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Gildenforum der Patrizier-Online-Gilde "Das Nordwindbündnis"
 
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Autor Beitrag
Don Hasdrubal
Dauerschreiber


Beiträge: 146


New PostErstellt: 09.07.06, 20:49     Betreff: Ankündigung: Gildensatzung des ~N~

Nordwind-Bündnis (~N~)

Gildensatzung


Artikel 1: Name

Nordwind-Bündnis (~N~)

Das Nordwind-Bündnis entstand zu Zeiten der Beta aus den Gilden
- des Rostocker Bündnisses
- der Askanier
- der Märkischen Handelsorganisation
- des Vereinten Bündnisses der Hanse

Das Nordwind-Bündnis ist die älteste, ununterbrochen bestehende Gilde in den Welten von Patrizier online


Artikel 2: Zweck und Ziele der Gilde

Das Nordwind-Bündnis ist eine Handelsgilde mit dem Zweck
- den Spaß am Spiel
- die Kommunikation zwischen den Mitgliedern
- die Gesundheit der Mitglieder im RL durch stressfreies Spiel
zu fördern.

Ziel der Gilde im Spiel ist es, ihre Mitglieder, so weit im Rahmen der Spielregeln möglich und statthaft, zu unterstützen.

Piraterie ist allen Gildenmitgliedern ohne Ausnahme verboten.

Das Nordwind-Bündnis ist auch insoweit eine militärische Gilde, als länger spielende Mitglieder durch Bekämpfung von Piraten die Mitglieder der Gilde bestmöglich schützen.

Politisches Ziel des Nordwind-Bündnisses ist es, einen (oder mehrere) Sitze als Eldermann in jeder der drei Spielwelten (Nordwind, Palstek und Blaue See) zu bekommen.


Artikel 3: Gildenämter und Aufgaben

Die Gilde führen der Gründer und die von den Gildenmitgliedern gewählten Minister.


3.1 Folgende Ministerämter stehen (außer dem Gildengründer) zur Verfügung

3.1.1 Premierminister


3.1.2 Innenminister


3.1.3 Außenminister


3.1.4 Kriegsminister


3.1.5 Wirtschaftsminister



3.2 Stellvertreter in den Ämtern

Der Gildengründer und jeder Minister können zwei nicht gewählte Mitglieder als Stellvertreter benennen.

Aufgabe der Stellvertreter in den Ämtern ist es, gemeinsam mit dem Gründer bzw. dem jeweiligen Minister die nachstehend angeführten Belange der Gilde zu erledigen.


3.3 Aufgaben des Gründers und der Amtsinhaber


3.3.1 Gildengründer

- bestimmt gemeinsam mit seinen Ministern die politische Richtung der Gilde
- führt spätestens alle 5 Spieljahre Wahlen durch
- gibt Aufträge an seine Minister
- löst die Gilde auf (hoffentlich nie)
- ist Vorsitzender des Großen Rates und Mitglied des Außenpolitischen Rates, des Innenpolitischen Rates und des Wirtschaftspolitischen Rates



3.3.2 Premierminister

- führt gemeinsam mit dem Gründer die Gilde
- informiert die Gildenmitglieder in geeigneter Form über aktuelle politische Ereignisse
- stellt eine verbindliche Liste für die Wahl der Eldermänner auf
- stellt eine Vorschlagsliste der Abgeordneten auf und überprüft sie laufend, damit sich darin nur aktive Mitglieder befinden
- ist Ratsmitglied des Großen Rates, des Außenpolitischen Rates, des Innenpolitischen Rates und des Wirtschaftspolitischen Rates


3.3.3 Innenminister

- wirbt neue Mitglieder
- bearbeitet die Bewerbungen um Mitgliedschaft
- ist dafür verantwortlich, das die neuen Mitglieder die Gildensatzung zur Kenntnis nehmen (bekommen)
- ist für den Begrüssungstext im Forum verantwortlich
- animiert die Mitglieder im Forum aktiv zu sein
- verantwortlich für die Kommunikationsmedien
- ist Vorsitzender des Innenpolitischen Rates und Ratsmitglied im Großen Rat


3.3.4 Außenminister

- vertritt die Gilde nach außen
- führt Verhandlungen mit den anderen Gilden über Vereinbarungen zur Eldermann-Wahl
- ist Vorsitzender des Außenpolitischen Rates und Ratsmitglied im Großen Rat


3.3.5 Kriegsminister

- ist Oberbefehlshaber der Flotte
- führt Aufzeichnungen über die Stärke der Flotte
- führt die Koordination der Piratenbekämpfung durch
- leitet nach grundlegendem Auftrag des Großen Rates die Koordination von Freibeuterfahrten
- leitet nach grundlegendem Auftrag des Großen Rates die Koordination eines Gildenkrieges
- Ist Ratsmitglied im Großen Rat


3.3.6 Wirtschaftsminister

- verwaltet die Gildenkasse (ingame)
- legt nach wirtschaftlicher Fähigkeit gestaffelte Mitgliedsbeiträge zu Gunsten der Gildenkasse fest (ingame)
- vereinbart Handelsverträge mit anderen Gilden oder nichtorganisierten Spielern
- organisiert die wirtschaftliche Förderung wirtschaftlich in der Aufbauphase befindlicher Mitglieder
- koordiniert die Regional-Gouverneure jeder der sechs Spielwelt-Regionen
- bildet gemeinsam mit dem Gildengründer und dem Premierminister den Wirtschaftspolitischen Rat
- ist Ratsmitglied im Großen Rat und Vorsitzender des Wirtschaftspolitischen Rates


3.4 Regional-Gouverneure

Je Spielwelt-Region wird ein Regional-Gouverneur der Gilde ernannt

Der Regional-Gouverneur ist jeweils für die Betreuung und Unterstützung der Mitglieder beim Auf- und Ausbau von Kontoren, Handel zwischen den Mitgliedern und der Unterstützung von Schutzmaßnahmen gegen Angriffe von Dritten in der Region zuständig.

Die Interessen der Regional-Gouverneure koordiniert und vertritt der Wirtschaftsminister.


3.5 Vorsitzende

Vorsitzende sind der Gildengründer und die Minister.

Der Gildengründer ist darüber hinaus berechtigt, besonders verdienten und vertrauenswürdigen Mitgliedern den Titel eines Vorsitzenden der Gilde zu verleihen.

Außer dem Gildengründer ist niemand berechtigt, Vorsitzende zu ernennen bzw. rückzustufen, auch wenn diese Möglichkeit im Spiel technisch gegeben ist.


3.6 Die Minister der Gilde sind für alle Spielwelten zuständig.
Die Regionalgouverneure und die Vorsitzenden sind jeweils für eine der drei Spielwelten zuständig.


Artikel 4: Räte

Die Gilde verfügt über vier Ratsgremien
- den Großen Rat
- den Außenpolitischen Rat
- den Innenpolitischen Rat
- den Wirtschaftspolitischen Rat

Der Große Rat setzt sich aus sechs, die anderen Räte aus jeweils drei Mitgliedern zusammen.

Für Entscheidungen der Ratsgremien ist eine Mehrheit erforderlich, bei Stimmengleichheit im Großen Rat entscheidet der Gildengründer.

Die Räte entscheiden mit offener Stimmabgabe


4.1 Großer Rat

Dem großen Rat sitzt der Gildengründer vor. Mitglieder sind der Premierminister, der Kriegsminister, der Außenminister, der Innenminister und der Wirtschaftsminister
Der Große Rat entscheidet über:
- Änderungen der Gildensatzung
- grundlegende Genehmigung von Freibeutereinsätzen
- Kriegserklärungen gegenüber anderen Gilden (sobald im Spiel möglich)
- Friedensschlüsse mit anderen Gilden (sobald im Spiel möglich)
- Gildenausschluss auf Vorschlag des Innenministers
- Vergabe von Orden


4.2 Außenpolitischer Rat

Dem Außenpolitischen Rat sitzt der Außenminister vor. Mitglieder sind der Gildengründer und der Premierminister.

Der Außenpolitische Rat entscheidet über:
- Die politische Einstellung gegenüber den anderen Gilden
- Bündnisse und politische Absprachen mit anderen Gilden


4.3 Innenpolitischer Rat

Dem Innenpolitischen Rat sitzt der Innenminister vor. Mitglieder sind der Gildengründer und der Premierminister.

Der Innenpolitische Rat entscheidet über:
- Einleitung übergreifender Kommunikationsmaßnahmen
- Vergabe von Admin- und Moderatorenfunktionen im Gildenhaus
- Maßnahmen nach Straftaten bzw. Zuwiderhandlungen gegen die Gildensatzung
- Einleitung von Ausschlussverfahren aus der Gilde Ernennungen von Regionalgouverneuren


4.4 Wirtschaftspolitischer Rat

Dem Wirtschaftspolitischen Rat sitzt der Wirtschaftsminister vor. Mitglieder sind der Gildengründer und der Premierminister.

Der Wirtschaftspolitische Rat entscheidet über:
- Höhe von Mitgliedsbeitragen (ingame)
- Handelsvereinbarungen mit anderen Gilden
- Ernennungen von Regionalgouverneuren
- Festlegung von geeigneten Städten als Handelszentren („Regionalhauptstadt“) der Gilde


4.5 Beratende Teilnahme von Elderfrau bzw. Eldermann

Eine Elderfrau oder ein Eldermann unserer Gilde ist, sofern keine Personenidentität mit dem Gildengründer oder einem Minister besteht, berechtigt, an den Sitzungen der Räte beratend teilzunehmen.


Artikel 5: Abgeordnete

Abgeordnete werden von den Mitgliedern gewählt. Jedes Mitglied kann selbst über die Wahl der Abgeordneten entscheiden. Es wird jedoch ersucht, sich an die vom Premierminister ausgegebene Liste zu halten, damit sichergestellt ist, dass nur aktive Mitspieler als Abgeordnete gewählt werden.

5.1 Aufgaben der Abgeordneten

- Wahl der Eldermänner, gemäß der vom Premierminister ausgegebenen Liste
- Abstimmung beim Strafausmaß für Piraten im Hanserat, wobei hier mit Augenmaß vorzugehen ist
- Würdige Repräsentation der Gilde in der jeweiligen Spielwelt


Artikel 6: Mitglieder

6.1 Kommunikation

Die Mitglieder sind aufgefordert sich am Gildenleben zu beteiligen. Dazu gehört der regelmäßige Besuch des Forums (inklusive Beiträge) und des Gildenmarktplatzes (Chat).

Grundlegend stellt diese Aufforderung aber keinen Zwang zu dar.


6.2 gegenseitige Unterstützung

Die Mitglieder verpflichten sich, sich soweit als möglich, gegenseitig zu unterstützen. Diese Unterstützung kann in Form von Ratschlägen oder materiell sein (z.B. TAs bevorzugt an Gildenmitglieder vergeben, Warenlieferungen, Schiffbau usw)


6.3 Mitgliedschaft in unterschiedlichen Gilden in den Spielwelten

Grundsätzlich kann ein Mitglied des Nordwind-Bündnisses in einer Spielwelt in einer anderen Spielwelt auch einer anderen Gilde angehören und ein anderes Spielkonzept und –ziel verfolgen.

Zur Vermeidung eines Interessenkonflikts kann das Mitglied dann aber für kein Ministeramt kandidieren bzw. muss dieses niederlegen.



Artikel 7: Piratenbekämpfung und Gildenkrieg

7.1 Piratenbekämpfung durch Jägereinsatz

Mitglieder, die bereits Vermögen und Schiffe haben, sind aufgefordert einen Kampfkonvoi (99 Schiffe) dem Kriegsministerium für die Piratenjagd zu melden, den Einsatz möglichst abzustimmen und somit für den Schutz der Gildenmitglieder zu sorgen.

Die Mitglieder haben sich bei Interesse an den Kriegsminister zu wenden. Nähere Details erfolgen aus Geheimhaltungsgründen per PN .


7.2 Piratenbekämpfung durch Freibeutereinsatz

Wenn der Große Rat es aufgrund übermäßiger Piratenaktivität für erforderlich hält, können nach Beschluss zur Bekämpfung von anderen Gilden Freibeuter eingesetzt werden.

Freibeuterfahrten sind nach grundsätzlichem Beschluss des Großen Rates in jedem Einzelfall nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Kriegsministers gestattet.
Nicht autorisierte Freibeuterfahrten gelten als Piratenfahrten und ziehen damit i.d.R. den Ausschluss aus der Gilde nach sich.


7.3 Gildenkrieg (erst nach Freischaltung des Features im Spiel)

Wenn der Große Rat es aufgrund der politischen Lage für erforderlich hält, kann nach Beschluss anderen Gilden der Gildenkrieg erklärt werden.

Der Oberbefehl nach Erklärung des Gildenkrieges durch den Großen Rat liegt ausschließlich beim Kriegsminister.

Kriegerische Aktivitäten sind nur auf Befehl des Kriegsministers und dessen Anweisung entsprechend gestattet.
Nicht autorisierte kriegerische Handlungen können i.d.R. den Ausschluss aus der Gilde nach sich ziehen.


Artikel 8: Strafbare Handlungen

8.1 Piratenfahrten

Piratenfahrten und nicht ausdrücklich durch den Kriegsminister genehmigte Freibeuterfahrten sind verboten und bedeuten grundsätzlich den Ausschluss aus der Gilde.

Besondere Verdienste um die Gilde können strafmildernd wirken.


8.2 Kriegshandlungen (erst nach Freischaltung des Features im Spiel)

Kriegshandlungen, sofern sie nicht zuvor vom Kriegsminister autorisiert wurden, sind verboten und bedeuten grundsätzlich den Ausschluss aus der Gilde.

Besondere Verdienste um die Gilde können strafmildernd wirken.


8.3 Spionage und Verrat

Mitglieder denen nachgewiesen wurde, dass sie internes Wissen an andere Gilden weitergegeben haben, können je nach Schwere der Verfehlung aus der Gilde ausgeschlossen werden.


8.4 unkameradschaftliches oder Gilden-schädigendes Verhalten

Mitglieder, die den Ruf der Gilde nach außen (vor allem im öffentlichen Forum) schädigen oder sich unkameradschaftlich benehmen, können je nach Schwere der Verfehlung aus der Gilde ausgeschlossen werden.


8.5 Bewährung

Wird eine sonstige Strafe oder eine Ermahnung zur Vermeidung des Ausschlusses aus der Gilde ausgesprochen, gilt immer eine Aussetzung des Ausschlusses zur Bewährung, bei deren Verwirken ein Ausschluss aus der Gilde erfolgen muss.


Artikel 9: Austritt

Jedes Mitglied kann ohne Angabe weiterer Gründe aus der Gilde austreten. Es ist jedoch erwünscht den Grund des Austrittes bekannt zu geben. Eventuelle Missstände können nur beseitigt werden, wenn sie bekannt sind.

Der Austritt ist dem Gildengründer mitzuteilen. Ein weiterer Zugang zum Forum ist nur in besonderen Gründen möglich.

Auch nach dem Austritt dürfen keine Geheimnisse weitergegeben werden.


Artikel 10: Schlussbestimmung

Die Gildensatzung kann nur vom Großen Rat genehmigt, verändert oder als ungültig erklärt werden.







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Kontore in allen Welten:
ROSTOCK (R4)

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