Parkinson-Patient behält seinen Führerschein
Angeklagter, der offenbar unter Medikamenteneinfluss bei Rheinbach einen
Unfall verursachte, gilt als fahrtüchtig
Von Caroline Gölker
Rheinbach. Ein 52-Jähriger musste sich jetzt vor
Gericht verantworten: Er soll seinen Wagen im April 2005 bei Rheinbach
fahrlässig in einen Graben gesetzt haben, weil er offenbar unter Einfluss von
Rauschmitteln gestanden hatte. Der Mann leidet seit einigen Jahren unter der
Parkinson-Krankheit.
Sie kann dazu führen, dass ein Erkrankter seine Gliedmaßen
nur eingeschränkt unter Kontrolle hat. Der Angeklagte muss starke Medikamente
nehmen. Vor Gericht wurde nun erörtert, inwieweit der Mann fahrtauglich ist und
ob er an jenem Tag eine zu hohe Dosis seiner Medizin eingenommen hatte, die ihn
fahruntüchtig machte. Ein Polizist schilderte, dass der 52-Jährige auf der
Wache körperlich ziemlich beeinträchtigt gewesen und während der Vernehmung
sogar vom Stuhl geglitten sei. Die Blutprobe des Angeklagten konnte eine
Überdosis jedoch nicht belegen.
Ein Rechtsmediziner erklärte, bei Parkinson handele es sich um eine schwere
neurologische Krankheit, die man jedoch mit Hilfe von Medikamenten einigermaßen
in den Griff bekommen könnte. Die Voraussetzung: "Der Patient muss richtig
eingestellt sein, dann kann er durchaus auch fahren." Das Medikament, das
der Angeklagte nehme, sei jedoch durch seine starken Nebenwirkungen bekannt.
Es kann zu Ermüdung oder zu Überbeweglichkeit führen. Das hätte auch dem
Angeklagten am Steuer passiert sein können, so der Mediziner, und war
vielleicht Ursache für den Unfall.
Gegen die Vermutung, er könne schläfrig geworden sein, wehrte sich der
52-Jährige vor Gericht: "Ich bin nicht eingeschlafen, ich bin in der Kurve
nur etwas zu schnell gefahren." Das überzeugte den Richter nicht. Wie sich
bei der Verhandlung zeigte, war der Angeklagte schon früher aufgefallen.
So hatte die Polizei ihn einmal angehalten, als er in Schlangenlinien gefahren
und dabei mit einer Leitplanke kollidiert war. Allerdings konnte dem
52-Jährigen nichts nachgewiesen werden. Ärztliche Gutachter kommen stets zu dem
Schluss, der Parkinson-Patient sei fahrtüchtig.
Auch in diesem Fall sah der Richter keine ausreichenden Gründe, den Mann nicht
frei zu sprechen. Er appellierte allerdings zuvor an dessen Gewissen:
"Wollen sie den Führerschein nicht freiwillig hergeben, bevor größeres
Leid geschieht?" Doch der Angeklagte beharrte auf seinem Standpunkt und
betonte, er brauche den Führerschein sowohl für die Familie als auch beruflich.
Der Richter äußerte noch einmal seine erheblichen Bedenken: "Rechtlich
muss ich sie freisprechen, aber ich mache mir große Sorgen, dass Sie sich
selbst überschätzen."
(03.01.2006)
Was haltet ihr davon, sollte er den Führerschein abgeben oder nicht ? Würde mich auf eure Meinung freuen, euer
Rhönie
Lächeln ist die eleganteste Art, dem Gegner die Zähne zu zeigen.