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Rhönie
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New PostErstellt: 26.03.07, 14:16     Betreff: Neues Konzept zu Patientenverfügung

Neues Konzept zu Patientenverfügungen


Vor der Bundestagsdebatte am Donnerstag legen Abgeordnete aus vier Fraktionen gemeinsamen Entwurf vor


BERLIN (fuh). Abgeordnete aus vier Bundestagsfraktionen haben
sich auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen
geeinigt. Danach sollen Behandlungsabbrüche bei nicht mehr
handlungsfähigen Menschen nur bei einem irreversibel tödlichen
Krankheitsverlauf oder bei dauerhafter Bewusstlosigkeit möglich sein.









Nur
wenige Menschen formulieren Patientenverfügungen. In den kommenden
Monaten will der Bundestag klare gesetzliche Regelungen beschließen.
Foto: imago

Der Entwurf ist von den Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU), René
Röspel (SPD), Josef Winkler (Grüne) und Otto Fricke (FDP) erarbeitet
worden.


Wenn eine Erkrankung noch keinen irreversibel tödlichen Verlauf
genommen hat, soll dem Entwurf zufolge nur in Ausnahmefällen ein
Behandlungsabbruch erlaubt sein. Bedingung: Der Patient ist ohne
Bewusstsein und wird nach ärztlicher Erkenntnis trotz Ausschöpfung
aller medizinischen Möglichkeiten das Bewusstsein niemals wieder
erlangen. Er muss in seiner Verfügung den Behandlungsabbruch für diesen
Fall eindeutig angeordnet haben.


Der parteiübergreifende Entwurf ist in der FDP-Bundestagsfraktion
auf Widerspruch gestoßen. Die Formulierungen ermöglichten Betreuern und
Ärzten, Patientenverfügungen auszuhebeln, kritisierte etwa die frühere
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die FDP
trommelt derweil für ihr eigenes Konzept: Danach sollen
Therapiebeschränkungen in jeder Krankheitsphase erlaubt sein. Nur in
Konfliktfällen soll ein Vormundschaftsgericht entscheiden.


Am Dienstag wird die Bundesärztekammer überarbeitete Handreichungen
zum Umgang von Ärzten mit Patientenverfügungen vorstellen. Am
Donnerstag ist eine dreistündige Aussprache zu diesem Thema im
Bundestag angesetzt, bei der allerdings noch nicht über konkrete
Gesetzentwürfe entschieden werden soll.











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