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Neues Konzept zu Patientenverfügung

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Rhönie
Ehemaliges Mitglied

Ort: Ehrenberg/Rhön


New PostErstellt: 26.03.07, 14:16  Betreff: Neues Konzept zu Patientenverfügung  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Neues Konzept zu Patientenverfügungen


Vor der Bundestagsdebatte am Donnerstag legen Abgeordnete aus vier Fraktionen gemeinsamen Entwurf vor


BERLIN (fuh). Abgeordnete aus vier Bundestagsfraktionen haben
sich auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen
geeinigt. Danach sollen Behandlungsabbrüche bei nicht mehr
handlungsfähigen Menschen nur bei einem irreversibel tödlichen
Krankheitsverlauf oder bei dauerhafter Bewusstlosigkeit möglich sein.









Nur
wenige Menschen formulieren Patientenverfügungen. In den kommenden
Monaten will der Bundestag klare gesetzliche Regelungen beschließen.
Foto: imago

Der Entwurf ist von den Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU), René
Röspel (SPD), Josef Winkler (Grüne) und Otto Fricke (FDP) erarbeitet
worden.


Wenn eine Erkrankung noch keinen irreversibel tödlichen Verlauf
genommen hat, soll dem Entwurf zufolge nur in Ausnahmefällen ein
Behandlungsabbruch erlaubt sein. Bedingung: Der Patient ist ohne
Bewusstsein und wird nach ärztlicher Erkenntnis trotz Ausschöpfung
aller medizinischen Möglichkeiten das Bewusstsein niemals wieder
erlangen. Er muss in seiner Verfügung den Behandlungsabbruch für diesen
Fall eindeutig angeordnet haben.


Der parteiübergreifende Entwurf ist in der FDP-Bundestagsfraktion
auf Widerspruch gestoßen. Die Formulierungen ermöglichten Betreuern und
Ärzten, Patientenverfügungen auszuhebeln, kritisierte etwa die frühere
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die FDP
trommelt derweil für ihr eigenes Konzept: Danach sollen
Therapiebeschränkungen in jeder Krankheitsphase erlaubt sein. Nur in
Konfliktfällen soll ein Vormundschaftsgericht entscheiden.


Am Dienstag wird die Bundesärztekammer überarbeitete Handreichungen
zum Umgang von Ärzten mit Patientenverfügungen vorstellen. Am
Donnerstag ist eine dreistündige Aussprache zu diesem Thema im
Bundestag angesetzt, bei der allerdings noch nicht über konkrete
Gesetzentwürfe entschieden werden soll.











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kleiner-stern
Ehemaliges Mitglied

Ort: alsdorf


New PostErstellt: 28.03.07, 16:32  Betreff: Re: Neues Konzept zu Patientenverfügung  drucken  weiterempfehlen

hallo

ich werde aus diesem text leider nicht schlau

soll das etwa heißen das meine oma ihre patientenverfügung nun in die tonne kloppen kann ? sie will nicht das, wenn es mal soweit kommen sollte, irgendwelche lebenserhaltenden maßnahmen ergriffen werden

meine ältere schwester hat die vollmacht sich dann um solche sachen zu kümmern

soll das etwa heißen das meine schwester dann nicht das recht hat diese maßnahmen zu ergreifen ?

können die ärzte sich über die patientenverfügung meiner oma einfach so hinweg setzten ?

oder was soll der text bedeuten ?

ich verstehe den text leider nicht und es wäre nett wenn du mich bitte aufklären könntest

gruß sandra





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Rhönie
Ehemaliges Mitglied

Ort: Ehrenberg/Rhön


New PostErstellt: 28.03.07, 17:52  Betreff: Re: Neues Konzept zu Patientenverfügung  drucken  weiterempfehlen

Hallo kleinerstern,
ich habe den Text auch nur weider gegeben. Er stammt, wie unten vermerkt, aus der Ärzte Zeitung. Das sind deine Ansprechpartner, schreibe einfach an die Redaktion und dort kannst du bestimmt eine Aufklärung bekommen. Noch besser waere vielleicht direkt an die masgebenden Bundestags-Abgeordneten zu schreiben. Ich hoffe ich konnte dir helfen und wünsche dir viel Erfolg bei der Aufklärung der Angelegenheit. Wir würden uns sehr freuen wenn du uns mitteilen würdest, wenn du eine Antwort bekommst. Viele Grüße und alles Gute, wünscht dir


Rhönie




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kleiner-stern
Ehemaliges Mitglied

Ort: alsdorf


New PostErstellt: 29.03.07, 14:36  Betreff: Re: Neues Konzept zu Patientenverfügung  drucken  weiterempfehlen

hallo rhönie

danke für deine antwort

ich würde gerne deinen vorschlag behertzigen aber ich hab doch keine email adresse weder von dieser zeitung noch von irgend jemanden sonst dem man solche fragen stellen könnte

hast du eine idee wie ich das anstellen kann ?

gruß sandra





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Rhönie
Ehemaliges Mitglied

Ort: Ehrenberg/Rhön


New PostErstellt: 29.03.07, 20:46  Betreff: Re: Neues Konzept zu Patientenverfügung  drucken  weiterempfehlen

Hallo kleiner Stern, hier die Mailadresse von der Aerztezeitung: und der Link:http://www.aerztezeitung.de/

Der HP Link von ulla Schmitt: http://www.bmg.bund.de/

Nachfolgent hast einige Telefon Nummern die du Anrufen kannst und unter Kontakt ist auch ein Mail Formular das du ausfüllen kannst, viel Erfolg wünscht dir


Rhöni

Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit




Sie fragen, wir antworten!



Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr

Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

(0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz)





Mit Beratungstelefonen und einem Service für Gehörlose und
Hörgeschädigte bietet das Bundesministerium für Gesundheit allen
Bürgerinnen und Bürgern eine kompetente und unabhängige Anlaufstelle
für alle Fragen rund um das deutsche Gesundheitssystem.




Beratungsangebot



Das Bürgertelefon

- vermittelt gesetzliche Grundlagen,

- klärt auf über mögliche gesetzliche Ansprüche,

- erörtert individuelle Probleme,

- nimmt Anregungen auf,

- vermittelt Adressen und Ansprechpartner.



Serviceangebote



Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte, der die Kommunikation ohne sprachliche Barrieren erleichtert.



Bürgertelefon zur Gesetzlichen Krankenversicherung für Fragen
rund um das Beitrags- und Leistungsrecht innerhalb der Gesetzlichen
Krankenversicherung sowie zur Gesundheitsreform 2006.




Bürgertelefon zur Pflegeversicherung für Fragen rund um das Beitrags- und Leistungsrecht innerhalb der Pflegeversicherung.



Bürgertelefon zur gesundheitlichen Prävention für Informationen
über individuelle Maßnahmen zur Prävention und über die Kampagne
"Bewegung und Gesundheit" des Bundesministeriums für Gesundheit.




Bestellservice für Publikationen des Bundesministeriums für Gesundheit, die telefonisch oder per E-Mail abgegeben werden können.



018 05 - 99 66-01Fragen zum Krankenversicherungsschutz für alle

018 05 - 99 66-02Fragen zur Krankenversicherung

018 05 - 99 66-03Fragen zur Pflegeversicherung



018 05 - 99 66-09


Fragen zur gesundheitlichen Prävention
01805 - 9966-07Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service

Schreibtelefon
(0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz)




Nutzen Sie unseren Gehörlosen und Hörgeschädigten-Service



Die Information durch gehörlose Mitarbeiter/innen erleichtert die
Kommunikation ohne sprachliche Barrieren. Neben dem Schreibtelefon
können folgende Medien genutzt werden:




Deaf - Fax: 01805 99 66 08



E-Mail: oder











Antworten auf Fragen zum Mammographie-Sreeningerhalten Sie bei der am Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg eingerichteten Telefon-Hotline.

Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr

0 62 21- 42 41 42


KID-Infotelefon zum Thema Krebs



Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr.



Montag, Dienstag und Donnerstag von 18 bis 20 Uhr in türkischer Sprache.



0 62 21 - 41 01 21







KID-Infotelefon zum Thema Brustkrebs



Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr



0 62 21 - 42 43 43



"Sucht- & DrogenHotline" bei Drogen- und Suchtproblemen

01805 - 31 30 31, bundesweit, 24 Stunden täglich, (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz).



Die Sucht- und DrogenHotline bündelt acht regionale Drogennotrufeinrichtungen:



* Drogeninformationstelefon Hamburg Jugendhilfe e.V.



* Drogennotruf 62 345 e.V., Frankfurt



* Mudra Drogenhilfe Nürnberg e.V.



* Notdienst für Suchtmittelgefährdete und -abhängige Berlin e.V.



* Suchtnotruf Köln e.V.



* Telefonnotruf für Suchtgefährdete Düsseldorf



* Telefonnotruf für Suchtgefährdete Essen e.V.



* Telefonnotruf für Suchtgefährdete München e.V.




 Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)



Breites Informationsangebotder BZgA zur Förderung von gesundheitsgerechtem



Verhalten und einer sachgerechten Nutzung des Gesundheitssystems.





Die Beratungstelefone der BZgA zu folgenden Themen:





HIV und Aids,

Suchtvorbeugung und Eßstörungen,



Raucherentwöhnung,



Glückspielsucht,



Organspende finden Sie auf dieser Seite der BZgA.



Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) / Informationszentrum





Fragen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.





0180 321 4 321 (0,09 €/Min. aus dem deutschen Festnetz)



Montag bis Freitag von 08.00 bis 16.30 Uhr



Fax: 0180 3218 321 (0,09 €/Min. aus dem deutschen Festnetz)



E-Mail:





经营业务


[editiert: 29.03.07, 20:47 von Rhönie]
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kleiner-stern
Ehemaliges Mitglied

Ort: alsdorf


New PostErstellt: 01.04.07, 12:56  Betreff: Re: Neues Konzept zu Patientenverfügung  drucken  weiterempfehlen

hallo rhönie

danke für deine hilfe ich habe jetzt mal eine email an die zeitung geschrieben

sollte ich tatsächlich eine antwort erhalten werde ich dich/euch darüber informieren

gruß sandra





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