Hallo Michael,
ich sehe der ganzen Sache gelassen entgegen, da dies in meinen Augen nicht unser Problem sein wird, sonderen das vom KRZN. Denn schließlich müssen die das Geld dann ein paar Tage dem Konto der jeweiligen Kommune gutschreiben, d.h. den Fälligkeitstermin vorverlegen, damit die Stadtkasse (oder bei uns KKV) es dann fristgerecht zu den Krankenkassen weiterleiten kann.
Gruß Klaus