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Beiträge: 288 Ort: Odenwald
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Erstellt: 29.02.04, 01:33 Betreff: Merkblatt zur Begutachtung von Quads
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Das Bundesverkehrsministerium hat ein Merkblatt herausgegeben, das die Begutachtung von Quads vereinheitlichen soll.
Mit einem "Merkblatt für die Begutachtung kraftradähnlicher Vierradkraftfahrzeuge (Quads)" möchten Länder, Bund und technische Prüfstellen die bundesweit einheitliche Behandlung dieser Kraftfahrzeuge sicherstellen. Das Merkblatt definiert Quads als offene Kraftfahrzeuge mit zweispuriger Vorder- und Hinterachse mit einem Aufbau, der hinsichtlich Sitzen, Bedienteilen und Betätigungseinrichtungen kraftradähnlich ist.
Gemäß dem Systematischen Verzeichnis der Fahrzeug- und Aufbauarten könnten Quads als
- Leicht-Kfz bis 45 km/h,
- als vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung
- als vierrädriges Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung sowie
- als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine
eingestuft werden. Das Merkblatt betont, dass der amtlich anerkannte Sachverständige das Fahrverhalten des Quads prüfen muss, ganz besonders bei möglichem Anhängerbetrieb.
Fahrerlaubnisrechtlich seien die Fahrzeuge derzeit der Klasse B zuzordnen. Die Klassen L und T reichten für eine "Zugmaschine Ackerschlepper" oder eine "Zugmaschine Geräteträger" nur aus, wenn sie auch für solche Zwecke eingesetzt würden. Auf jedem Quad muss ein Warndreieck mitgeführt werden. Wer außerhalb der Land- und Forstwirtschaft ein Quad einsetzt, muss auch Verbandsmaterial an Bord haben.
[Mit freundlicher Genehmigung Verlag H. Vogel]
Gruß Peter
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