Forum der Fahrschule Rakowski

Hier gibt es regelmäßig Infos, Tips und interessante Gerichtsurteile. Hast aber Du Fragen oder interessantes für uns - trau Dich und schreib.
 
Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge MembersMitglieder SucheSuche HilfeHilfe StatStatistik
VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender BookmarksBookmarks

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
pebo

Administrator

Beiträge: 288

New PostErstellt: 30.01.05, 03:12     Betreff:  Re: Da gibts was, was ich nicht kapier' ... Antwort mit Zitat  

    Zitat: Minchen
    Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden? (Punkte: 3)




    [__] Zum Überholen

    [ X ] Zum Befahren mit langsamen Fahrzeugen

    [ X ] Zum Halten und Parken


    Laut Bögen (UND Buch) "Zum Halten und Parken" !

    Ich kann das einfach nicht glauben, ich parke doch nicht ausserorts auf den Seitenstreifen von Landstraßen ... Peter, sag doch was
Hai Minchen ;-)

Gegenfrage: Wo würdest Du denn parken?
Auf der Straße, links neben dem Seitenstreifen?
Sieht doch blöd aus, ein auf der Straße parkendes Auto und rechts daneben ein freier Seitenstreifen... ;-)

Ok, nun im ernst.

  1. Auf Vorfahrtstraßen ausserhalb geschlossener Ortschaften besteht Parkverbot.

  2. Halt- und Parkverbote gelten aber nur für die Fahrbahn und nicht auf Seitenstreifen.

Fazit: Das Parken auf Seitenstreifen von Landstraßen ist erlaubt!

Hoffe geholfen zu haben...

Gruß Peter





____________________
Gruß Peter
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Sortierung ändern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 5 von 6
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Layout © subBlue design