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Spielstraße

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pebo

Administrator

Beiträge: 288
Ort: Odenwald

New PostErstellt: 03.02.05, 20:41  Betreff: Spielstraße  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Das Oberlandesgericht Karlsruhe meint:
In einem verkehrsberuhigten Bereich gilt nicht nur Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) sondern auch eine besondere Sorgfalstpflicht! D.h. bei unklarer Verkehrslage oder Sichtbehinderung durch parkende Fahrzeuge muss der Kraftfahrer noch langsamer werden, sich sozusagen weitertasten. Läuft z.B. hinter einem Pkw ein Kind hervor und es kommt zum Zusammenstoss, liegt zumindestens der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung vor. Im verhandelten Fall wurde der Angeklagte zu einer Geldbuße verurteilt.

Aktenzeichen 1 Ss 150/03




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Gruß Peter
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