pebo
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Beiträge: 288 Ort: Odenwald
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Erstellt: 03.02.05, 20:41 Betreff: Spielstraße
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Das Oberlandesgericht Karlsruhe meint: In einem verkehrsberuhigten Bereich gilt nicht nur Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) sondern auch eine besondere Sorgfalstpflicht! D.h. bei unklarer Verkehrslage oder Sichtbehinderung durch parkende Fahrzeuge muss der Kraftfahrer noch langsamer werden, sich sozusagen weitertasten. Läuft z.B. hinter einem Pkw ein Kind hervor und es kommt zum Zusammenstoss, liegt zumindestens der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung vor. Im verhandelten Fall wurde der Angeklagte zu einer Geldbuße verurteilt.
Aktenzeichen 1 Ss 150/03
____________________ Gruß Peter
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