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Beiträge: 288 Ort: Odenwald
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Erstellt: 04.12.06, 21:33 Betreff: Versuchter Totschlag
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Rowdyhaftes Verhalten ist versuchter Totschlag!
Extremes Drängeln mit konkreter Gefährdung des Vorausfahrenden ist kein Kavaliersdelikt. Dies bekam ein Autofahrer deutlich zu spüren. Zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilte der Bundesgerichtshof (BGH) den Fahrer. Das rowdyhafte Verhalten des Verurteilten wertete der BGH als versuchten Totschlag. Außerdem wurde das Fahrzeug beschlagnahmt und seine Fahrerlaubnis eingezogen. Der Täter hatte sich über einen Motorradfahrer geärgert und wollte ihm einen Denkzettel verpassen. Auf einer dreispurigen Bundesstraße fuhr der Autofahrer auf der linken Spur bis auf 1,7 Meter zu dem Kradfahrer auf, der mit etwa 78 km/h auf der Mittelspur fuhr. In diesem Augenblick wechselte der Autofahrer plötzlich auf die Mittelspur und touchierte mit seiner Stoßstange den Hinterreifen des Motorradfahrers. Dieser stürzte und wurde dabei erheblich verletzt. Der Sturz des Motorradfahrers aufgrund des Verhaltens des Autofahrers war nahe liegend und vorhersehbar, nach Ansicht des BGH. Bei dieser Geschwindigkeit hätte der Sturz den Tod des Motorradfahrers herbeiführen können. Aufgrund dieser Tatsache, wertete das Gericht das Verhalten des Autofahrers nicht nur als gefährliche Körperverletzung und vorsätzlichen Eingriff in den Straßenverkehr, sondern als versuchten Totschlag.
____________________ Gruß Peter
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