RueWe
Mitglied
Beiträge: 252
|
Erstellt: 29.04.07, 23:57 Betreff: Re: Schwerbehindertengrad nach Enukleation eines Auges bei bilateralem RB |
|
|
Hallo Andrea,
einerseits hast du Recht, wenn du meinst, Hauptsache eurem "Filius" geht es gut. Aber andererseits ist es, wie du auch meinst, so wichtig die Bevölkerung, die Ärzte UND die Richter aufmerksam zu machen, dass es nicht um das Geld geht, sondern ums Recht. Denn das RetinoBlastom ist gemeingefährlich und so agressiv, neben den Nachwirkungen der Röntgenbestrahlung und den RB-Folgetumoren. Aber RB-Patienten (geschweige den Vorsorge hierfür) sind "ja nur ein so geringer Teil der Bevölkerung", so dass auch in Gesetzen nichts festgeschrieben ist.
Das eine andere Familie schon mit RB im Fernsehen war, habe ich gelesen (hier oder auf http://www.retinoblastom-augenkrebs.de), aber das war wohl auch nicht die wahre Berichterstattung.
Wenn ihr wieder Kraft getankt habt und es auf eine Revision in Darmstadt ankommen lassen wollt, dann teilt es uns doch bitte rechtzeitig mit. Vielleich können wir ja mal 'ne Demo machen, und/oder nur so im Gerichtssaal auftauchen.
Wann müsst ihr wieder zur Nachuntersuchung?
Tschau
RüWe
____________________ Tschau RüWe
|
|