Habs jetzt mal unter der normalen Unterschrift verschoben.
Hatte es nur falsch reingesetzt vor lauter Aufregung.
Es gibt für Straftäter, bei denen man von einer verminderten Schuldfähigkeit infolge ihrer psychischen Krankheit die Einweisung in eine forensische Psychiatrie.
Normale Straftäter scheuen diese Möglichkeit, weil die Aussichten eines forensischen Straftäters auf Rehabilitation gleich Null sind, bzw. die Strafen nach oben hin offen sind, während Straftäter nach einer gewissen Zeit zu entlassen sind.
Was das aber bedeuten würde, für solche im Grunde armen Menschen mit so einem Teufel gleichgesetzt zu werden, bzw. mit ihm zusammenleben zu müssen, mit ihm in einen Topf geworfen zu werden, ist widerlich.
Es ist schon widerlich genug, dass man in diesen abscheulichen Gedankenkonstrukten irgendwas sucht, was behandlungswürdig wäre.
Es würde jedenfalls für alle Beteiligten das falsche Signal setzten, solch einen Bastard auf diese Weise zu "strafen."
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Liebe Grüße aus der sonnigen Pfalz
Maiken