Der Aufsichtsrat der Eintracht Frankfurt Fußball AG hat die Zusammenarbeit mit dem Vorstandsvorsitzenden Heribert Bruchhagen für weitere drei Jahre beschlossen.
Nachdem der Aufsichtsrat der Eintracht Frankfurt Fußball AG der Verlängerung der Vorstandsbestellung von Heribert Bruchhagen zugestimmt hat, haben der Aufsichtsratsvorsitzende, Herbert Becker, und dessen Kollege im Aufsichtsrat-Hauptausschuss, Peter Fischer, am heutigen Tag den Vertrag mit Heribert Bruchhagen unterzeichnet.
Demnach wir Heribert Bruchhagen für die Zeit vom 01.07.2006 bis 30.06.2009 erneut zum Vorstandsvorsitzenden von Eintracht Frankfurt bestellt.
Der Vertrag ersetzt voll umfänglich den Dienstvertrag vom 17.11.2003 (Laufzeit 01.12.2003 bis 30.06.2007).
Herbert Becker: „Die vorzeitige Vertragsverlängerung ist begründet in der hervorragenden Arbeit, die Heribert Bruchhagen als Vorstandsvorsitzender und Sportdirektor leistet; außerdem wollten wir ihn frühzeitig auf längere Zeit an Eintracht Frankfurt binden, um die Kontinuität zu sichern.“
Bereits bei der Vorstellung von Heribert Bruchhagen am 16.11.2003 erklärte der Aufsichtsratsvorsitzende Herbert Becker, dass es mit Heribert Bruchhagen gelungen sei, den bestmöglichen Mann für die bevorstehenden Aufgaben, die bei der Eintracht Frankfurt Fußball AG zu lösen seien, zu verpflichten. Mit Heribert Bruchhagen habe man einen Verantwortlichen ausgesucht, der die Eintracht Frankfurt Fußball AG mit Kompetenz, Seriosität und Kontinuität in gute Zeiten führen werde, damit Eintracht Frankfurt mittelfristig wieder zu einer feste Größe im deutschen Fußball werden könne.
„Dies ist Heribert Bruchhagen mit seinen Vorstandskollegen sowie dem Cheftrainer Friedhelm Funkel mit dessen Team und mit der Mannschaft gelungen. Der Verbleib in der 1. Bundesliga, die Teilnahme am DFB-Pokalfinale und die damit verbundene Qualifikation für den UEFA-Cup sind eine gute Grundlage für die neue Saison“, zieht Herbert Becker rund zweieinhalb Jahre nach Amtsbeginn Heriberts Bruchhagen eine positive Bilanz.
Dies verdeutlicht auch die Entscheidung der am gleichen Tag stattgefundenen Hauptversammlung der Eintracht Frankfurt Fußball AG, die auf Vorschlag des Aufsichtsrates dem Vorstand sowie dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung erteilt hat.