Schwangerschaft und Kinder

 
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10€ Gebühr in der Schwangerschaft!!! Information für alle!

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Mamamaus

Administrator

Beiträge: 260
Ort: Duisburg


New PostErstellt: 04.02.04, 22:32  Betreff: Ankündigung:  10€ Gebühr in der Schwangerschaft!!! Information für alle!  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Diesen Brief habe ich von meinem Frauenarzt erhalten beim letzten besuch.endlich mal eine aufklärung zur 10€ gebühr.

"Sehr geehrte Patientin,

Die schwangerenvorsorge beginnt mit der feststellung der schwangerschaft und endet mit der entbindung. die notwendigen untersuchungen sind im Mutterschhutzgesetz genannt, sie sind aber auch im mutterpass dokumentiert.

Die Mutterschutzvorsorge-Vorschriften des gesetzes umfasst untersuchungstermine:

* alle 4 wochen bis zur 30. ssw
* alle 3 wochen bis zur 36.ssw
* alle 2 wochen bis zum entbindungstermin.

nach diesem termin sind termine alle 2 tage vorgesehen. bei unauffälligem schwangerschaftsverlauf sieht das mutterschutzgesetz erst jetzt ein CTG vor.

ultraschalluntersuchungen sind gesetzlich festgelegt für die
* 9.-12. ssw
*18.-22. und
* 28.-32.ssw.

damit gehört selbst zur feststellung der schwangerschaft bei ihrer ersten vorstellung keine ultraschalluntersuchung!Nicht enthalten in der vorsorge gemäß dem mutterschutzgesetz sind darüber hinaus die beratung über zusätzliche leistungen und die behandlung von beschwerden wie scheidenentzündung, blutungen,erbrechen oder sodbrennen u.ä.

* ohne diese beratungen und behandlungen läßt sich jedoch eine dem medizinischen leistungenstandards entsprechende schwangerschaftsbetruung nicht gewährleisten. eine minimal-vprsorge in der schwangerschaft, die sich nach den vorschriften des mutterschutzgesetzes allein ausrichtet, ist nicht im sinne einer optimalen schwangerschaftsbetreuung(nur diese minimalvorsorge ist jedoch gesetzlich von der zahlung der 10€ befreit!).

Anstelle des minimalprogramms möchten wir ihnen- wie bisher- in ihrer schwangerschaft umfassend zur seite stehen da diese betreuung mehr umfasst als die gesetzlich vorgeschriebene mutterschaftsvorsorge vorgibt, sind wir verspflichtet, die kassengebühr von 10€ zu erheben bzw. eine überweisung entgegen zu nehmen.

*mein arzt würde gerne die 10€ nicht nehmen, leider muß er ansonsten drohen sie ihm.

ich hoffe euch einigermassen geholfen zu haben, so das ihr m,al ein einlick bekommt wie bescheuert das alles ist,denn achtung: auch ein telefonat ist kostenpflichtig.!!!!!

Liebe Grüße Verena mit Isabell inside


ET: 21. März 2004
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