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Zweck des OEG

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FabJu
Administrator

Beiträge: 1630
Ort: Rheinland-Pfalz



New PostErstellt: 26.05.10, 21:45  Betreff: Ankündigung: Zweck des OEG  drucken  weiterempfehlen

Der Leitgedanke (die ratio legis) des Gesetzes ist die Verantwortung des Staates, seine Bürger vor Gewalttaten und Schädigungen durch kriminelle Handlungen zu schützen, da er der Träger des Gewaltmonopols und der Verbrechensverhütung und -bekämpfung sei. Dies hatte das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 7. November 1979 festgestellt (Az.: 9 RVg 2/78). Versagt dieser Schutz, so haftet der Staat dem Opfer nach den Voraussetzungen des OEG als Ausfluss des allgemeinen Aufopferungsanspruchs.

Wenn die Opfer von Gewaltdelikten erwerbsunfähig, hilflos oder pflegebedürftig werden, so muss ihnen der Staat Schutz gewähren (so Bundestags-Drucksache VII/2506, S. 9). Dieser Schutz ist Ausfluss des Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 1 GG.


____________________
Freiheit heißt Liebe
Freiheit heißt "Gib mir Raum"
Freiheit heißt Treue
Freiheit ist ein Menschheitstraum
Freiheit heißt Rücksicht
Freiheit heißt Toleranz
Freiheit heißt "Hilf mir"
Ich hoffe Freiheit bleibt nicht weiterhin unbekannt!


[editiert: 26.05.10, 22:00 von FabJu]
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