ZU TODE GEPRESST "peine forte etdure"
Das zu Tode pressen wurde etwa im 14. Jahrhundert in England eingeführt und erst im 17. Jahrhundert wieder abgeschafft.
Wenn ein Verbrecher in England keine Aussage machte und einfach schwieg, konnte er nicht verurteilt werden. Erst im 19. Jahrhundert wurde ein Gesetz erlassen, daß das Schweigen als "nicht schuldig" auslegte. Bis zu diesem Tage konnte aber kein Angeklagter verurteilt werden, der keine Aussage vor Gericht machte. Im Falle einer Aussage wie "nicht schuldig" oder "schuldig" wurde bei einem Schuldspruch sein ganzer Besitz konfisziert und seine Familie stand alleine da. Daher war es ein großer Anreiz zu schweigen.
So wurde die "Peine forte et dure" ins Leben gerufen, damit wollte man das Geständnis erzwingen. Der Gefangene wurde auf dem Boden festgebunden und man stellte Gewichte auf seinen Körper. Die Gewichte wurden mehr erhöht und dem Angeklagten blieb nur noch die Wahl zwischen Schuld-Eingeständnis und Tod.
Die Strafe der "Peine forte et dure" wurde verkündet:
"Man solle Euch in den Kerker zurückführen, wo Ihr kein Licht seht. Dort solle man Euch nackt mit dem Rücken auf den Boden binden. Als dann soll Euer Körper mit Gewichten beschwert werden, die Ihr tragen könnt und dann Gewichte, die Ihr nicht mehr tragen könnt."
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die kampffluse rückt näher!
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und die wühlmaus wühlt und wühlt...