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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Ausländerbehörde Göttingen: Vaterdiskriminierung

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 26.05.09, 09:08  Betreff: Ausländerbehörde Göttingen: Vaterdiskriminierung  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

24.05.2009 22:51 Uhr

Klage gegen Afrikanerin abgewiesen
Stadt zweifelt Vaterschaft an – und verliert vor Gericht
Erstmals hat die Ausländerbehörde der Stadt Göttingen die Vaterschaft eines Kindes vor dem Amtsgericht Göttingen angefochten. Die Absicht, damit der ausländischen Mutter das Aufenthaltsrecht abzusprechen, scheiterte jedoch vor dem Verwaltungsgericht.

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Der deutsche Vater hatte die Vaterschaft vor dem Jugendamt anerkannt. Zugleich hatten die Eltern eine Erklärung über die gemeinsame Sorge des Kindes abgegeben. Dadurch hätte auch das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter ein Aufenthaltsrecht erhalten. Die Ausländerbehörde unterstellte allerdings Böses: Die Vaterschaft sei nur zum Schein anerkannt worden, um dem Kind die deutsche Staatsangehörigkeit und der ausländischen Mutter ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erschleichen. In Wahrheit sei der Stefan H. gar nicht der Vater.

Als Beleg gab die Stadt an, dass die Eltern getrennt lebten – der Vater in Duisburg, die Mutter in Göttingen. Vor Gericht musste die Stadt jedoch zugeben, dass sie selbst diese Trennung zu verantworten hat: Mutter und Sohn wurden verpflichtet, ihren Wohnsitz in Göttingen zu nehmen. Den Antrag auf Umzug in die Nähe des Vaters lehnte die Ausländerbehörde ab, obwohl die Stadt Duisburg ihre Zustimmung dazu erteilt hatte. Gerd Nier, Bundestagskandidat der Linkspartei, der den Fall publik machte: „An Widersprüchlichkeit, Borniertheit und Familienfeindlichkeit kaum zu überbieten: Erst untersagt man den Eltern das Zusammenleben in einer Stadt, und dann dient dieser erzwungene Sachverhalt dazu, die Anfechtung einer Vaterschaft zu begründen.“

Falsche Angaben gemacht

Der Vaterschaftstest ergab nun, dass der Mann tatsächlich der Vater ist. Damit wurde die Klage auf Kosten der Stadt abgewiesen.

Gegenüber dem Tageblatt betont Stadt-Sprecher Detlef Johannson, der Asylantrag der 2004 eingereisten Frau sei im Juni 2005 rechtskräftig abgelehnt, und: „Ihr damaliger Hinweis, sie stamme aus Liberia, hat sich inzwischen als falsch herausgestellt. Im März 2008 erhielt sie einen Nationalpass aus Nigeria. Fast drei Jahre lang hat sie sich beharrlich geweigert, ihrer Ausreiseverpflichtung oder Passbeschaffungspflicht nachzukommen.“ Nicht nur gegenüber der Stadt, sondern auch vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe sie falsche Angaben über ihre Person gemacht, um ein Aufenthaltsrecht und damit auch Sozialleistungen zu erhalten: „Wären uns 2005 bereits die wahren Personaldaten bekannt gewesen, hätten wir nigerianische Passersatzpapiere erhalten, um die Ausreise zu veranlassen. So mussten weiterhin öffentliche Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts fließen.“

In derartigen Fällen, in denen plötzlich vorgetragen werde, es gebe nunmehr ein deutsches Kind, „ist es den Ausländerbehörden seit Juli 2008 erlaubt, die Vaterschaft anzufechten. Damit soll geklärt werden, ob sie tatsächlich ein Elternteil eines deutschen Kindes sind, das ein Aufenthaltsrecht begründet, oder ob dies nur erschlichen werden soll.“ Jetzt aber werde die Frau „die begehrte Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik erhalten. Einem Umzug nach Duisburg steht nichts mehr im Wege.“ Matthias Heinzel

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