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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 11.12.07, 11:17 Betreff: Verbrechen im Namen der Ehre
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Verbrechen im Namen der Ehre
Hintergrund
Die Gerichte in Baden-Württemberg mussten sich in den vergangenen Jahren immer wieder mit Verbrechen befassen, die im Namen der Ehre begangen wurden. Nach Erkenntnissen der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes sind "Ehrenmorde" kein religiöser, sondern ein patriarchalischer Exzess. Die Frauen und Mädchen verletzten aus Sicht der Familie traditionelle Normen und Regeln. Häufigster Auslöser eines "Ehrenmordes" ist die Trennung der Frau von ihrem Partner. Zweithäufigster Grund sind außereheliche Beziehungen. Aber auch eine allzu westliche Lebensweise kann ausreichen. Die Väter, Brüder oder Ehemänner wollen mit dem Verbrechen die Ehre der Familie wiederherstellen. So prügelte ein aus Afghanistan stammender Mann im Jahr 2004 in Kirchheim/Teck (Kreis Esslingen) seine 18-jährige Schwester mit einem Billardstock zu Tode, weil sie ihre Kleidung auf dem Boden liegen gelassen hatte. Er bekam sechs Jahre Jugendstrafe. Ein gebürtiger Kosovo-Albaner versuchte 2005 einen Mitarbeiter des Böblinger Jugendamts zu erschießen, weil er es als Einmischung in familiäre Angelegenheiten empfunden hatte, dass sich das Jugendamt um seine Tochter kümmerte. Er musste für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. (dpa) http://www.szon.de/news/wirimsueden/land/200712111119.html?_from=rss
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