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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Amtsgericht : Sorgerecht für einen misshandelten Säugling verhandelt

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Gast
New PostErstellt: 03.07.08, 18:25  Betreff: Amtsgericht : Sorgerecht für einen misshandelten Säugling verhandelt  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Mi, 2. Juli 2008
Am Amtsgericht wird zur Stunde über das Sorgerecht für einen misshandelten Säugling verhandelt.

Nach Angaben des Gerichts soll entschieden werden, ob die Eltern des Jungen das Sorgerecht zurückerhalten oder das Jugendamt weiter für ihn zuständig bleibt. Ob das Gericht schon direkt nach der Anhörung eine Entscheidung treffen könne, sei noch unklar. Das Sorgerecht war den Eltern für ihren zwei Monate alten Sohn entzogen worden, weil der Vater ihn Ende Mai lebensgefährlich am Kopf verletzt hatte. Der Vater sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen versuchten Mordes und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Die Mutter saß zur Tatzeit wegen Schwarzfahrens im Gefängnis. Wegen des Vorfalls wurde sie von Justizminister Geert Mackenroth begnadigt und musste ihre Gefängnisstrafe nicht weiter absitzen. Die Justiz war in Kritik geraten, weil die Mutter nur zwei Wochen nach der Geburt ihres Kindes ihre Haftstrafe antreten musste. Zum Schutz für Mutter und Kind soll künftig eine Frist von mindestens acht Wochen eingehalten werden.
http://mephisto976.uni-leipzig.de/nachrichten/anzeigen/sorgerecht-fuer-misshandelten-saeugling-soll-bestimmt-werden.html
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