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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Strafrechtliche Verfolgung der Koranprügel-Familienrichterin Datz-Winter

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 24.05.07, 01:13  Betreff: Strafrechtliche Verfolgung der Koranprügel-Familienrichterin Datz-Winter  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Strafrechtliche Verfolgung der Koranprügel-Familienrichterin Datz-Winter vom Amtsgericht Frankfurt
http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/brd/ag_frankfurt_koran_pruegel.html

ASSOZIIERTE VERFAHREN, Dominoprinzip der Krähenjustiz in der zweiten Reihe >>>

* AKTENZEICHEN 6100 Js 218522/07 >>>
Einstellungsbescheid vom 16.05.2007 der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt am Main mit Staatsanwalt Claude in der Strafsache gegen Staatsanwältin Richter, die die in den Initialverfahren beschuldigte Richterin Christa Datz-Winter am Amtsgericht Frankfurt wie beschrieben deckt. Staatsanwalt Claude verneint, dass hier Rechtsbeugung seitens seiner Kollegin Staatsanwältin Richter vorliegen würde, obwohl die entscheidungsauslösende Strafanzeige vom 29.04.2007 den Tatvorwurf der Strafvereitelung im Amt erhoben hatte. Staatsanwalt Claude ist der Meinung, dass es unerheblich sei, dass die beschuldigte Kollegin Staatsanwältin Richter sich vorsätzlich nicht mit dem eindeutig vorgebrachten Tatvorwurf § 83 StGB Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens auseinandersetzt, sondern plötzlich nach einem Anfangsverdacht unter dem vorsätzlich selbstgewählten Tatvorwurf § 339 StGB Rechtsbeugung die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlung abwägt. Demnach vertritt in der inhaltlichen Aussage zum beanstandeten richterlichen und staatsanwaltlichen Handeln Staatsanwalt Claude von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt am Main - ebenso wie die von ihm gedeckte Richterin Christa Datz-Winter als "Erster Stein im Dominoprinzip der Krähenjustiz" und wie die von ihm gedeckte Staatsanwältin Richter als "Zweiter Stein im Dominoprinzip der Krähenjustiz" - die Meinung und besondere Rechtsauffassung, dass in der Bundesrepublik Deutschland der Koran eine Rechtquelle zur Rechtsfindung in familiengerichtlichen Verfahren in Bezug auf häusliche Gewalt und Sorgerechtsfragen sein sollte.

http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/brd/ag_frankfurt_koran_pruegel/070516_sta_ffm.html


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INITIALVERFAHREN >>>

* AKTENZEICHEN 4121/IE-III/CI-2003/1901-F >>>
Das hessische Ministerium der Justiz informiert am 26.03.07 über die Weiterleitung der Rechtssache an die Generalstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main und an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt am Main als zuständige Behörden.
http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/brd/ag_frankfurt_koran_pruegel/070326_jum_hessen.html

* AKTENZEICHEN 6140 Js 214993/07 >>>
Einstellungsbescheid vom 20.04.2007 der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt am Main mit Staatsanwältin Richter, die nun plötzlich unter einem ganz anderen Tatvorwurf ermittelt, als der beschuldigten Richterin Datz-Winter am Amtsgericht Frankfurt in der am 22.03.2007 gestellten Strafanzeige vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt am Main setzt sich vorsätzlich nicht mit dem Tatvorwurf § 83 StGB Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens auseinander, sondern ermittelt nunmehr plötzlich nach einem Anfangsverdacht unter dem selbstgewählten Tatvorwurf § 339 StGB Rechtsbeugung.
Daher ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt am Main eine Art Standardschreiben zur Ablehnung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die beschuldigte Richterin Datz-Winter am Amtsgericht Frankfurt konstruiert hat, um somit mittels einer rationalisierten Massenabfertigung der öffentlichen Empörung Herr zu werden.
Die vorsätzliche Verwechslung der Tatvorwürfe durch Staatsanwältin Richter in ihrer Verfahrenseinstellung zeugt auch von dem Willen als effektiver Teil einer möglichst raschen Krähenjustiz in vorauseilender Staatsjuristensolidarität unter Amtsmissbrauch zu agieren.
In der rechtshistorischen Methodik-Betrachtung ist dieses typische Verhalten einer Krähenjustiz seitens deutscher Staatsjuristen in der juristischen und rechtspolitischen Aufarbeitung der Rolle der Juristen am Aufbau, am Machterhalt und am Ausbau des nationalsozialistischen Terrorregimes durch die BRD-Justiz verwurzelt.
Sowohl die beschuldigte Richterin Datz-Winter am Amtsgericht Frankfurt als auch die sie deckende Staatsanwältin Richter der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt am Main propagieren offensichtlich mehrfach fremde Rechtsquellen in familiengerichtlichen Verfahren der BRD.
In der rechtshistorischen Content-Betrachtung schließt sich der Kreis zum Nationalsozialismus inhaltlich durch die Verwendung "fremder Rechtsquellen" wie dem Führer Adolf Hitler und dem Parteiprogramm der NSDAP. Sowohl die beschuldigte Richterin Datz-Winter am Amtsgericht Frankfurt als auch die sie deckende Staatsanwältin Richter beim Landgericht Frankfurt haben bis zum heutigen Tag ihre von Steuergeldern finanzierten Ämter vorsätzlich nicht dafür genutzt, um eine Aufhebung der nationalsozialistischen Sorgerechtsentscheidungen anzustreben.
In der rechtshistorischen Content-Betrachtung schließt sich der Kreis zum Kommunismus inhaltlich durch die Verwendung "fremder Rechtsquellen" wie dem kommunistischen Manifest und der Staatsdoktrin der DDR. Sowohl die beschuldigte Richterin Datz-Winter am Amtsgericht Frankfurt als auch die sie deckende Staatsanwältin Richter beim Landgericht Frankfurt haben bis zum heutigen Tag ihre von Steuergeldern finanzierten Ämter vorsätzlich nicht dafür genutzt, um eine juristische Aufarbeitung der DDR-Zwangsadoptionen, Jugendwerkhöfe und Umerziehungsheime in der Vergeltung gegen Republikflüchtlinge und Regimekritiker anzustreben.
http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/brd/ag_frankfurt_koran_pruegel/070420_sta_ffm.html



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Strafrechtliche Verfolgung der Koranprügel-Familienrichterin Datz-Winter vom Amtsgericht Frankfurt
http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/brd/ag_frankfurt_koran_pruegel.html

Es ergeht am 22.03.2007 die offizielle Strafanzeige zu AKTENZEICHEN VNR. ST/0082732/2005 in den laufenden Akkumulationsverfahren 201 Gs 257/04 beim Amtsgericht Kassel an den Staatsschutz, Polizeipräsidium Nordhessen mit den ermittelnden Polizeibeamten Rieth, Lenz, Müller ZK 10 zur ordnungsgemäßen Weiterleitung an die auf Menschenrechte und Bürgerrechte spezialisierte Staatsanwältin Schornstein-Bayer von der Staatsanwaltschaft Kassel hinsichtlich der weiteren ordnungsgemäßen strafrechtlichen Verfolgung der Familienrichterin des Amtsgerichts Frankfurt am Main, die die Ablehnung der Scheidung nach der Härtfalleregelung vor Ablauf des Trennungsjahres mit dem angeblichen körperlichen Züchtigungsrecht des Mannes gegenüber der Frau im Koran und in der islamisch-marrokanischen Kultur begründet sehen will.

Damit beabsichtigt diese deutsche Familienrichterin nicht nach deutschem Recht und nicht nach dem Grundgesetz zu entscheiden, sondern andere Ideologien und Wertvorstellungen über deutsche Rechtsvorschriften und das Grundgesetz zu stellen (§ 83 StGB Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens). Unter Missbrauch ihres Amtes engagiert sich die betreffende Familienrichterin des Amtgerichts Frankfurt am Main im hochverräterischen Unterfangen vorsätzlich darin, gesellschaftspolitische und religiöse Ideologien über das Grundgesetz der BRD zu stellen.

Weder Radikalfeminismus mit dem Manifest der Gesellschaft zur Vernichtung der Männer noch die Beeinträchtigung der Frauenrechte durch die Sharia; weder der Führer Adolf Hitler und das Parteiprogramm der NSDAP noch das kommunistische Manifest haben etwas als praktizierte Rechtsquellen und Wertvorstellungen in familiengerichtlichen Verfahren zu suchen und sind daher nicht nur unzulässig, sondern ein konkreter Verstoß gegen die herrschende Rechtsordnung einer demokratischen BRD.

Siehe dazu auch: Dokumentation zum Fall der Koranprügel-Familienrichterin vom Amtsgericht Frankfurt in der Forschung zu Jusitzverbrechen >>>
http://www.systemkritik.de/bmuhl/justizverbrechen/brd_famlienrecht/koran_pruegel_riag_ffm.html
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