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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 12.09.08, 20:42 Betreff: Tödlicher Sorgerechtsstreit: Langjährige Strafe verhängt
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Tödlicher Sorgerechtsstreit: Langjährige Strafe verhängt
Oldenburg (ddp-nrd). Wegen Totschlags und versuchten Totschlags hat das Landgericht Oldenburg am Dienstag einen 37-Jährigen aus Bakum (Kreis Vechta) zu einer Haftstrafe von 13 Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht sah es nach eigenen Angaben als erwiesen an, dass der Mann im März 2008 mit einem Beil und einem Klappmesser bewaffnet in die Wohnung seiner Schwester eindrang und sowohl sie als auch seine getrennt von ihm lebende Ehefrau attackierte. Die Ehefrau erlag den Verletzungen.
Der Tat war den Angaben zufolge ein monatelanger Streit um das Sorgerecht für das gemeinsame Kind vorangegangen. In dem Glauben, seine Frau und seine Schwester wollten ihm den Kontakt zu seiner Tochter verbieten, griff der 37-Jährige am Tatabend zunächst seine Schwester an und schlug ihr das Beil bis auf den Knochen in den Oberarm. Anschließend stach er mit dem Messer 16 Mal auf seine Frau ein. Er ließ erst ab, als einer der Hunde des Opfers ihn ins Bein biss. Anschließend lief er aus der Wohnung und forderte einen Nachbarn auf, einen Rettungswagen zu rufen.
Das Gericht stellte fest, dass der 37-Jährige unter einer schweren Persönlichkeitsstörung leidet und dadurch vermindert schuldfähig ist. Aufgrund dieser Störung verhängte das Gericht neben der Freiheitsstrafe eine Unterbringung in der Psychiatrie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
10.09.2008 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=90334
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