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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Admin

Administrator

Beiträge: 103

New PostErstellt: 17.03.07, 09:20     Betreff: Re: Jugendamt Worms: Missbrauchsprozesse Antwort mit Zitat  

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      Berliner Zeitung, 19.6.1997:

      "Wir werden kämpfen"
      Nach Worms-Urteil: Eltern wollen ihre Kinder zurück

      Bis November 1993 war Frau U.Mutter von vier Kindern.

      Dann stürmten Mitarbeiter des Jugendamtes in die Wohnung und holten ihre Kinder.

      Seit diesem Tag hat Frau U. sie nicht mehr gesehen.

      Kurze Zeit später wurde sie als "Monster von Worms" in Untersuchungshaft genommen und unter Anklage gestellt, die Kinder ­ heute zwischen vier und zwölf Jahren alt ­ kamen in das "Spatzennest", ein Heimprojekt in Kirchheimbolanden.

      Frau U. ist am Dienstag ­ wie alle anderen zehn Angeklagten ­ im Mainzer "Kinderschänder-Prozeß" vom Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs ihrer eigenen Kinder freigesprochen worden.

      Doch die Familie bleibt zerrissen."Wir werden um die Kinder kämpfen", sagt Gabriele Haas (Ludwigshafen), Strafverteidigerin von Frau U.Sie hat sich auf lange Auseinandersetzungen eingestellt ­ mit offenen Ausgang.

      Sicher ist bisher nur, daß das Jugendamt die Zusammenführung der Familie verweigern wird.

      Rechtsanwältin Haas ist aus den drei Mainzer Mißbrauchs-Verfahren nur ein Fall bekannt, in dem zwei Kinder den freigesprochenen Eltern zurückgegeben wurden.

      In allen anderen Fällen sitzen die Eltern zu Hause und die Kinder im Heim."Das Jugendamt argumentiert, die Familien hätten sich auseinandergelebt, und die Kinder wollten ihre Eltern gar nicht wiedersehen", sagt die Verteidigerin.

      Das werde nun auch Frau U. entgegengehalten.

      Selbst ein neueres Foto von ihren Kindern werde ihr verweigert.

      Im anstehenden Rechtsstreit vor dem Vormundschaftsgericht werden die Aussichten von Frau U. allerdings durch die Herkunft und durch die jetzige Betreuung ihrer Kinder nicht gerade verbessert: Die vier stammen aus drei Ehen, und im "Spatzennest" werden sie von zwei Betreuern rund um die Uhr versorgt.

      Mehr als die Freiheit hat Frau U. aus dem Urteil vom Dienstag bisher nicht gewonnen.

      Abzuwarten bleibt, was aus der Hoffnung des Gerichts wird, künftig mit dem Verdacht auf Kindesmißbrauch sorgfältiger umzugehen: "Ich habe nach dem Urteil einen Kinderschützer sagen hören", berichtet Anwältin Haas, "seine Aufgabe sei nicht die Ermittlung von Mißbrauch, sondern der Schutz der Kinder.

      Der war vernünftig. Hoffentlich haben ihn viele gehört."

      Christan Bomarius



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