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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Gast
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Erstellt: 27.11.07, 11:46 Betreff: Re: Jugendamt Worms: Missbrauchsprozesse |
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Nationale innerstaatliche Ebene Strafrechtliche Verfolgung der Leiterin des Jugendamtes Worms Christine Ripier-Kramer http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/brd/christine_ripier_kramer.html
Über sechs Millionen Mark haben die Verfahren der Wormser Missbrauchsprozesse gekostet. Viele der Angeklagten waren knapp zwei Jahre lang in Untersuchungshaft, ihre Kinder in Heimen. Immer noch hat das Jugendamt Worms die Vormundschaft über Kinder von freigesprochen Eltern und Großeltern. Die Verfahrensweisen der involvierten deutschen Behörden in den Wormser Missbrauch-Prozessen haben zu zwei Todesfällen geführt. Die vollständige Rückführung aller betroffenen Kinder aus den Wormser Missbrauch-Prozessen in ihre Herkunftsfamilien sowie die vollständige Verantwortungsübernahme und Reparationsleistungen der involvierten deutschen Behörden in den Wormser Missbrauch-Prozessen steht immer noch aus und dies insbesondere durch das Jugendamt Worms. Siehe dazu auch die Spezialseite "Die Wormser Prozesse und das Jugendamt Worms" >>>
Das Jugendamt Worms engagiert sich vorsätzlich mit dem Werkzeug "Missbrauch mit dem Missbrauch" zur Durchsetzung ureigener ideologischer und wirtschaftlicher Interessen auf dem Gebiet des Familienrechts. Wie dokumentiert und bewiesen ignoriert das Jugendamt Worms vorsätzlich die Freisprüche der zu Unrecht angeklagten Eltern und Großeltern in den Wormser Missbrauchsprozessen. Das Jugendamt Worms verweigert vorsätzlich, Kontakt und Umgang zwischen den Eltern und den vom Jugendamt missbrauchten Kindern ordnungsgemäß wiederherzustellen sowie eine ordnungsgemäße Rückführung in die jeweiligen Ursprungsfamilien auszuführen. Das Jugendamt Worms engagiert sich in Kindesmissbrauch mittels der Unterstützung suggestiver Methoden zur Indoktrination von Kindern und der Unterstützung von sektenartigen Organisationsstrukturen, die unter dem Tarnmantel von angeblichen Pädagogik- und Psychologiekompetenzen durch die Zusammenarbeit in der Kindesunterbringung mit dem Jugendamt Worms finanzielle Vorteile erfahren. Das Jugendamt Worms engagiert sich vorsätzlich im Kinderhandel mittels der Verteilung von öffentlichen Geldern zur Unterbringung von Kindern im Heim- und Pflegesystemen, die den ideologischen Zielsetzungen entscheidungsbefugter Jugendamtsmitarbeiter entgegenkommen, obwohl dies überhaupt nicht notwendig ist und zudem den gerichtlichen Entscheidungen eindeutig entgegensteht und widerspricht. Siehe dazu auch die Spezialseite "Die Wormser Prozesse und das Jugendamt Worms" >>>
Bildquelle: Eingangsbereich des Landgerichts Mainz - Jusitz in Rheinlad-Pfalz http://www.justiz.rlp.de/
Siehe dazu auch die Spezialseite "Die Wormser Prozesse und das Jugendamt Worms" >>>
Offizielle Strafanzeige in den Akkumulationsverfahren 201 Gs 257/04 beim Amtsgericht Kassel zu Nazi-Verbrechen, Systemunrecht und Staatsverbrechen des Systemkritikers und Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl vom 02.03.2005 nach § 158 StPO zur strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortungsübernahme seitens der verantwortlichen sozialen Behörden für Kindesentziehung, Kindesmissbrauch und Kinderhandel sowie Veruntreuung von Steuergeldern, fokusiert auf die Person der Leiterin des Jugendamtes Worms Frau Christine Ripier-Kramer.
* AKTENZEICHEN 1612 Js 10497/05 >>> Weiterleitung der Staatsanwaltschaft Kassel an die Staatsanwaltschaft Mainz vom 17.03.2005 * AKTENZEICHEN 3413 Js 009024/05 >>> Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Mainz vom 04.04.2005 Die Staatsanwaltschaft Mainz vertritt eine besonders hervorzuhebende Meinung und Rechtsauffassung zur Begründung ihrer Verfahrenseinstellung gegen die Leitung des Jugendamtes Worms im Zusammenhang mit den Wormser Missbrauchsprozessen. Zunächst verneint die Staatsanwaltschaft Mainz die durch Gerichtsbeschluss bestätigte soziale Realität der unzulässigen und ungerechtfertigten staatlichen Kindesentziehung durch die Kindesherausnahme aus der Ursprungsfamilie sowie die fortgeführte Aufrechterhaltung der Kindesherausnahme u.a. mit Umgangsboykott, obwohl diese Art von staatlichen Maßnahmen und Eingriffen in verschiedenen deutschen politisch-administrativen Systemen nach nationaler und internationaler Rechtssprechung als Systemunrecht und Staatsverbrechen definiert und belegt sind. Siehe dazu: > Staatliche Eingriffe in das Familienleben im Dritten Reich >>> > Staatliche Eingriffe in das Familienleben in der DDR >>> > Staatliche Eingriffe in das Familienleben in der BRD >>> Obwohl die Verfahren der Wormser Missbrauchsprozesse bereits in den Jahren 1996-1998 als unrechtmäßig bewertet und verurteilt sind, versucht der Staatsanwalt Dr. Schumacher von der Staatsanwaltschaft Mainz im Frühjahr 2005 immer noch eine angebliche förmliche Rechtmäßigkeit von Verfahren der Kindesherausnahme und deren Fortbestehen vorzutäuschen. Mit äußerst bemerkenswerten Zynismus argumentiert der Staatsanwalt Dr. Schumacher von der Staatsanwaltschaft Mainz, dass es sich nur um den Straftatbestand einer Kindesentziehung handeln könne, wenn das Sorgerecht verletzt sei, was aber durch die unrechtmäßige Fortführung der Kindesherausnahme in den Wormser Missbrauchsprozessen schon aberkannt sei. Bei aberkanntem Sorgerecht aber könne keine Verletzung des Sorgerechts vorliegen und somit auch der Straftatbestand einer Kindesentziehung nicht erfüllt seien. "Eine Kindesentziehung kann in dem Verhalten der Beanzeigten schon deswegen nicht liegen, weil die Entscheidung des Jugendamtes über die Entziehung des Sorgerechts in einem förmlichen Verwaltungsverfahren getroffen wurden. Das Verhalten kann daher schon nicht tatbestandsmäßig sein kann. § 235 StGB, die Vorschrift der Entziehung Minderjähriger, schützt die sorgeberechtigten Eltern. Den betroffenen Eltern steht aber gerade ein solches Sorgerecht nicht mehr zu. (Staatsanwalt Dr. Schumacher von der Staatsanwaltschaft Mainz, 04.04.2005)" * AKTENZEICHEN 4121 E05-4-48 >>> Empfangsbestätigung vom Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz am 26.04.2005 * AKTENZEICHEN Zs 414/05 >>> Einstellungsbescheid und Zurückweisung der Dienstaufsichtsbschwerde der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz vom 31.05.2005 * AKTENZEICHEN 3133 E - 38/05 >>> Empfangsbestätigung der Dienstaufsichtsbeschwerden vom Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz vom 16.06.2005 * AKTENZEICHEN 1 Ws 433/05 >>> Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 20.06.2005 * AKTENZEICHEN 4121 E05-4-48 >>> Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz vom 30.06.2005 * AKTENZEICHEN 4121 E05-4-48 >>> Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz vom 29.07.2005 * AKTENZEICHEN 4121 E05-4-48 >>> Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz vom 08.08.2005 * AKTENZEICHEN 2 BvR 1227/05 >>> Bekanntgabe des Aktenzeichens zur Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht vom 08.08.2005 * AKTENZEICHEN 3133 E - 38/05 >>> Zurückweisung der Dienstaufsichtsbeschwerden vom Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz vom 31.08.2005
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