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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Gericht lehnt Beschwerde des Jugendamtes Forst ab

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Gast
New PostErstellt: 21.03.07, 19:52  Betreff: Gericht lehnt Beschwerde des Jugendamtes Forst ab  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

21.07.2006 00:00

Kinder aus Drachhausen bleiben bei der Mutter

Gericht lehnt Beschwerde des Jugendamtes Forst ab


Im Fall Drachhausen (Spree-Neiße-Kreis) hat es der Familiensenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes (OLG) abgelehnt, eine Beschwerde des Jugendamtes Forst zu verhandeln. Damit verbleiben die sieben Kinder bei der Mutter.

Das Jugendamt hatte die Mädchen und Jungen im Alter zwischen zehn Monaten und neun Jahren Anfang Mai zunächst in Obhut genommen, nachdem die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die Eltern eingeleitet hatte. Sie stehen im Verdacht des sexuellen Missbrauchs der Kinder und des Besitzes kinderpornografischer Bilder, die bei einer Razzia im Haus der Familie gefunden worden waren.


Nachdem der Vater als Hauptbeschuldigter in Haft genommen worden war und derzeit eine Haftstrafe aus einer früheren Verurteilung absitzt, hatte das Familiengericht in Cottbus die Rückgabe der Kinder an die Mutter verfügt.

 

Dagegen legte das Jugendamt Forst Beschwerde ein mit der Begründung, dass keine Ursachen für das extrem auffällige Verhalten der Kinder gefunden sind. Zudem habe die Mutter Hilfsangebote abgelehnt.


Das OLG hat entschieden, dass eine Beschwerde des Jugendamtes unzulässig ist, weil es nicht in eigener Sache betroffen ist. Rita Tietz, Sachgebietsleiterin im Jugendamt, kann das nicht verstehen: «Wie sollen wir unsere Wächterfunktion ausüben, wenn wir kein Beschwerderecht gegen eine aus unserer Sicht falsche Entscheidung haben.» Laut Tietz prüft das Jugendamt, ob es dennoch seinen Widerspruch gegen die Rückgabe der Kinder aufrecht erhält. (Eig. Ber./sw)

http://www.lr-online.de/nachrichten/laurundschau/tagesthemen/art1065,1330047.html?fCMS=0af6c94d47003bd0cdc434022af70fe3



[editiert: 03.05.07, 21:43 von Admin]
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