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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 10.04.07, 17:21     Betreff: Jugendamt Berlin-Reinickendorf: Behörde sieht kein Versagen im Fall Enrico S. Antwort mit Zitat  

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(28.05.2003)
Jugendamt sieht kein Versagen im Fall Enrico S.
Die Instrumente seien begrenzt, heißt es in der Behörde. Mehr Druck auf junge Täter hält man für falsch

Im Reinickendorfer Jugendamt, dass für Enrico S. (Name geändert) zuständig ist, sind die Mitarbeiter offenbar mit ihrem Latein am Ende. Seit Beginn der kriminellen Karriere des 13-Jährigen vor fünf Jahren kennt man den Fall, versucht sich an Lösungen. Vergeblich. Thomas Gaudszun, der zurzeit Jugendstadtrat Senftleben vertritt, sagt: „Wir hatten noch nicht den gewünschten Erfolg.“

Der Reinickendorfer CDU-Bundestagsabgeordneten Roland Gewalt wird da deutlicher: Für ihn hat das Jugendamt in Enricos Fall versagt. Das Gesetz lasse die Möglichkeit der Unterbringung im Heim zu wie dem im brandenburgischen Petershagen. „Der kennt den Fall nicht“, kontert Gaudszun. Heimunterbringung außerhalb Berlins habe man bei beiden Jugendlichen versucht, sie seien aber ausgebüchst. In geschlossene Anstalten könnten Kinder unter 14 Jahren nur von Richter gesteckt werden, das käme aber „praktisch nie“ vor.

Dass die Arbeit mit Enrico gar keinen Erfolg hatte, will Gaudszun nicht stehen lassen. Vielleicht hätte man ihn davon abgebracht, zum Schwerverbrecher zu werden Es sei auch falsch, den Druck bei ganz jungen Tätern zu erhöhen: „Wenn sie die ein halbes Jahr einsperren, ist es hinterher noch schlimmer.“ Stattdessen setzt die Behörde auf die Einsicht des jungen Kriminellen. Erfolg versprechend sei nur, dass jemand Enricos Vertrauen gewinnt. Das ist bis jetzt gescheitert, weshalb die Mitarbeiter im Jugendamt offenbar darüber nachdenken, einen anderen Sozialarbeiter auf den Jungen anzusetzen. Dass die Behörde in Enricos Fall der Mutter schon mehrmals mit Entzug des Sorgerechts gedroht hat, will Gaudszun nicht bestätigen. Man versuche aber, die Jugendlichen dazu zu bewegen, freiwillig das Elternhaus zu verlassen. Alternativen sind je nach Alter Heime oder Betreutes Wohnen. eck

http://www.tagesspiegel.de/berlin/archiv/28.05.2003/589637.asp



[editiert: 03.05.07, 20:32 von Admin]

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