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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Gast
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Erstellt: 05.11.10, 09:30 Betreff: Jugendamt Hameln: Mädhcen (12 Jahre) |
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Aktuelles Hameln Kindeswohlgefährdung - "Ich will wieder zurück nach Hause"
Hameln (ube). Ein Hamburger Rechtsanwalt kritisiert das heimische Jugendamt. Der Landkreis handele "krass rechtswidrig", indem es den Willen eines Kindes bei der Frage, wo es leben wolle, übergehe, sagt Rudolf von Bracken. Die Behörde hat einem Ehepaar die Tochter weggenommen und die seinerzeit 12-Jährige ins Heim gesteckt. Das pubertierende Mädchen hatte zuvor bei der Polizei ausgesagt, es sei von seinen Eltern geschlagen worden, die Aussage jedoch wieder zurückgenommen. In einem Brief an die Eltern schreibt Marina (Name geändert): „Ich hätte nicht auf Martha (Name der Freundin geändert) hören dürfen und nicht zur Polizei gehen sollen, aber das war ihre Idee, nicht meine. Könnt Ihr mich nicht einfach hier rausholen?“ In einem anderen Brief beteuert das Kind: „Meine Geschichte war eine ausgedachte Geschichte. Ich wollte nur, dass jemand mit meinen Eltern spricht, damit ich meine Freundin behalten kann.“ Mutter und Vater hatten ihrer Tochter den Umgang mit der zwei Jahre älteren "besten Freundin" verboten. Von der Schule weg wurde Marina im April in ein Heim gebracht. Fast ein halbes Jahr blieb sie dort, bis sie sich am 8. September nach Schulschluss in die Amtsstube ihres Vaters Viktor M. (59), einem Mitarbeiter der Stadt Hameln, „flüchtete“. Jetzt lebt sie wieder in ihrer Familie – allerdings in einem rechtlichen Schwebezustand. Denn das Familiengericht Hameln hat am 10. September den Antrag, die einstweilige Anordnung vom 4. Juni (Entzug der elterlichen Sorge) aufzuheben, zurückgewiesen. Der Rechtsanwalt der Eltern hat gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt. Das Gericht, sagt Richter Rolf Scholz, stellvertretender Direktor des Amtsgerichts Hameln, habe während des Verfahrens Kind und Eltern angehört und zweimal Zeugen befragt. Der Familienrichter, betont Scholz, „hat seine Entscheidung auf verschiedene Gründe gestützt“. Einzelheiten aus dem laufenden Verfahren dürfe er jedoch nicht mitteilen. Jetzt ist das Oberlandesgericht Celle am Zug. Die Entscheidung wird in voraussichtlich einer Woche verkündet. Artikel vom 03.11.2010 - 17.59 Uhr http://www.dewezet.de/portal/lokales/aktuell-vor-ort/hameln_Kindeswohlgefaehrdung-Ich-will-wieder-zurueck-nach-Hause-_arid,282843.html
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