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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamt Bottrop: Baby 4 Stunden

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Gast
New PostErstellt: 05.06.10, 05:35  Betreff: Jugendamt Bottrop: Baby 4 Stunden  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Gericht entscheidet zu Gunsten der Eltern – und für die Mutterliebe... Jugendamt muss Baby Emely zurückgeben!

Von EVA MOHR und FRANK KLAUSS

Glücklich umarmen sich Anita M. (19) und Papa Jörg H. (39). Endlich dürfen sie ihre kleine Emely (9 Tage) knuddeln.

04.06.2010 - 00:41 UHR


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Jugendamt muss
Emely zurückgeben

Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil das Jugendamt der jungen Familie das Baby nur vier Stunden nach der Geburt wegnahm. Doch jetzt entschied das Amtsgericht Bottrop: Emely darf nach Hause! Spätestens Mittwoch wird es so weit sein. Bis dahin dürfen die glücklichen Eltern ihr Baby alle zwei Tage für eine Stunde sehen. Gestern zum ersten Mal.

„Es war ein so schönes Gefühl, mein Kind bei mir zu spüren“, sagt Anita mit einem Strahlen im Gesicht.

Die Rückkehr ist jedoch mit Auflagen verbunden. Heute trifft sich Mama Anita mit dem Jugendamt, führt mit den Mitarbeitern ein klärendes Gespräch über den zukünftigen Umgang. Montag begutachtet das Amt noch einmal die Wohnung. „Wenn dann alles in Ordnung ist, und das wird es sein, kann Emely zu uns“, sagt Papa Jörg. In den ersten drei Monate wird den Eltern eine Betreuerin zugewiesen. Sie kommt zehn Stunden pro Woche und hilft der jungen Mutter.

Jörg H: „Wir sind glücklich, dass wir unser Kind zurückbekommen. Aber das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Wir wollen nicht, dass andere Eltern so etwas auch erleben müssen.“

http://www.bild.de/BILD/regional/ruhrgebiet/aktuell/2010/06/04/gericht-entscheidet-jugendamt/muss-baby-emely-zurueckgeben.html


[editiert: 05.06.10, 05:38 von Admin]
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