Ermittlung gegen das Jugendamt eingestellt
Erfurt. (tlz/fk) Eingestellt hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen das Erfurter Jugendamt im Fall "Jonny-Lee". Nachgegangen worden war der Frage, ob Mitarbeiter des Amtes sich wegen Unterlassung der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht haben, teilte Hannes Grünseisen, Sprecher der Erfurter Staatsanwaltschaft, gestern mit. Der zweieinhalbjährige Jonny-Lee war Ostern 2004 Opfer eines Tötungsverbrechens geworden. Seine Mutter und deren Lebensgefährte waren im Februar 2005 jeweils zu Freiheitsstrafen von zwölf Jahren verurteilt worden wegen gemeinschaftlichen Totschlags. Unter anderem wurden an dem Körper mehr als 30 Trittspuren gefunden. Nach der Überzeugung des Gerichts hatten die Frau mit einem Schuh mit Pfennigabsatz und der Mann mit einem Halbschuh massiv auf den Jungen eingetreten, nachdem er wegen einer zuvor erlittenen Schulterverletzung geweint hatte. Seinerzeit hatten Zeugen beklagt, dass das Jugendamt über die schlechten Verhältnisse im Haushalt der Verurteilten informiert gewesen sein soll. So soll die Mutter des öfteren volltrunken gewesen sein und ihre Kinder unbeaufsichtigt in der Wohnung zurückgelassen haben.
Festgestellt wurde durch die Staatsanwaltschaft, dass mehrfach Mitarbeiter des Jugendamtes Hausbesuche bei der Familie gemacht haben. Kein hinreichender Tatverdacht bestehe hingegen dafür, dass die Mitarbeiter gebotene Maßnahmen unterlassen hätten, obwohl sie Kenntnis von einer Vernachlässigung hatten oder von Gewalt, die an den Kindern verübt wurde.
Ermittlung gegen das Jugendamt eingestellt
Erfurt. (tlz/fk) Eingestellt hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen das Erfurter Jugendamt im Fall "Jonny-Lee". Nachgegangen worden war der Frage, ob Mitarbeiter des Amtes sich wegen Unterlassung der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht haben, teilte Hannes Grünseisen, Sprecher der Erfurter Staatsanwaltschaft, gestern mit. Der zweieinhalbjährige Jonny-Lee war Ostern 2004 Opfer eines Tötungsverbrechens geworden. Seine Mutter und deren Lebensgefährte waren im Februar 2005 jeweils zu Freiheitsstrafen von zwölf Jahren verurteilt worden wegen gemeinschaftlichen Totschlags. Unter anderem wurden an dem Körper mehr als 30 Trittspuren gefunden. Nach der Überzeugung des Gerichts hatten die Frau mit einem Schuh mit Pfennigabsatz und der Mann mit einem Halbschuh massiv auf den Jungen eingetreten, nachdem er wegen einer zuvor erlittenen Schulterverletzung geweint hatte. Seinerzeit hatten Zeugen beklagt, dass das Jugendamt über die schlechten Verhältnisse im Haushalt der Verurteilten informiert gewesen sein soll. So soll die Mutter des öfteren volltrunken gewesen sein und ihre Kinder unbeaufsichtigt in der Wohnung zurückgelassen haben.
Festgestellt wurde durch die Staatsanwaltschaft, dass mehrfach Mitarbeiter des Jugendamtes Hausbesuche bei der Familie gemacht haben. Kein hinreichender Tatverdacht bestehe hingegen dafür, dass die Mitarbeiter gebotene Maßnahmen unterlassen hätten, obwohl sie Kenntnis von einer Vernachlässigung hatten oder von Gewalt, die an den Kindern verübt wurde.
Drei Hinweise seien in der Akte des Jugendamtes vermerkt: der erste im Jahr 2000, der zweite durch einen Polizisten und der dritte durch eine Praktikantin im Jugendamt. Bei Hausbesuchen wurden keine Beanstandungen festgestellt. Nicht bestätigt werden konnte auch der Hinweis, dass einem Mitarbeiter des Amtes durch die Mutter Oralverkehr angeboten worden ist, wenn dieser den Zustand in der Wohnung nicht aktenkundig mache.
24.05.2007
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