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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 01.06.07, 23:17 Betreff: Re: Jugendamt Hildesheim: Fall Nadine |
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Mutter der getöteten Nadine darf Baby zunächst behalten Fünf Kinder leben bei Pflegefamilien
Gifhorn (dpa/lni) - Die Mutter der toten Nadine aus Gifhorn darf ihr Neugeborenes unter Auflagen bis zu einer Entscheidung des Amtsgerichts zunächst behalten. Mutter und Tochter würden regelmäßig von der Familienhilfe und einer Hebamme betreut, sagte am Freitag ein Gerichtssprecher. Das Mädchen war Ende Mai auf die Welt gekommen. Die anderen fünf Kinder leben bei Pflegefamilien. Ein Gutachten zur Erziehungsfähigkeit der Eltern steht noch aus.
„Die neuen Erkenntnisse der Polizei im Fall Nadine werden aber sicherlich in die Entscheidung der Familienrichter einfließen“, sagte Gerichtssprecher Jan-Michael Seidel. Pathologen hatten an der in einem Wald gefundenen Kinderleiche festgestellt, dass das Mädchen vor seinem Tod wahrscheinlich schwer misshandelt worden war. Die Untersuchung, ob es sich tatsächlich um die sterblichen Überreste von Nadine handelt, ist noch nicht abgeschlossen. Die Ermittler zweifeln daran jedoch nicht.
Der 32 Jahre alte Vater war wegen Körperverletzung mit Todesfolge und schwerer Misshandlung zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die 30 Jahre alte Mutter erhielt wegen unterlassener Hilfeleistung eine Bewährungsstrafe. Die Eltern hatten Misshandlungen stets bestritten und behauptet, Nadine sei 2003 nach einem Sturz aus dem Hochbett gestorben. Anschließend hatten sie die Kinderleiche in einem Wald bei Bad Gandersheim vergraben. Nachdem die Polizei dort im vergangenen Herbst vergeblich nach Nadine gesucht hatte, grub der Großvater das Skelett vor sechs Tagen aus. Freitag, 01.06.2007 http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2044/artid/6818237
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