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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 01.06.07, 22:52     Betreff: Re: Mutter wegen Mordes an ihren drei Kindern vor Gericht Antwort mit Zitat  

Mutter muss sich wegen Mordes an ihren drei Kindern verantworten

Dortmund (ddp). Eine 27-jährige Frau muss sich wegen der Ermordung ihrer drei Kinder derzeit vor dem Landgericht Dortmund verantworten. Zu Prozessbeginn hatte nach Justizangaben die Angeklagte zunächst die Aussage verweigert. Daraufhin wurde eine Psychiaterin, gegenüber der die Mutter die Taten eingeräumt hatte, als Zeugin vernommen. Nachdem die Psychiaterin vor Gericht das Geständnis der Angeklagten wiederholt hatte, bestätigte die 27-Jährige deren Aussagen.

Die Angeklagte soll zwischen 2001 und 2004 ihre zwei Söhne und eine Tochter mit Kissen in ihrer Wohnung erstickt haben. Den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge hatte die Frau 1999 geheiratet, in den beiden folgenden Jahren einen Sohn und eine Tochter geboren. Während der zweiten Schwangerschaft lernte sie einen anderen Mann kennen. Das Mädchen tötete sie den Angaben zufolge im Juli 2001, der Sohn starb etwa zwei Monate später. Bei der Obduktion beider Kinder wurden keine Hinweise auf eine Straftat festgestellt.

Nach der Scheidung von ihrem ersten Mann zog die Frau zu ihrem neuen Lebenspartner. Aus dieser Beziehung stammt ein Sohn, der im September 2002 geboren wurde. Der Junge wurde 2004 in einem Krankenhaus behandelt, weil er angeblich einen Krampfanfall erlitten hatte. Obwohl damals der Verdacht auf einen Erstickungsversuch aufkam, konnte der Kinderarzt bei einer Untersuchung keine Hinweise auf eine Straftat feststellen.

Im April 2004 tötete die Frau den Angaben zufolge auch diesen Sohn. Bei der rechtsmedizinischen Untersuchung ergab sich zwar ein Anfangsverdacht, ein dringender Tatverdacht konnte aber nicht festgestellt werden. Dieser ergab sich erst, nachdem die Frau einem Bekannten gestanden hatte, ihren ersten Sohn getötet zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hat die Frau wegen Mordes angeklagt, da sie davon ausgeht, dass sie ihre Kinder tötete, weil sie ihr lästig waren und die Partnerschaften belasteten. Laut einer psychiatrischen Untersuchung ist die Angeklagte voll schuldfähig. Der Prozess, für den zunächst zehn Verhandlungstage angesetzt sind, soll am 4. Juni fortgesetzt werden.

01.06.2007 Sab
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=81994
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