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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 08.08.08, 10:10     Betreff: Re: Jugendamt Plön: Mutter ermordert fünf Kinder Antwort mit Zitat  

Whisky: Mord im schottischen Schloss...
Gutachten im Fall Darry:
Mutter macht Pläne für ihre toten Kinder
07. Aug 18:17
Hinter dieser Tür in Darry geschah ein fünffacher Mord
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Hinter dieser Tür in Darry geschah ein fünffacher Mord
Foto: dpa
Im Prozess gegen Steffi K. sieht die Staatsanwaltschaft die Angeklagte als schuldunfähig an. Sie habe in einem «festgefügten Wahnsystem» gelebt, als sie ihre fünf Kinder tötete. Das psychiatrische Gutachten vor dem Kieler Landgericht dauerte mehr als zwei Stunden.

Die Mutter der fünf getöteten Kinder aus Darry (Schleswig-Holstein) hat ihre kleinen Söhne nach Überzeugung von Anklage, Gutachtern und Verteidigung aus Verzweiflung im Wahn umgebracht. Die Staatsanwaltschaft sah am Donnerstag vor dem Kieler Landgericht die Schuldunfähigkeit der 32-Jährigen als erwiesen an und forderte eine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie. Die Frau leide unter paranoider Schizophrenie. Sie habe geglaubt, dass ihre Kinder von «bösen Mächten» bedroht und nur im Jenseits sicher gewesen seien. Die 32-Jährige hatte ihre Kinder Anfang Dezember 2007 betäubt und mit Plastiktüten erstickt. Drei der Kinder hatten sich dabei noch gewehrt. Vor der Tragödie, die bundesweit Entsetzen und Fassungslosigkeit auslöste, hatte die Mutter ihren Mann weggeschickt.

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In seinem Gutachten schilderte der psychiatrische Sachverständige Wulf-Rüdiger Jonas über zwei Stunden lang eindringlich, wie sich die Mutter ab 2006 in einem immer bedrohlicher werdenden Netz von Wahnvorstellungen verfing, aus dem es für sie keinen Ausweg mehr gegeben habe: «Der Tod ihrer Kinder war aus ihrer Sicht letztlich die einzig mögliche Konsequenz. Das Tragische daran ist, dass die Tat aus Liebe und Fürsorge geschah.» Auch heute noch wirkten diese Wahnvorstellungen: Die Mutter glaube «beinahe beseligt», dass es ihren Kindern im Jenseits gut gehe, sie habe Kontakt zu ihnen und mache Pläne für sie.

In Panik die Kinder erstickt

Die Tat hatte die Mutter akribisch vorbereitet. Etwa drei Wochen vor der Tragödie kaufte sie Schlaf- und Beruhigungstabletten für die Kinder, unmittelbar zuvor schickte sie den Vater nach Berlin. Als drei der Kinder aufwachten und sich wehrten, habe sie alle in ihrer Panik erstickt. Staatsanwalt Michael Bimler sprach von einem der «schrecklichsten Verfahren» und einem «in höchstem Maße belastenden Geschehen». Im Prozess seien alle, «auch die Mutter, mit unsäglichem Leid konfrontiert» worden. In ihrem «festgefügten Wahnsystem» habe der Frau aber jede Einsicht gefehlt. Auch jetzt sei die Prognose ungünstig. Ihre Tat sei aber nicht als Mord, sondern als Totschlag zu werten.

Wie der Gutachter hob auch Bimler hervor, dass die Mutter trotz ihres zunehmenden Wahns wie «mit einer doppelten Buchführung» nach außen hin funktionierte und ihre Umgebung täuschte. So habe auch der Psychiater, den sie im Sommer 2006 auf Drängen ihres Mannes aufgesucht habe, trotz deutlicher Anzeichen auf ihre Erkrankung keine Zwangsmaßnahmen anordnen können. Sie hatte sich damals und auch ein Jahr später gegen eine Krankenhausbehandlung entschieden und sich nur ambulant behandeln lassen. Knapp zehn Tage vor der Tat war sie dann noch einmal in einer Krankenhausambulanz. Aber auch da habe es keine Anzeichen auf akute Selbstgefährdung oder Gefährdung ihrer Kinder gegeben, sagte der behandelnde Facharzt vor Gericht. Er habe im übrigen auf familiäre Hilfen etwa über den Sozial-Psychiatrischen Dienst vertraut.

Der Vater verließ mehrfach den Saal

Der amerikanische Vater der drei jüngsten Kinder hatte als Nebenkläger das Verfahren verfolgt. Trotz anfänglicher Zweifel glaube man jetzt auch an eine «Erkrankung von solcher Schwere und solchem Gewicht, dass die Schuldunfähigkeit gegeben sei», sagte seine Anwältin. Die dauerhafte Unterbringung sei geboten. Sie wird jährlich einmal überprüft. Der Vater verließ mehrfach den Gerichtssaal, als der Tod seiner Kinder geschildert wurde. Bei den Plädoyers weinte er und suchte am Ende vergeblich den Blick seiner Frau. Sie hatte nur einmal sichtbar eine Regung gezeigt, als die Gerichtsmedizinerin den Tod der Kinder schilderte. Das Gericht will seine Entscheidung am 14. August verkünden. (Karen Katzke, dpa)
http://www.netzeitung.de/vermischtes/1117617.html
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