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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 09.03.08, 07:51 Betreff: Re: Jugendamt Berlin-Reinickendorf: Baby - häuslische Gewalt |
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Totes Baby Fall Amélie: Behörde sah keine Gefahr Nachdem am Freitag vergangener Woche ein 41-Jähriger seine Tochter in einer Mutter-Kind-Einrichtung getötet hat, stellt sich die Frage nach der Mitschuld des zuständigen Jugendamtes: Es war bekannt, dass der Vater gewalttätig ist. Anzeige Partnersuche mit PARSHIP.de Bild vergrößern Von Tanja Buntrock 4.3.2008 0:00 Uhr Von Tanja Buntrock 4.3.2008 0:00 Uhr [Lesezeichen hinzufügen] Artikel versenden Artikel drucken Webnews Mr. Wong BERLIN - Hätte der Tod der sieben Monate alten Amélie verhindert werden können? Diese Frage müssen sich auch die Verantwortlichen des Reinickendorfer Jugendamtes und der Mutter-und-Kind-Einrichtung des Diakonischen Werkes stellen. Denn der 41-jährige Vater des Babys war schon mehrfach gewalttätig und leidet zudem unter einer psychischen Krankheit. Jugendstadtrat Peter Senftleben (SPD) sieht keine Fehler bei den Behörden: „Es gab keinerlei Indizien in diesem Fall für eine Kindeswohlgefährdung“, sagte er gestern.
Zu der Familientragödie in dem Mutter-und-Kind-Heim war es, wie berichtet, vorigen Freitag gekommen. Amélies Vater Philippe B. war dort, um seine Tochter zu besuchen. Dabei geriet er mit der 31-jährigen Mutter des Kindes, Melanie A., in Streit. In seiner Wut rastete er aus und warf das Baby mehrfach auf den Steinboden. Es starb an den schweren Verletzungen.
Danach stellte sich heraus: Philippe B. war schon mehrfach während der Beziehung gewalttätig geworden. So kam es im November 2006 zu einem Polizeieinsatz. Dem Jugendamt ist die Anzeige bekannt. Damals erwirkte Melanie A. eine einstweilige Verfügung gegen Philippe B. – er durfte sich ihr nicht mehr nähern. Doch zwischen den beiden kam es offenbar immer wieder zur Annäherung. Kennengelernt hatten sie sich laut Senftleben in einer psychiatrischen Klinik. Beide sollen unter dem „Borderline-Syndrom“, einer psychischen Krankheit leiden. Im Mai 2007 suchte Melanie A. sogar für einige Wochen Zuflucht in einem Frauenhaus. Da war sie bereits schwanger. Sie zog wieder zu Philippe B. Im Juli kam Amélie zur Welt. Danach lebte die junge Frau für kurze Zeit mit Philippe B., der gemeinsamen Tochter Amélie und ihrem elfjährigen Sohn aus erster Ehe zusammen. Doch dann soll der Franzose erneut ausgerastet sein: „Er hat sich beschwert, dass der elfjährige Sohn zu laut mit seinem Gameboy spielt und das Baby stört“, sagte Jugendstadtrat Senftleben. Die Frau habe sich bedroht gefühlt und entschieden, mit ihren beiden Kindern ins Mutter-undKind-Heim zu ziehen.
Das Paar habe sich entschlossen, trotz der Probleme und der räumlichen Trennung als Familie weiterleben zu wollen, sagte der Stadtrat. Daher habe der Vater auch ein reguläres Besuchsrecht im Mutter-und-Kind-Heim erhalten. Die ersten Wochen habe er das Mädchen unter Aufsicht der Mitarbeiter sehen dürfen. Da es aber keine Anzeichen dafür gab, dass das Kind bei ihm in Gefahr ist, sei der Kontakt ausgeweitet worden. Zuletzt durfte er seine Tochter alle 14 Tage auch über Nacht nach Hause mitnehmen.
Dass Philippe B. unter dem „Borderline-Syndrom“ leidet, sei kein Hinderungsgrund gewesen. „Eltern haben ein Recht auf den Umgang mit ihren Kindern“, sagte Senftleben, „auch psychisch kranke Eltern.“ Ein psychiatrisches Gutachten, das geklärt hätte, ob von dem Mann eine Gefahr ausgeht, wurde allerdings nicht erstellt. Doch offenbar hatte Philippe B. Probleme, alleine im Alltag klar zu kommen. So erhielt er vom Sozialamt eine „Eingliederungshilfe“, das heißt Sozialarbeiter unterstützten ihn bei der Lösung alltäglicher Probleme. So begleiten Sozialarbeiter Menschen zum Beispiel bei Behördengängen, sagte Gesundheitsstadtrat Andreas Höhne (SPD).
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 04.03.2008) http://www.tagesspiegel.de/berlin/Fall-Am%E9lie;art270,2487906
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