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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 17.11.07, 06:47 Betreff: Jugendamt Dortmund: Tatvorwurf der versuchten Tötung
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Dreijähriger allein auf der Intensivstation Von Andreas Wegener am 16. November 2007 22:00 Uhr DORTMUND Grausames Verbrechen oder schrecklicher Irrtum? Eine Mutter (31) steht unter Verdacht, ihren schwerkranken Sohn (3) vergiftet zu haben - jetzt verbietet das Jugendamt jeden Kontakt. Schwer behindert, aber geistig fit: Sohn Nik (3). Foto: privat
Sandra Tiefenhoff ist am Boden zerstört, weist jede Schuld entschieden von sich: "Nik ist wegen eines Behandlungsfehlers von Geburt an schwer behindert, seither habe ich mich jeden Tag um ihn gekümmert. Dass er jetzt ganz allein auf der Intensivstation liegt und leidet, ist seelische Grausamkeit. Nicht einmal meine Mutter lässt man zu ihm."
Kripo am Krankenbett
Für eine komplizierte Operation war der Junge vor rund drei Wochen von Dortmund ins Klinikum Essen verlegt worden. Dann die schreckliche Diagnose: Akutes Leberversagen. "Man sagte mir, Nik werde die nächsten Tage nicht überleben." Am nächsten Tag stand die Kripo am Krankenbett. "Die Ärzte hatten im Urin angeblich Rückstände eines Antidepressivums gefunden, deshalb beschuldigte man mich, ich habe ihn damit töten wollen."
Mehr zu diesem Thema Forum: Maßnahmen gerechttfertigt?
Das Jugendamt reagierte sofort, nach einem Gerichtsbeschluss durfte Sandra Tiefenhoff auch ihre jüngeren Kinder Marvin (10) und Jessica (14) nicht mehr sehen. "Ich verstehe ja, dass dem Verdacht nachgegangen wird, aber das Nik und meine anderen Kinder darunter so lange leiden müssen, macht mich einfach nur wütend." Inzwischen hat sie selbst nachgeforscht - und herausgefunden, dass das angeblich nachgewiesene Antidepressivum "vom chemischen Aufbau nahezu identisch mit 'Timox' ist - dieses Arzeimittel bekommt Nik schon lange gegen epileptische Anfälle".
Notfalls unter Begleitung
Laut Staatsanwaltschaft besteht lediglich ein Anfangsverdacht, dem Kind gehe es inzwischen besser. Jugendamt und Familiengericht lehnten Stellungnahmen ab. Michael Wolff, der Anwalt der Mutter, hat jetzt einen Eilantrag gestellt: "Wichtig ist, dass Nik wieder die Stimme seiner Mutter hören kann. Notfalls auch unter Begleitung." http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/dolo/art930,123789
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Erstellt: 21.11.07, 04:02 Betreff: Re: Jugendamt Dortmund: Tatvorwurf der versuchten Tötung
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Nik geht es besser am 19. November 2007 18:09 Uhr DORTMUND „Nik Tiefenhoff geht es „den Umständen entsprechend gut“. Das teilten Jugendamt und Klinikum Essen gestern mit. Wie berichtet steht seine Mutter Sandra (31) im Verdacht, ihn mit einem Antidepressivum vergiftet zu haben.
Nik Tiefenhoff liegt schwerkrank im Klinikum Essen, angeblich soll seine Mutter versucht haben, ihn zu vergiften. Foto: privat Seitdem darf die Dortmunderin den schwerst behinderten Jungen nicht mehr sehen. „Die Großeltern haben aber Besuchsrecht“, stellte Ulrich Bösebeck, Leiter des Jugendamts, gestern klar.
Mehr zu diesem Thema Artikel: Dreijähriger allein auf der Intensivstation Forum: Maßnahmen gerechttfertigt? Das Klinikum wies darauf hin, dass Mediziner bei ungewöhnlichen Krankheitsverläufen in Erwägung ziehen müssten, dass manche Eltern ihren Kindern absichtlich Schäden zuführen (so genanntes Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom). Sandra Tiefenbach: „Um meine Unschuld zu beweisen, habe ich mich sogar freiwillig auf psychische Erkrankungen testen lassen – ohne Befund.“ http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/dolo/art930,125048
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Erstellt: 29.02.08, 08:38 Betreff: Re: Jugendamt Dortmund: Tatvorwurf der versuchten Tötung
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Unschuldige Mutter kämpft um ihre Kinder Dortmund, 28.02.2008, Von Silke Hoock , 0 Kommentare Ein rechtsmedizinisches Gutachten der Uni Bonn entlastet die Dortmunderin Sandra Tiefenhoff von dem Verdacht, ihren schwerbehinderten Sohn Nik (3) mit einem Antidepressivum vergiftet zu haben (wir berichteten). ...
(WR) ... Freuen kann sich die Mutter jedoch nicht: Inzwischen lebt Nik im Heim, die beiden anderen Kinder wurden ihr weggenommen. Die 32-Jährige, die von Anfang an ihre Unschuld beteuert hat, kämpft nun um alle drei. Im November hatte das Klinikum Essen behauptet, Sandra Tiefenhoff habe ihren Sohn vergiften wollen. Der mehrfach behinderte Junge, der dort behandelt wurde, war beinahe an einem akuten Leberversagen gestorben. Nach Angaben aus Essen ausgelöst durch ein von der Mutter verabreichtes Medikament.
Klinikum handelte verantwortungslos
Mit dieser Nachricht war das Klinikum an die Polizei herangetreten. Jugendamt und Staatsanwaltschaft wurden eingeschaltet. Sandra Tiefenhoff bekam jeglichen Kontakt zu Nik untersagt. Sohn Marvin (10) und Jessica (15) durfte sie lediglich beaufsichtigt sehen, denn der Vorwurf wog schwer: versuchter Totschlag.
Das anschließend von der Staatsanwaltschaft Dortmund in Auftrag gegebene Gutachten besagt nun, dass die Mediziner in den Blut- und Urinproben des 3-Jährigen kein entsprechendes Medikament nachweisen konnten. "Jetzt gilt es, zu überprüfen, was wirklich passiert ist. Doch unser dringendstes Ziel ist, dass Sandra Tiefenhoff ihre Kinder zurück bekommt", sagt ihr Verteidiger, der Essener Rechtsanwalt Michael Wolff. Er bedauert es sehr, dass dieser einmal ins Rollen gekommene Zug, schwer zu stoppen sei. "Das Strafverfahren ist noch nicht eingestellt. Die Entscheidung des Familiengerichts steht", erklärt er.
Wolff geht mit dem Klinikum Essen hart ins Gericht: Das habe verantwortungslos gehandelt und einen Anfangsverdacht, ohne gesicherte Erkenntnisse zu haben, hinaus posaunt. "Natürlich mussten Jugendamt und Familiengericht bei so einem Verdacht mit dieser Härte reagieren. Zu diesem Zeitpunkt schien das Kindeswohl gefährdet. Denen ist kein Vorwurf zu machen", sagt Michael Wolff. Seine Mandantin sei da in etwas hineingeschlittert, was man schwer ertragen könne. "Sie ist eine Mutter, die ihre Kinder liebt und unter der Trennung leidet. Eine gute Mutter", sagt der Jurist, der selbst Vater ist.
Sandra Tiefenhoff will jedenfalls weiter kämpfen - für ein normales Leben mit ihren Kindern. Das wird ein schwerer Weg: "Ich bin fertig. Meine Kinder sind seelisch am Ende; sie können die Situation nicht mehr ertragen", sagt die Frau, die sich in den vergangenen Wochen und Monaten als Verbrecherin beschimpfen lassen musste. http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/dortmund/2008/2/28/news-27012939/detail.html
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Erstellt: 01.03.08, 10:13 Betreff: Re: Jugendamt Dortmund: Tatvorwurf der versuchten Tötung
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Familienzusammenführung kann dauern - Nik weiter im Heim Dortmund, 29.02.2008, Von Silke Hoock , , Trackback-URL Sandra Tiefenhoff will ihre Kinder wiederhaben. ...
(WR) ... Die 32-Jährige, die bis Mittwoch unter Verdacht stand, ihren Sohn Nik mit einem Antidepressivum vergiftet zu haben (wir berichteten), wird alle Hebel in Bewegung setzen müssen, damit sie und ihre drei Kinder wieder unter einem Dach leben können. Wie berichtet, hatte die Uni Bonn in einem gerichtsmedizinischen Gutachten festgestellt, dass sich im Urin und im Blut des Dreijährigen keine Spuren des Medikamentes nachweisen ließen. Das hatte das Klinikum Essen behauptet und somit eine Lawine losgetreten. Denn die Mutter selbst habe ihrem Sohn das Mittel verabreicht, das zu einem akuten Leberversagen und beinahe zum Tod des schwerbehinderten Jungen geführt habe. Sandra Tiefenhoff wurden die Kinder entzogen, Nik hat seitdem einen externen Vormund und lebt inzwischen in einem Heim.
Das Jugendamt Dortmund, das zusammen mit dem Familiengericht entsprechende Schritte eingeleitet hatte, weil das Kindswohl gefährdet schien und der Verdacht des versuchten Totschlags im Raum stand, wird in der aktuellen Situation maximal eine beratende Funktion haben. "Wenn das Familiengericht uns auffordert, die Situation zu beurteilen, werden wir das tun", erklärte Jugendamtsleiter Bodo Weirauch. Jetzt liege alles in der Hand der Juristen.
Jurist Michael Wolff, Sandra Tiefenbachs Anwalt, hat am Donnerstag entsprechende Schritte angekündigt. Jetzt gelte es, zu überprüfen, was wirklich passiert sei. Die Anzeige gegen Unbekannt sei längst gestellt, auch die Rolle des Klinikums Essen müsse in Frage gestellt werden. "Doch unser dringendstes Ziel ist es, dass Sandra Tiefenhoff ihre Kinder zurück bekommt", sagt Wolff. Die Gespräche mit dem Familiengericht Dortmund stünden an.
Das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft waren gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/dortmund/2008/2/29/news-27261661/detail.html
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Erstellt: 06.04.08, 10:42 Betreff: Re: Jugendamt Dortmund: Tatvorwurf der versuchten Tötung
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Zweites Gutachten entlastet Mutter Dortmund, 04.04.2008, Von Silke Hoock , 0 Kommentare Auch ein zweites, in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft Dortmund in Auftrag gegebenes Gutachten, entlastet Sandra Tiefenhoff von dem Vorwurf, sie habe ihren Sohn töten wollen. "Wir fordern, das Strafverfahren einzustellen. ...
Sandra Tiefenhoff gelangte im Oktober vergangenen Jahres ins Visier der Ermittler. Sie wurde verdächtigt, ihren schwer behinderten Sohn Nik töten zu wollen. (Bild: Knut Vahlensieck) (WR) Sandra Tiefenhoff gelangte im Oktober vergangenen Jahres ins Visier der Ermittler. Sie wurde verdächtigt, ihren schwer behinderten Sohn Nik töten zu wollen. (Bild: Knut Vahlensieck) ... Wir wollen, dass Frau Tiefenhoff ihre Kinder zurückkriegt", sagt ihr Verteidiger, der Essener Rechtsanwalt Michael Wolff. "Ich wusste immer, dass ich nichts getan habe. Es ist traurig, dass es soweit gekommen ist", sagt die 32-Jährige. Seit Ende Oktober vergangenen Jahres versucht sie, ihre Unschuld zu beweisen.
Sohn Nik (3) lebt im Heim
Versucht jedem klar zu machen, das nichts dran ist an dem Verdacht, sie habe ihren schwerbehinderten Sohn Nik (3) mit einem Antidepressivum vergiften wollen.
Mit dieser Behauptung war das Klinikum Essen an die Polizei herangetreten, nachdem der Junge beinahe an einem akuten Leberversagen gestorben war. Nach Angaben aus Essen, ausgelöst durch ein von der Mutter verabreichtes Medikament. Jugendamt und Staatsanwaltschaft wurden eingeschaltet. Sandra Tiefenhoff bekam jeglichen Kontakt zu Nik untersagt. Sohn Marvin (10) und Jessica (15) durfte sie lediglich beaufsichtigt sehen, denn der Vorwurf wog schwer: versuchter Totschlag.
Inzwischen liegen zwei Gutachten vor, die das Gegenteil beweisen. So entlastet das rechtsmedizinische Gutachten der Uni Bonn Sandra Tiefenhoff ebenso, wie die zweite, am Donnerstag vorgestellte Expertise. Will heißen: In den Blut- und Urinproben des 3-Jährigen konnten weder entsprechendes Medikament, noch irgendwelche Spuren von zugefügten Keimen oder Bakterien nachgewiesen werden. Nach Angaben des Rechtsanwaltes lässt das aktuelle Gutachten den Schluss zu, dass ein dauerhafter Venenzugang im Körper des Jungen verantwortlich war. Demnach hat Sandra Tiefenhoff nichts zu tun mit dem akuten Leberversagen des Sohnes. Freuen kann sich die Mutter jedoch nicht: Inzwischen lebt Nik im Heim. Die 32-Jährige kämpft um ihre Kinder.
Während sie Nik zweimal in der Woche für jeweils zwei Stunden besuchen kann, darf sie ihre anderen Kinder nur unter Aufsicht sehen. "Frau Tiefenhoff darf ihre eigene Wohnung nicht mehr betreten. Dort werden die Kinder von der Mutter, also der Oma, betreut. Sollte sie dort ohne Erlaubnis des Jugendamtes einziehen, wird ihr das Sorgerecht entzogen", schildert Rechtsanwalt Wolff die aktuelle Situation. Er setzt auf den nächsten Termin beim Familiengericht. "Es gibt keine Begründung mehr, warum die Kinder nicht bei ihrer Mutter leben dürfen", sagt er.
http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/dortmund/2008/4/4/news-35480381/detail.html
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