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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 03.09.08, 07:43     Betreff: Re: Jugendamt Mönchengladbach: Mädchen (2) Junge (8 Jahre) Antwort mit Zitat  

Kinder getötet: Prozess droht zu platzen

Mönchengladbach (ddp-nrw). Der Prozess gegen eine 37-jährige Frau
wegen Tötung ihrer beiden Kinder droht vor dem Mönchengladbacher
Landgericht zu platzen. Die zuständige Schwurgerichtskammer
entpflichtete heute kurz nach Beginn des Verfahrens den zuständigen
psychiatrischen Sachverständigen, weil er in seinem Gutachten gegen
Qualitätsstandards des Bundesgerichtshofs verstoßen hatte. Nun will
das Gericht versuchen, bis Freitag einen neuen Sachverständigen mit
der Begutachtung der Angeklagten zu beauftragen. Sollte dies in der
Kürze der Zeit misslingen, müsste der Prozess zu einem späteren
Zeitpunkt neu aufgerollt werden.

Die 37-Jährige steht vor Gericht, weil sie am Rosenmontag (4.
Februar) ihre beiden kleinen Kinder mit Schlafmitteln betäubt und
anschließend erwürgt haben soll. Sie wollte sich zum Prozessauftakt
weder zur Person noch zu den Vorwürfen äußern. Laut
Staatsanwaltschaft hatte sie die Trennung von ihrem Ehemann nicht
verkraftet und die zwei Jahre alte Tochter und den acht Jahre alten
Sohn deshalb getötet.

Belehrung verstieß gegen Vorschriften
Der zuständige Richter sagte, wenn am Ende des Prozesses auf Basis
des fehlerhaften Gutachtens ein Urteil verkündet worden wäre, wäre
dieses Urteil mit Sicherheit vom Bundesgerichtshof im Falle einer
Revision aufgehoben worden. Unter anderem hatte der Gutachter die
Angeklagte offenbar falsch belehrt. So hatte er ihr zu Beginn seiner
Untersuchung erklärt, wenn sie etwas sage, müsse dies die Wahrheit
sein. Dies verstoße gegen die Vorschriften, sagte der Richter.

Die angeklagte Frau hatte laut Ermittlungen mit allen Mitteln
versucht, ihren Mann zurückzugewinnen. Unter anderem hatte sie auch
Schönheitsoperationen durchführen lassen. Nachdem ihr Mann eine neue
Beziehung begonnen hatte, hatte sie mehrfach gedroht, sich und den
Kindern etwas anzutun. Nach Angaben ihres Verteidigers hat sie in der
Untersuchungshaft mehrere Selbstmordversuche unternommen. Unter
anderem soll sie Tabletten gesammelt und diese alle auf einmal
eingenommen haben. Danach musste sie reanimiert werden. Da sie auch
derzeit noch als akut suizidgefährdet gilt, wurde sie in einer
psychiatrischen Klinik untergebracht.

Für den Prozess sind zunächst sechs Verhandlungstage angesetzt,
der Frau droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Falls ein Gutachter
ihr für den Zeitpunkt der Tat eine verminderte Schuldfähigkeit
bescheinigen sollte, könnte die Strafe auch auf bis zu 15 Jahre Haft
reduziert werden.

02.09.2008 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=90176
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