|
|
Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
|
|
Autor |
Beitrag |
Gast
|
Erstellt: 03.09.08, 07:43 Betreff: Re: Jugendamt Mönchengladbach: Mädchen (2) Junge (8 Jahre) |
|
|
Kinder getötet: Prozess droht zu platzen
Mönchengladbach (ddp-nrw). Der Prozess gegen eine 37-jährige Frau wegen Tötung ihrer beiden Kinder droht vor dem Mönchengladbacher Landgericht zu platzen. Die zuständige Schwurgerichtskammer entpflichtete heute kurz nach Beginn des Verfahrens den zuständigen psychiatrischen Sachverständigen, weil er in seinem Gutachten gegen Qualitätsstandards des Bundesgerichtshofs verstoßen hatte. Nun will das Gericht versuchen, bis Freitag einen neuen Sachverständigen mit der Begutachtung der Angeklagten zu beauftragen. Sollte dies in der Kürze der Zeit misslingen, müsste der Prozess zu einem späteren Zeitpunkt neu aufgerollt werden.
Die 37-Jährige steht vor Gericht, weil sie am Rosenmontag (4. Februar) ihre beiden kleinen Kinder mit Schlafmitteln betäubt und anschließend erwürgt haben soll. Sie wollte sich zum Prozessauftakt weder zur Person noch zu den Vorwürfen äußern. Laut Staatsanwaltschaft hatte sie die Trennung von ihrem Ehemann nicht verkraftet und die zwei Jahre alte Tochter und den acht Jahre alten Sohn deshalb getötet.
Belehrung verstieß gegen Vorschriften Der zuständige Richter sagte, wenn am Ende des Prozesses auf Basis des fehlerhaften Gutachtens ein Urteil verkündet worden wäre, wäre dieses Urteil mit Sicherheit vom Bundesgerichtshof im Falle einer Revision aufgehoben worden. Unter anderem hatte der Gutachter die Angeklagte offenbar falsch belehrt. So hatte er ihr zu Beginn seiner Untersuchung erklärt, wenn sie etwas sage, müsse dies die Wahrheit sein. Dies verstoße gegen die Vorschriften, sagte der Richter.
Die angeklagte Frau hatte laut Ermittlungen mit allen Mitteln versucht, ihren Mann zurückzugewinnen. Unter anderem hatte sie auch Schönheitsoperationen durchführen lassen. Nachdem ihr Mann eine neue Beziehung begonnen hatte, hatte sie mehrfach gedroht, sich und den Kindern etwas anzutun. Nach Angaben ihres Verteidigers hat sie in der Untersuchungshaft mehrere Selbstmordversuche unternommen. Unter anderem soll sie Tabletten gesammelt und diese alle auf einmal eingenommen haben. Danach musste sie reanimiert werden. Da sie auch derzeit noch als akut suizidgefährdet gilt, wurde sie in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.
Für den Prozess sind zunächst sechs Verhandlungstage angesetzt, der Frau droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Falls ein Gutachter ihr für den Zeitpunkt der Tat eine verminderte Schuldfähigkeit bescheinigen sollte, könnte die Strafe auch auf bis zu 15 Jahre Haft reduziert werden.
02.09.2008 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=90176
|
|
nach oben |
|
|
|
powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos
Design © trevorj
|