Gifhorn - Die Eltern der vermutlich nach Misshandlungen gestorbenen Nadine aus dem niedersächsischen Gifhorn müssen sich seit diesem Dienstag in Hildesheim vor dem Landgericht verantworten. dpa dokumentiert den Fall:
Oktober 2000: Nadine wird geboren.
August 2001: Eine ärztliche Untersuchung gilt als das letzte amtliche Lebenszeichen des Kindes.
30. Oktober 2006: Eine Freundin der Mutter meldet sich bei der Polizei in Gifhorn und gibt den Hinweis, dass Nadine möglicherweise schon vor Jahren nach Misshandlungen gestorben ist.
31. Oktober 2006: Die Polizei überprüft die Familie, eine Dreijährige wird den Beamten als Nadine vorgestellt. Mutter und Vater werden festgenommen, um die fünf Kinder kümmert sich das Jugendamt..
1. November 2006: Gegen den 31 Jahre alten Vater wird Haftbefehl wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Kindesmisshandlung erlassen. Die Mutter wird zunächst auf freien Fuß gesetzt.
2. November 2006: Die Suche nach der Leiche Nadines wird ergebnislos eingestellt.
14. November 2006: Die Freundin der Mutter und wichtigste Zeugin der Polizei wiederholt ihre Aussage vor einem Richter.
20. November 2006: Bei der Polizei verdichten sich die Hinweise, dass Nadine bereits im Sommer 2001 starb.
23. November 2006: Das Jugendamt, das mittlerweile die Vormundschaft der fünf Geschwister von Nadine übertragen bekommen hat, erlaubt die Befragung des zehnjährigen Bruders von Nadine.
18. Dezember 2006: Bei einem Haftprüfungstermin wird entschieden, dass der 31 Jahre alte Vater von Nadine in Haft bleiben muss.
22. Januar 2007: Die Staatsanwaltschaft Hildesheim erhebt Anklage gegen die Eltern. (dpa)
http://www.ksta.de/html/artikel/1173765831901.shtml