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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 01.06.07, 07:02 Betreff: Jugendamt Dortmund: Fall Kevin, Pascal, Chantal
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Mutter wegen Mordes an ihren drei Kindern vor Gericht
Dortmund (ddp-nrw). Vor dem Landgericht Dortmund muss sich ab heute eine 27-jährige Frau wegen dreifachen Mordes an ihren Kindern verantworten. Die Angeklagte hat gestanden, zwischen Juli 2001 und April 2004 ihre zwei Söhne und eine Tochter mit einem Kissen in ihrer Wohnung erstickt zu haben. Das Motiv ist noch unklar.
Den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge hatte die Frau 1999 geheiratet und im Januar 2000 einen Sohn sowie im Mai 2001 eine Tochter geboren. Während der zweiten Schwangerschaft lernte sie einen anderen Mann kennen. Das Mädchen tötete sie den Angaben zufolge im Juli 2001, der Sohn starb etwa zwei Monate später. Bei der Obduktion der beiden Kinder wurden keine Hinweise auf eine Straftat festgestellt.
Nach der Scheidung von ihrem Mann zog die Frau zu ihrem neuen Lebenspartner. Aus dieser Beziehung stammt ein Sohn, der im September 2002 geboren wurde. Der Junge wurde im März 2004 in einem Krankenhaus behandelt, weil er angeblich einen Krampfanfall erlitten hatte. Obwohl damals der Verdacht auf einen Erstickungsversuch aufkam, konnte der Kinderarzt bei einer Untersuchung keine Hinweise auf eine Straftat feststellen.
Im April 2004 tötete die Frau den Angaben zufolge auch diesen Sohn. Bei der rechtsmedizinischen Untersuchung ergab sich zwar ein Anfangsverdacht, ein dringender Tatverdacht konnte aber nicht festgestellt werden. Dieser ergab sich erst, nachdem die Frau einem Bekannten gestanden hatte, ihren ersten Sohn getötet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hat die Frau wegen Mordes angeklagt, da sie davon ausgeht, dass sie ihre Kinder tötete, weil sie ihr lästig waren und die Partnerschaften belasteten. Laut einer psychiatrischen Untersuchung ist die Angeklagte voll schuldfähig. Für den Prozess sind zunächst zehn Verhandlungstage bis zum 20. Juni angesetzt.
31.05.2007 Sab http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=81973
[editiert: 07.06.07, 09:49 von Admin]
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Erstellt: 01.06.07, 22:52 Betreff: Re: Mutter wegen Mordes an ihren drei Kindern vor Gericht
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Mutter muss sich wegen Mordes an ihren drei Kindern verantworten
Dortmund (ddp). Eine 27-jährige Frau muss sich wegen der Ermordung ihrer drei Kinder derzeit vor dem Landgericht Dortmund verantworten. Zu Prozessbeginn hatte nach Justizangaben die Angeklagte zunächst die Aussage verweigert. Daraufhin wurde eine Psychiaterin, gegenüber der die Mutter die Taten eingeräumt hatte, als Zeugin vernommen. Nachdem die Psychiaterin vor Gericht das Geständnis der Angeklagten wiederholt hatte, bestätigte die 27-Jährige deren Aussagen.
Die Angeklagte soll zwischen 2001 und 2004 ihre zwei Söhne und eine Tochter mit Kissen in ihrer Wohnung erstickt haben. Den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge hatte die Frau 1999 geheiratet, in den beiden folgenden Jahren einen Sohn und eine Tochter geboren. Während der zweiten Schwangerschaft lernte sie einen anderen Mann kennen. Das Mädchen tötete sie den Angaben zufolge im Juli 2001, der Sohn starb etwa zwei Monate später. Bei der Obduktion beider Kinder wurden keine Hinweise auf eine Straftat festgestellt.
Nach der Scheidung von ihrem ersten Mann zog die Frau zu ihrem neuen Lebenspartner. Aus dieser Beziehung stammt ein Sohn, der im September 2002 geboren wurde. Der Junge wurde 2004 in einem Krankenhaus behandelt, weil er angeblich einen Krampfanfall erlitten hatte. Obwohl damals der Verdacht auf einen Erstickungsversuch aufkam, konnte der Kinderarzt bei einer Untersuchung keine Hinweise auf eine Straftat feststellen.
Im April 2004 tötete die Frau den Angaben zufolge auch diesen Sohn. Bei der rechtsmedizinischen Untersuchung ergab sich zwar ein Anfangsverdacht, ein dringender Tatverdacht konnte aber nicht festgestellt werden. Dieser ergab sich erst, nachdem die Frau einem Bekannten gestanden hatte, ihren ersten Sohn getötet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hat die Frau wegen Mordes angeklagt, da sie davon ausgeht, dass sie ihre Kinder tötete, weil sie ihr lästig waren und die Partnerschaften belasteten. Laut einer psychiatrischen Untersuchung ist die Angeklagte voll schuldfähig. Der Prozess, für den zunächst zehn Verhandlungstage angesetzt sind, soll am 4. Juni fortgesetzt werden.
01.06.2007 Sab http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=81994
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Erstellt: 07.06.07, 09:48 Betreff: Re: Jugendamt Dortmund: 3 Kinder
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Unter den Augen der Öffentlichkeit
Im Prozess um eine Mutter, die ihre drei Kinder getötet haben soll, stellt sich die Frage, ob Ärzte nicht früher hätten aufmerksam werden können. Die Kinder waren vor ihrem Tod behandelt worden
Dortmund. Weil sie ihre drei Kinder mit Kissen erstickt haben soll, steht eine Mutter (27) vor dem Dortmunder Schwurgericht. Der Prozess drehte sich bislang um die Krankengeschichten der Kinder. Und darum, ob Ärzte nicht früher hätten Alarm schlagen können. Denn offenbar hatte die Frau mehrere Anläufe unternommen, ihre Kinder zu töten.
Pascal kam schon drei Wochen nach seiner Geburt in die Klinik, weil ihm Erbrochenes die Atemwege verstopft haben soll. Im September 2001 wurde er mit Verdacht auf einen Krampfanfall eingeliefert. Nur drei Wochen nach seiner Entlassung war der Junge tot. Ein Kinderarzt hatte sich zuvor gewundert, als er Unterlagen über Pascals Gesundheitszustand ausfüllen sollte - für die Lebensversicherung.
Todesursache unklar, steht in seinem Totenschein. Ebenso in dem von Schwester Chantal, die nur zwei Monate zuvor gestorben war. Notärzte hatten ihr Erbrochenes aus den Atemwegen abgesaugt - vergeblich.
Als Sohn Kevin im März 2004 mit stecknadelkopfgroßen Einblutungen in Gesicht und Nacken in die Kinderklinik kam, wurden die Ärzte misstrauisch. "Wir hatten einen Verdacht, aber keine greifbaren Hinweise für mechanische Gewalteinwirkungen", erklärte gestern Ärztin Heide Oschewski dem Gericht. Statt der Polizei informierte die Klinik das Jugendamt, in der Hoffnung auf "engmaschige Überwachung". Kevin wurde entlassen. Wenige Wochen später fanden ihn von der Mutter alarmierte Notärzte blau angelaufen in der Wohnung. 50 Minuten Reanimation brachten sein Herz nicht wieder zum Schlagen.
Die Polizei soll von einer ehemaligen Lehrerin der Angeklagten auf den Fall aufmerksam gemacht worden sein. "Sie hat mir erzählt, sie hätte beide Kinder verloren. Plötzlicher Kindstod", erinnerte sich die Zeugin. Das kam ihr verdächtig vor, sie alarmierte die Polizei.
06.06.2007 Von Bianca Belouanas
http://www.waz.de/waz/waz.westen.volltext.php?kennung=on5wazWESRegRegion_Rhein-Ruhr39237&zulieferer=waz&kategorie=WES&rubrik=Region®ion=Region_Rhein-Ruhr&auftritt=WAZ&dbserver=1
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