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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 06.06.07, 16:17 Betreff: Jugendamt Bünde (Herford): Umgangsrecht des nicht-ehelichen Vaters |
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Amt lässt Vater nicht zum Sohn Ein Foto seines zweijährigen Sohnes auf dem Handy – mehr hat Arbeiter Karl-Jörg K. aus Herford nicht von seinem Kind. Foto: Althoff
Von Christian Althoff Herford (WB). Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Mann aus Herford seinen unehelichen Sohn (2) drei Stunden pro Monat sehen darf. Doch das Jugendamt Bünde hält sich nicht an den Gerichtsbeschluss.
Karl-Jörg K. (30) und seine Freundin hatten sich lange vor der Geburt ihres gemeinsamen Sohnes getrennt. »Dass ich Vater geworden war, erfuhr ich erst im Oktober 2005 durch einen Brief des Jugendamtes Bielefeld. Da war mein Sohn schon sechs Monate alt«, erinnert sich der Herforder, der als Lagerarbeiter beim Küchenhersteller Poggenpohl beschäftigt ist. Im ersten Moment habe er sich gefreut, sagt Karl-Jörg K., doch weiter unten im Brief habe gestanden, dass sein Kind schwerverletzt im Krankenhaus liege und bleibende Schäden nicht auszuschließen seien. Die Mutter und ihr neuer Lebensgefährte hatten das Baby ein paar Tage zuvor in die Kinderklinik Bethel gebracht. »Dort hatten Ärzte Gehirnblutungen in Folge eines Schütteltraumas festgestellt«, erinnert sich der Vater.
Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen gegen das Paar ein, und das Jugendamt nahm das Baby in Obhut. »Ich habe natürlich sofort beim Amtsgericht das Sorgerecht für meinen Jungen beantragt«, sagt Karl-Jörg K. Doch als Vater eines unehelichen Kindes hatte er keine Chance. Heike Knigge, Fachanwältin für Sozialrecht aus Herford: »In dem Gerichtstermin stimmte die Mutter zu, den Jungen in eine Pflegefamilie zu geben. Da die Frau damit gegenüber dem Kind verantwortungsvoll gehandelt hatte, sah das Gericht keinen Grund, ihr das Sorgerecht zu entziehen.« Der leibliche Vater ging leer aus: Er bekam nicht einmal ein Umgangsrecht. Die Ermittlungsverfahren gegen die Mutter und ihren neuen Freund wurden eingestellt, der Mann sitzt inzwischen in anderer Sache in Haft.
Das Urteil des Bielefelder Amtsgerichts hielten die Richter der nächsten Instanz nicht in allen Punkten für richtig. Der 1. Senat für Familiensachen am Oberlandesgericht Hamm verwies auf das Bürgerliche Gesetzbuch, das jeden Elternteil zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet - es sei denn, dieses widerspricht dem Wohl des Kindes. Die drei Richter entschieden im Dezember 2006, dass der damals 21 Monate alte Junge wie vom Gutachter vorgeschlagen zunächst in Ruhe eine Beziehung zu seinen Pflegeeltern in Bünde aufbauen solle, bei denen das Kind seit September 2006 lebt. Für diese Eingewöhnung hielt das OLG sechs Monate für angemessen. In dem Beschluss heißt es, dass Karl-Jörg K. vom 1. März an seinen Sohn an jedem ersten Samstag im Monat für drei Stunden sehen darf, wobei das Kind von seiner Pflegemutter oder dem Pflegevater begleitet werden soll.
Doch das Jugendamt Bünde, das diese Kontakte organisieren muss, tut das nicht. Rechtsanwältin Knigge: »Bis heute haben dem Vater neun Stunden zugestanden. Tatsächlich hat man ihn aber nur einmal zu seinem Kind gelassen, und das nur für 45 Minuten.« Karl-Jörg K.: »Für mich ist es schon schlimm genug, dass ich als leiblicher Vater nicht das Sorgerecht für meinen Jungen bekomme. Dass man jetzt aber auch noch verhindert, dass mein Sohn und ich uns kennenlernen und näherkommen, ist mir unbegreiflich - zumal das Gericht mir dieses Recht ja eingeräumt hat!«
Rechtsanwältin Knigge hat mehrfach Kontakt dem dem Jugendamt aufgenommen, ist aber immer vertröstet worden. »Die Leiterin hat mir sinngemäß erklärt, dass es sie nicht interessiere, was ein Gericht im fernen Hamm entschieden hat. Sie habe nur das Wohl des Kindes im Blick.«
Es ist eine Mischung von Wut und Verzweiflung, die Karl-Jörg K. dazu getrieben hat, mit seinem Fall an die Öffentlichkeit zu gehen. »Die Zeit rennt mir davon. Mein Sohn wird immer älter, und ich kann diese wichtigen ersten Jahre kaum miterleben!« Jeden Tag öffne er den Briefkasten in der Hoffnung, dass ihm das Jugendamt endlich einen Besuchtstermin mitteile, um dann doch wieder enttäuscht in den leeren Kasten zu starren. »Ich denke nur noch an den Jungen. Mein Chef hat mich schon gerüffelt, weil ich in der Firma nicht bei der Sache bin.« Nachdem Gespräche nichts genutzt haben, zieht Anwältin Heike Knigge jetzt alle Register: Sie hat beim Amtsgericht beantragt, ein Zwangsgeld gegen das Jugendamt festzusetzen, weil die Behörde den Beschluss des Oberlandesgerichts nicht umsetzt.
Und sie hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde an Bürgermeisterin Anett Kleine-Döpke-Güse geschickt. »Seit vier Wochen warte ich auf eine Antwort. Ich weiß nicht, warum die Stadt soviel Zeit braucht, um dafür zu sorgen, dass ein Gerichtsbeschluss umgesetzt wird!«
Um nichts unversucht zu lassen hat sich Karl-Jörg K. inzwischen auch an den Petitionsausschuss des Landtags gewandt. »Alles, was ich von meinem Sohn habe, ist ein Foto auf meinem Handy. Welchem Vater würde das genügen?«
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