Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
Legastheniker landen häufig im sozialen Abseits. 40 Prozent erkranken an einer seelischen Störung. Dabei könnte vielen mit einer speziellen Förderung während der Schulzeit geholfen werden. Doch die Jugendämter verweigern häufig die Kostenübernahme. [mehr]
Hilfe verweigert Jugendämter lassen Legastheniker im Stich
Legastheniker landen häufig im sozialen Abseits. 40 Prozent erkranken an einer seelischen Störung. Dabei könnte vielen mit einer speziellen Förderung während der Schulzeit geholfen werden. Doch die Jugendämter verweigern häufig die Kostenübernahme.
Beim Gedanken an das nächste Diktat überkommt Christian der pure Horror. Im Alter von 13 Jahren kann er immer noch nicht richtig lesen und schreiben. Trotz seiner Intelligenz bringt er fast nur Fünfen und Sechsen nach Hause. Seine Mutter macht sich große Sorgen: "Er kann überhaupt nicht schlafen. Nachts vor eins, zwei schläft er meistens überhaupt nicht ein. Er sagt so oft: "Mama, was hat das Leben überhaupt für einen Sinn für mich, warum bin ich überhaupt auf der Welt?"
Gehänselt und als dumm abgestempelt
Mit einer speziellen Förderung könnte Christian wohl den Realschulabschluss schaffen. Er ist Legastheniker, leidet also wie rund vier Millionen Deutsche an einer Lese- und Schreibschwäche. Laut Weltgesundheitsorganisation sind weltweit rund vier bis fünf Prozent der Menschheit davon betroffen. In der Schule werden Legastheniker oft gehänselt, gelten als dumm oder faul. Doch bei Legasthenikern funktioniert das Hirn anders: Beim Erlernen der Sprache werden andere Regionen stimuliert als bei den meisten Menschen.
Christian übt mit seiner Mutter vor jedem Diktat.
Deshalb können die betroffenen Kinder ab einem bestimmten Zeitpunkt dem Unterricht einfach nicht mehr folgen - Buchstaben bleiben für sie unverständliche Hieroglyphen. So fühlen sich viele als Versager, leiden unter Angstzuständen oder Depressionen. Die Weltgesundheitsorganisation hat Legasthenie als Krankheit anerkannt. Den meisten Jugendlichen könnte eine auf ihr Leiden zugeschnittene Förderung Linderung verschaffen und den Weg in eine normale Karriere ebnen. An der Christophorusschule im hessischen Oberurff beispielsweise lesen die Lehrer in den Klassen die Aufgaben vor, Klassenarbeiten dürfen mündlich vorgetragen werden. So erfahren die Schüler, dass sie trotz ihrer Schwäche zu schulischen Leistungen sehr wohl im Stande sind. Tiemo Grimm, Legastheniker Recht auf Chancengleichheit
Doch obwohl die Jugendämter bei seelischen Störungen dazu verpflichtet sind, sich an den Kosten für die spezielle Förderung zu beteiligen, müssen betroffene Eltern ihr Recht häufig vor Gericht erstreiten. Professor Tiemo Grimm, Humangenetiker an der Universität Würzburg, führte insgesamt 22 Rechtsverfahren gegen das Jugendamt, damit seine Kinder - drei von sechs sind wie er Legastheniker - eine spezielle Förderung erfahren: "Sie haben Abitur gemacht. Sie studieren und der älteste Sohn hat inzwischen sein Studium abgeschlossen und ist Arzt."
Unterstützung und Hilfe in der Schule statt Demütigungen - darauf hätten betroffene Kinder sogar ein Recht, betonen Juristen. Ohne besondere Förderung würden Legastheniker nämlich "von Schulabschlüssen fern gehalten - etwa vom Abitur, vom Realschulabschluss, den sie angesichts ihrer intellektuellen Begabung durchaus erreichen könnten", so Professor Christine Langenfeld von der Universität Göttingen. In einem Rechtsgutachten kommt sie zu dem Schluss, dass sämtliche Länder außer Bayern gegen das Grundgesetz verstoßen, weil sie Legasthenikern keine Chancengleichheit gewähren.
Kultusminister lassen sich Zeit
Doch die Kultusministerkonferenz der Bundesländer lässt sich Zeit, Abhilfe zu schaffen: "Die Kultusministerkonferenz setzt sich momentan intensiv mit der schulischen Situation von Schülerinnen und Schülern mit Legasthenie auseinander... Hierbei sind komplexe rechtliche Fragen zu klären, deren Beantwortung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird." - Zeit, die Christian und vielen anderen betroffenen Legasthenikern fehlt.