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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Gast
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Erstellt: 29.06.07, 07:43 Betreff: Re: Jugendämter verweigern Kostenübernahme für Legastheniker |
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"Nachhilfe hilft nicht"
Expertin rät, möglichst früh mit der Therapie zu beginnen. Unter Umständen zahlt dafür sogar das Jugendamt
Essen. Beim Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie ist Inge Palme Expertin fürs Thema Rechenschwäche. Ute Schwarzwald sprach mit ihr.
Woran merken Eltern, dass ihr Kind rechenschwach ist?
Palme: Bei Kindern, die am Ende des zweiten Schuljahres Rechenaufgaben ausschließlich durch Abzählen lösen, kann man davon ausgehen, dass sie Dyskalkulie haben.
An wen können sich Betroffene wenden?
Palme: Eltern sollten in jedem Fall mit den Lehrern ihres Kindes reden. Oft raten diese allerdings zunächst nur abzuwarten. Und das ist falsch. Der nächste Weg führt deshalb zum Jugendamt. Das nennt Betroffenen drei Wohnort-nahe Gutachter. Dort kann man einen Test machen lassen, der Klarheit bringt. Bestätigt sich der Verdacht, benötigt das Kind eine Dyskalkulie-Therapie. Nachhilfe hilft nicht.
Institute, die Dyskalkulie-Therapie anbieten, sind gar nicht mehr so selten. Aber wie finden Eltern ein gutes?
Palme: Sie sollten prüfen, ob die Therapeuten wirklich auf Dyskalkulie spezialisiert sind, ob sie einen Studienabschluss beispielsweise in Mathe, Psychologie oder Sonderpädagogik haben und wie es um Fortbildungen steht. Sie sollten fragen, ob Elterngespräche während der Therapie geplant sind - die sind wichtig! - und sich nach der Laufzeit der Verträge erkundigen. Sechs Wochen Kündigungsfrist ist ok, ein halbes Jahr nicht.
Im Studium müssen sich Lehrer nicht mit Dyskalkulie befassen . . .
Palme: Leider. Die Wahrnehmung des Problems ist in den Schulen daher bei weitem nicht ausreichend. In NRW gibt es zudem keinen Dyskalkulieerlass, der das Aussetzen von Zensuren bei rechenschwachen Kindern bis zum Abschluss der Therapie ermöglichen würde.
Zwei Jahre dauert eine Therapie in der Regel. 230 bis 250 E kostet sie pro Monat. Was tun, wenn Eltern soviel nicht bezahlen können?
Palme: Erstens eine neutrale Begutachtung durch das Jugendamt machen lassen, zweitens eine Bescheinigung besorgen, die bestätigt, dass die Schule die notwendige Förderung nicht anbietet. Mit diesen Unterlagen beim Jugendamt vorsprechen. Seit 2005 darf es im Rahmen von § 35a des Jugendhilfegesetzes die Kosten übernehmen, wenn dem betroffenen Kind seelische Behinderung droht oder Störungen bereits aufgetreten sind. Der Trend zu positiven Bescheiden ist jedoch rückläufig. Die Kassen sind überall leer.
26.06.2007 http://www.waz.de/waz/waz.westen.volltext.php?kennung=on2wazWESRegRegion_Rhein-Ruhr39257&zulieferer=waz&kategorie=WES&rubrik=Region®ion=Region_Rhein-Ruhr&auftritt=WAZ&dbserver=1
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