Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
Legastheniker landen häufig im sozialen Abseits. 40 Prozent erkranken an einer seelischen Störung. Dabei könnte vielen mit einer speziellen Förderung während der Schulzeit geholfen werden. Doch die Jugendämter verweigern häufig die Kostenübernahme. [mehr]
Hilfe verweigert Jugendämter lassen Legastheniker im Stich
Legastheniker landen häufig im sozialen Abseits. 40 Prozent erkranken an einer seelischen Störung. Dabei könnte vielen mit einer speziellen Förderung während der Schulzeit geholfen werden. Doch die Jugendämter verweigern häufig die Kostenübernahme.
Beim Gedanken an das nächste Diktat überkommt Christian der pure Horror. Im Alter von 13 Jahren kann er immer noch nicht richtig lesen und schreiben. Trotz seiner Intelligenz bringt er fast nur Fünfen und Sechsen nach Hause. Seine Mutter macht sich große Sorgen: "Er kann überhaupt nicht schlafen. Nachts vor eins, zwei schläft er meistens überhaupt nicht ein. Er sagt so oft: "Mama, was hat das Leben überhaupt für einen Sinn für mich, warum bin ich überhaupt auf der Welt?"
Gehänselt und als dumm abgestempelt
Mit einer speziellen Förderung könnte Christian wohl den Realschulabschluss schaffen. Er ist Legastheniker, leidet also wie rund vier Millionen Deutsche an einer Lese- und Schreibschwäche. Laut Weltgesundheitsorganisation sind weltweit rund vier bis fünf Prozent der Menschheit davon betroffen. In der Schule werden Legastheniker oft gehänselt, gelten als dumm oder faul. Doch bei Legasthenikern funktioniert das Hirn anders: Beim Erlernen der Sprache werden andere Regionen stimuliert als bei den meisten Menschen.
Christian übt mit seiner Mutter vor jedem Diktat.
Deshalb können die betroffenen Kinder ab einem bestimmten Zeitpunkt dem Unterricht einfach nicht mehr folgen - Buchstaben bleiben für sie unverständliche Hieroglyphen. So fühlen sich viele als Versager, leiden unter Angstzuständen oder Depressionen. Die Weltgesundheitsorganisation hat Legasthenie als Krankheit anerkannt. Den meisten Jugendlichen könnte eine auf ihr Leiden zugeschnittene Förderung Linderung verschaffen und den Weg in eine normale Karriere ebnen. An der Christophorusschule im hessischen Oberurff beispielsweise lesen die Lehrer in den Klassen die Aufgaben vor, Klassenarbeiten dürfen mündlich vorgetragen werden. So erfahren die Schüler, dass sie trotz ihrer Schwäche zu schulischen Leistungen sehr wohl im Stande sind. Tiemo Grimm, Legastheniker Recht auf Chancengleichheit
Doch obwohl die Jugendämter bei seelischen Störungen dazu verpflichtet sind, sich an den Kosten für die spezielle Förderung zu beteiligen, müssen betroffene Eltern ihr Recht häufig vor Gericht erstreiten. Professor Tiemo Grimm, Humangenetiker an der Universität Würzburg, führte insgesamt 22 Rechtsverfahren gegen das Jugendamt, damit seine Kinder - drei von sechs sind wie er Legastheniker - eine spezielle Förderung erfahren: "Sie haben Abitur gemacht. Sie studieren und der älteste Sohn hat inzwischen sein Studium abgeschlossen und ist Arzt."
Unterstützung und Hilfe in der Schule statt Demütigungen - darauf hätten betroffene Kinder sogar ein Recht, betonen Juristen. Ohne besondere Förderung würden Legastheniker nämlich "von Schulabschlüssen fern gehalten - etwa vom Abitur, vom Realschulabschluss, den sie angesichts ihrer intellektuellen Begabung durchaus erreichen könnten", so Professor Christine Langenfeld von der Universität Göttingen. In einem Rechtsgutachten kommt sie zu dem Schluss, dass sämtliche Länder außer Bayern gegen das Grundgesetz verstoßen, weil sie Legasthenikern keine Chancengleichheit gewähren.
Kultusminister lassen sich Zeit
Doch die Kultusministerkonferenz der Bundesländer lässt sich Zeit, Abhilfe zu schaffen: "Die Kultusministerkonferenz setzt sich momentan intensiv mit der schulischen Situation von Schülerinnen und Schülern mit Legasthenie auseinander... Hierbei sind komplexe rechtliche Fragen zu klären, deren Beantwortung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird." - Zeit, die Christian und vielen anderen betroffenen Legasthenikern fehlt.
Erstellt: 29.06.07, 07:43 Betreff: Re: Jugendämter verweigern Kostenübernahme für Legasthenikerdruckenweiterempfehlen
"Nachhilfe hilft nicht"
Expertin rät, möglichst früh mit der Therapie zu beginnen. Unter Umständen zahlt dafür sogar das Jugendamt
Essen. Beim Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie ist Inge Palme Expertin fürs Thema Rechenschwäche. Ute Schwarzwald sprach mit ihr.
Woran merken Eltern, dass ihr Kind rechenschwach ist?
Palme: Bei Kindern, die am Ende des zweiten Schuljahres Rechenaufgaben ausschließlich durch Abzählen lösen, kann man davon ausgehen, dass sie Dyskalkulie haben.
An wen können sich Betroffene wenden?
Palme: Eltern sollten in jedem Fall mit den Lehrern ihres Kindes reden. Oft raten diese allerdings zunächst nur abzuwarten. Und das ist falsch. Der nächste Weg führt deshalb zum Jugendamt. Das nennt Betroffenen drei Wohnort-nahe Gutachter. Dort kann man einen Test machen lassen, der Klarheit bringt. Bestätigt sich der Verdacht, benötigt das Kind eine Dyskalkulie-Therapie. Nachhilfe hilft nicht.
Institute, die Dyskalkulie-Therapie anbieten, sind gar nicht mehr so selten. Aber wie finden Eltern ein gutes?
Palme: Sie sollten prüfen, ob die Therapeuten wirklich auf Dyskalkulie spezialisiert sind, ob sie einen Studienabschluss beispielsweise in Mathe, Psychologie oder Sonderpädagogik haben und wie es um Fortbildungen steht. Sie sollten fragen, ob Elterngespräche während der Therapie geplant sind - die sind wichtig! - und sich nach der Laufzeit der Verträge erkundigen. Sechs Wochen Kündigungsfrist ist ok, ein halbes Jahr nicht.
Im Studium müssen sich Lehrer nicht mit Dyskalkulie befassen . . .
Palme: Leider. Die Wahrnehmung des Problems ist in den Schulen daher bei weitem nicht ausreichend. In NRW gibt es zudem keinen Dyskalkulieerlass, der das Aussetzen von Zensuren bei rechenschwachen Kindern bis zum Abschluss der Therapie ermöglichen würde.
Zwei Jahre dauert eine Therapie in der Regel. 230 bis 250 E kostet sie pro Monat. Was tun, wenn Eltern soviel nicht bezahlen können?
Palme: Erstens eine neutrale Begutachtung durch das Jugendamt machen lassen, zweitens eine Bescheinigung besorgen, die bestätigt, dass die Schule die notwendige Förderung nicht anbietet. Mit diesen Unterlagen beim Jugendamt vorsprechen. Seit 2005 darf es im Rahmen von § 35a des Jugendhilfegesetzes die Kosten übernehmen, wenn dem betroffenen Kind seelische Behinderung droht oder Störungen bereits aufgetreten sind. Der Trend zu positiven Bescheiden ist jedoch rückläufig. Die Kassen sind überall leer.