Kindesentzug durch das Jugendamt - Benachteiligung der Mutter aufgrund ihrer Behinderung?
Ecard Projekt Alex Am 29.6.2006 wurde der 3 Tage alte Alex per Einstweiliger Verfügung (Beschluss) auf Antrag des Jugendamtes Düsseldorf seiner behinderten Mutter entzogen. Das Gericht gab dem Antrag des Jugendamtes statt - ohne Vorwarnung - ohne Anhörung der Mutter - ohne Gutachten ...
Kindesentzug durch das Jugendamt - Benachteiligung der Mutter aufgrund ihrer Behinderung?
Der 26. Juni 2006 war wohl einer der glücklichsten Tage im Leben der jungen Mutter: sie hielt zum ersten Mal ihren kleinen Sohn Alex in den Armen. Das hier veröffentlichte Bild lässt uns alle an diesem gefühlten Glück teilhaben.
Am 29. Juni 2006 sollten die beiden morgens nach Hause entlassen werden. Als sie von der Familie abgeholt werden sollten, wurde gesagt, die Entlassung sei noch nicht möglich, da der Säugling eine "Gelbsucht" hätte. Gegen 16.00 Uhr rief die junge Mutter aufgelöst zu Hause an und berichtete, dass der Mitarbeiter des Jugendamtes mit Hilfe eines Gerichtsbeschlusses und zusammen mit Pflegeeltern ihren Sohn von der Säuglingsstation abgeholt hätte.
Der jungen Mutter wurde weder eine Kopie dieses Beschlusses ausgehändigt, noch wurde ihr der Beschluss gezeigt.
Erst am 30. Juni 2006 wurde der Familie nach vehementem Drängen von dem Jugendamt eine Kopie des Beschlusses ausgehändigt.
Vielen herzlichen Dank für Ihr Interesse und Ihre Mithilfe
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