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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 17.11.07, 06:54 Betreff: Fall Peter Z.: Sozialsenatorin verteidigt FIT-Konzept
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Jugendkriminalität Schnieber-Jastram verweist auf Rückgang der Taten Fall Peter Z.: Sozialsenatorin verteidigt FIT-Konzept Intensive Betreuung der Jugendlichen bedeute nicht, dass sie straffrei werden. FIT-Mitarbeiter arbeiten mit Gerichten, Polizei und Schule zusammen.
Von Matthias Schmoock, Özlem Topcu
So berichtete das Hamburger Abendblatt in seiner gestrigen Ausgabe über den Fall des Intensivtäters Peter Z. (17). Als der Jugendliche mit zwei weiteren Komplizen am 3. November den Sohn von Nord-Bezirksamtschef Mathias Frommann niederstach, hatte die Polizei innerhalb von vier Jahren bereits 34-mal gegen ihn ermittelt − und ihn 18-mal dem FIT gemeldet.
So berichtete das Hamburger Abendblatt in seiner gestrigen Ausgabe über den Fall des Intensivtäters Peter Z. (17). Als der Jugendliche mit zwei weiteren Komplizen am 3. November den Sohn von Nord-Bezirksamtschef Mathias Frommann niederstach, hatte die Polizei innerhalb von vier Jahren bereits 34-mal gegen ihn ermittelt − und ihn 18-mal dem FIT gemeldet. Foto: HA
Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) hat die scharfe Kritik an der Arbeit des Familieninterventionsteams (FIT) zurückgewiesen. Sie reagierte damit auf die Vorwürfe, das FIT hätte bei der Betreuung des Intensivtäters Peter Z. (17) versagt. Der Jugendliche war zwischen 2005 und 2007 18-mal beim Interventionsteam der Sozialbehörde gemeldet worden. In der Nacht zum 3. November stach er mit zwei Komplizen den Sohn von Nord-Bezirksamtschef Mathias Frommann nieder (wir berichteten).
Seit seiner Gründung 2003 habe das FIT 1330 Jugendliche für durchschnittlich 494 Tage betreut. Während dieser Zeit sei es zwar zu 1186 neuen "Tatvorwürfen" gekommen. Dies entspreche aber weniger als einem Tatvorwurf pro Jugendlichem. Zuvor seien diese Jugendlichen laut Schnieber-Jastram mit durchschnittlich bis zu 20 Tatvorwürfen auffällig geworden. Dies bedeute einen Rückgang um über 90 Prozent. "Die Betreuung durch das FIT bedeutet nicht, dass die Jugendlichen gänzlich straffrei werden, jedoch lassen wir uns die nachweislichen Erfolge nicht durch Wahlkampfgetöse kleinreden. Schon gar nicht, wenn keine Alternative für die intensive und kompetente Betreuung durch das FIT aufgezeigt wird", so die Senatorin.
Im Fall von Peter Z. war das Konzept des FIT offenbar nicht sehr erfolgreich. Das erste Mal meldete die Polizei Peter Z. am 24. Oktober 2005 bei FIT, nachdem er am 29. September wegen einer Sachbeschädigung aufgegriffen worden war. Im Januar 2006 folgte die nächste Meldung, die Staatsanwaltschaft ermittelte in sechs Fällen gegen ihn wegen Diebstahls und Einbruchs. Die vorerst letzte Meldung ging am 26. Juli beim Interventionsteam ein.
Wie geht das FIT in solchen Fällen vor? Laut Dienstvorschrift sind in gemeldeten Fällen FIT-Mitarbeiter dazu verpflichtet, innerhalb von fünf Tagen an die Eltern des straftätigen Jugendlichen heranzutreten. Ist der Jugendliche angeklagt, entscheidet ein Jugendrichter, wie es mit ihm weitergeht, ob er womöglich in Jugendhaft kommt. Ist dies nicht der Fall, versucht das Jugendamt, mit den Eltern zusammen zu entscheiden, wie es weitergehen soll - denn es sind eigentlich die Erziehungsberechtigten, die den Antrag auf eine geschlossene Unterbringung stellen. Gehen allerdings die Meinungen von Eltern und Jugendamt auseinander oder sperren sich Eltern gegen die Möglichkeit einer geschlossenen Unterbringung oder Möglichkeiten der Betreuung ihres Kindes, kann das Jugendamt einen Sorgerechtsentzug beim Familiengericht beantragen. Dann entscheidet ein Familienrichter darüber und über das weitere Vorgehen.
Wurde im Fall von Peter Z. eine geschlossene Unterbringung beantragt? "Das unterliegt dem Datenschutz", sagt Rico Schmidt, Sprecher der Sozialbehörde, auf Abendblatt-Anfrage. Doch ein Sorgerechtsentzug und eine geschlossene Unterbringung in der Feuerbergstraße sind "absolute Extremfälle", so Schmidt. Im vergangenen Jahr gab es 13 Anträge auf geschlossene Unterbringung - fünf davon wurden bewilligt (zum Vergleich: Im Anfangsjahr von FIT 2003 gab es noch 23 solcher Anträge und 18 Bewilligungen).
Was ist das Ziel von FIT? Die 25 Mitarbeiter des FIT, darunter ein Leiter, zwei Psychologinnen und 22 Sozialarbeiter möchten mit den Familien der jungen Straftäter zusammenarbeiten. Und das läuft in der Regel so: Die Polizei meldet minderjährige Straftäter beim FIT, wenn diese mit besonders hoher krimineller Energie vorgehen und besonders brutal sind. Im Fokus stehen auch Serientäter und Straftaten, die unter Einfluss von Drogen oder beispielsweise in Zusammenhang mit Prostitution verübt werden. http://www.abendblatt.de/daten/2007/11/16/817131.html
Seite 2 Jugendkriminalität Schnieber-Jastram verweist auf Rückgang der Taten Fall Peter Z.: Sozialsenatorin verteidigt FIT-Konzept Intensive Betreuung der Jugendlichen bedeute nicht, dass sie straffrei werden. FIT-Mitarbeiter arbeiten mit Gerichten, Polizei und Schule zusammen.
Wie gehen die FIT-Mitarbeiter vor? Sie bewerten jeden Fall einzeln und nehmen dann umgehend Kontakt mit der Familie auf. Im Verlauf der Betreuung werden regelmäßig Hausbesuche gemacht und sozialpädagogische Gespräche mit dem Jugendlichen geführt. Eltern erhalten Erziehungshilfe. Bestehen familiäre Probleme, Alkoholismus beispielsweise, geben die FIT-Mitarbeiter ebenfalls Hilfestellung. Den FIT-Mitarbeitern werde bei ihren Hausbesuchen fast immer die Tür geöffnet, heißt es aus der Behörde. "Wir binden auch die Schule, die Lehrer ein. Es gibt Jugendliche, die seit drei Monaten die Schule nicht besucht haben", sagt Schmidt.
Wurde der jetzt verhaftete Peter Z. auch intensiv von FIT betreut? "Das unterliegt dem Datenschutz", sagt Sprecher Schmidt. Diese und weitere Fragen nach der Zusammenarbeit zwischen FIT, Sozialbehörde und Justiz im Fall von Peter Z. sind auch Gegenstand einer kleinen Anfrage des SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Andreas Dressel an den Senat.
erschienen am 16. November 2007 http://www.abendblatt.de/daten/2007/11/16/817131.html?s=2
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