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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Übler Scherz: Internatsschüler kündigt Massaker an

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Gast
New PostErstellt: 09.12.07, 18:26  Betreff: Übler Scherz: Internatsschüler kündigt Massaker an  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Übler Scherz: Internatsschüler kündigt Massaker an

Ganderkesee (ddp-nrd). Ein im Internet angekündigter Amoklauf an einer Schule in Niedersachsen hat sich als übler Scherz herausgestellt. Gestern hatte ein 15-jähriger Schüler des Schulzentrums Ganderkesee in einem sogenannten Chatroom einer Schulfreundin mitgeteilt, dass er in den kommenden Tagen ein großes Massaker an der Schule anrichten werde, teilte die Polizei Delmenhorst mit. Anschließend werde er sich selbst das Leben nehmen.

Die Schülerin wandte sich an einen Lehrer, der wiederum die Polizei informierte. Beamte suchten den Schüler zu Hause auf. Der 15-Jährige gab an, dass das angekündigte Szenario keineswegs in die Tat umgesetzt werden sollte. Vielmehr habe er es aus gekränkter Eitelkeit verfasst. Die Beamten fanden zudem im Zimmer des Jugendlichen nichts, was auf ein geplantes Attentat hindeutete. Gegen den Schüler wurde ein Strafverfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten eingeleitet.

09.12.07 wel
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=85368
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