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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Querschnittsaufgabe für das Jugendamt

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Gast
New PostErstellt: 29.06.08, 17:32  Betreff: Querschnittsaufgabe für das Jugendamt  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Querschnittsaufgabe für das Jugendamt
Schutz bei Kindeswohlgefährdung: Neues Konzept soll Kooperation und Vernetzung sicherstellen - Von Wieland Bonath
Foto zum Artikel: Querschnittsaufgabe für das Jugendamt
Sigrid Koopmann: "Die Aufmerksamkeit der Bevölkerung in Sachen Kindeswohlgefährdung ist gestiegen“ Foto: Bonath
Heute 10:00:00
Landkreis Rotenburg. Vernachlässigung, Misshandlung, überforderte Eltern: Kommt es zu einer Gefährdung des Kindeswohls, dann hat neben einer Reihe anderer Institutionen vor allen Dingen das Jugendamt einen Schutzauftrag. Das dazu jetzt erarbeitete neue Konzept für den Landkreis Rotenburg wurde im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses von Sigrid Koopmann (47) vorgestellt. Die Ausführungen der Diplom-Sozialarbeiterin und Leiterin der Sozialen Dienste stießen auf allgemeine Zustimmung der Kreistagsabgeordneten.

Sigrid Koopmann, die in Bremervörde geboren wurde, seit 25 Jahren in Stade lebt, seit acht Jahren beim Landkreis Rotenburg tätig ist und seit eineinhalb Jahren in verantwortlicher Funktion arbeitet, ist zuständig für die Dienst- und Fachaufsicht des Allgemeinen Sozialen Dienstes sowie des Adoptions- und Pflegekinderdienstes. In ihren Wirkungsbereich fällt die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern wie zum Beispiel Familiengerichten, Polizei und Trägern der freien Jugendhilfe. Die Fachfrau, die gleichzeitig als stellvertretende Leiterin des Jugendamtes fungiert, arbeitet mit ihren Kollegen an den drei Dienstorten Rotenburg, Zeven und Bremervörde.

Das folgende Interview führte Rundschau-Mitarbeiter Wieland Bonath mit Sigrid Koopmann im Anschluss an die Ausschusssitzung.

Rundschau: Frau Koopmann, Sie haben während der Sitzung des Jugendhilfeausschusses zum Thema Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung referiert. Wer hat den Anstoß zur Erarbeitung des neuen Konzeptes gegeben und wie erklärt sich seine Notwendigkeit?

Koopmann: Die Aufgaben zur Wahrnehmung des Kinderschutzes sind eine Querschnittsaufgabe für das Jugendamt. Das heißt, dass alle Leistungskräfte an der Idee der Erarbeitung beteiligt waren, wobei man sagen kann, dass durch mein Aufgabengebiet bei mir der Schwerpunkt lag.

Zur Umsetzung der Aufgaben des Schutzauftrages ist eine Strukturierung unbedingt erforderlich. Für die in der Einzelarbeit tätigen Fachkräfte bietet das Konzept Unterstützung. Im neuen Konzept wurden aktuelle fachliche Empfehlungen aufgenommen und Anregungen zur Optimierung der Zusammenarbeit mit anderen Diensten hinzugefügt.

Rundschau: Wo liegen die Schwerpunkte des überarbeiteten und ergänzten Konzeptes?

Koopmann: Zum einen wurden Arbeitshilfen zur Risikoeinschätzung entwickelt und zum anderen wurde der Verfahrensablauf eindeutig geregelt. Das heißt, wenn eine Meldung auf Kindeswohlgefährdung eingeht, kann die Fachkraft das Konzept nutzen und mit Hilfe der Checklisten die Risikolage einschätzen sowie sich bezüglich der notwendigen Arbeitsschritte vergewissern. Des Weiteren gibt das Konzept Hinweise auf mögliche Hilfen für die Familien und informiert über das Verfahren, wenn gerichtliche Maßnahmen angeregt werden müssen.

Rundschau: Die Meldungen im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdung mehren sich rasant. Im gesamten Jahr 2007 waren es rund 150 Meldungen. Die gleiche Zahl haben Sie in diesem Jahr bereits bis zum jetzigen Zeitpunkt im Landkreis Rotenburg registriert. Welches sind die Gründe: Größere Aufmerksamkeit, ausgelöst durch spektakuläre, in den Medien verbreitete Fälle der Kindeswohlgefährdung oder ein tatsächliches Anwachsen der Übergriffe auf Kinder?

Koopmann: Ich vermute, dass es drei Gründe gibt: 1. Die größere Aufmerksamkeit in der Bevölkerung. 2. Ein Problem wird heute schneller als Kindeswohlgefährdung bezeichnet. 3. Die Belastungen gerade für junge Familien nehmen zu. Ich denke dabei an finanzielle Probleme und an Partnerschaftsprobleme, die Eltern belasten und dann zu Überforderung und Konflikten führen können. Kindeswohlgefährdung steht in der Regel in Zusammenhang mit familiäreren Belastungen.

Rundschau: Ist es zu einem Fall der Kindeswohlgefährdung gekommen, dann können zuständige Behörden, so wichtig das ist, nur noch reagieren. Wichtiger ist die vorbeugende Arbeit. Ist die personelle und finanzielle Ausstattung ausreichend, um präventiv erfolgreich tätig sein zu können?

Koopmann: Wir haben ein Gesamtkonzept zur Wahrnehmung des Schutzauftrages entwickelt. Inhalt des Konzeptes ist es unter anderem, die Kooperation und Vernetzung mit anderen Diensten und Institutionen, die im Rahmen ihrer Arbeit mit Kindeswohlgefährdung konfrontiert werden, zu sichern und zu fördern. Inhalt ist außerdem die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Planung bedarfsgerechter Angebote und Leistungen. Im Rahmen dieses Gesamtkonzeptes werden wir die Angebote im Landkreis überprüfen sowie Empfehlungen für die weitere Arbeit entwickeln. Dazu gehört dann auch die Frage der Ausstattung.

Rundschau: An wen geht in erster Linie Ihr Appell, um vor Kindeswohlgefährdung im Voraus möglichst zu schützen?

Koopmann: Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass nicht nur das Jugendamt, sondern auch die anderen Garanten des staatlichen Wächteramtes, das sind zum Beispiel Schulen, Familiengerichte, Polizei und Träger der freien Jugendhilfe für den Schutz von Kindern verantwortlich sind. Ich wünsche mir, dass alle Stellen frühzeitig Eltern auf Gefährdungslagen hinweisen, über die von ihnen initiierbaren Unterstützungsmöglichkeiten informieren und auf Hilfen des Jugendamtes aufmerksam machen.

Rundschau: Bei Ihrer Arbeit steht zwangsläufig der Mensch im Mittelpunkt. Eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe! Werden Sie und Ihre Kollegen dabei von unnötigem und zeitraubendem Papierkrieg aufgehalten?

Koopmann: Verwaltungshandeln muss dokumentiert werden. Es muss immer nachvollziehbar sein, weshalb Leistungen erforderlich sind und bewilligt werden.

Rundschau: Auch ein juristischer Zwang? Sie und Ihr Amt müssen nötigenfalls belegen können, dass Sie das Mögliche getan haben.

Koopmann: Es gibt ganz klar rechtliche Gründe. Die Dokumentation erfordert Zeit, aber die Dokumentation unterstützt auch bei der Reflexion.

Rundschau: Wo gibt es im Zusammenhang mit der Kindeswohlgefährdung noch Nachholarbeit?

Koopmann: Wir haben den Nachholbedarf bezüglich der Aufgaben Kooperation und Vernetzung der Fachkräfte erkannt. Deshalb haben wir eine Fachtagung vorbereitet, zu der wir alle Fachkräfte der Jugendhilfe, der Gesundheitshilfe und der Institutionen, die im Rahmen ihrer Arbeit mit der Kindeswohlgefährdung konfrontiert werden, eingeladen. Wir hoffen, mit dieser Veranstaltung am 30. Oktober einen notwendigen Entwicklungsprozess zu unterstützen, der uns auch noch in den nächsten Jahren beschäftigen wird. © Rotenburger Rundschau GmbH & Co. KG
Schlüsselwörter: Jugendamt , Kindeswohlgefährdung , Sigrid Koopmann

http://www.rotenburger-rundschau.de/index.php?menu=13000&dataid=62836
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