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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 04.12.07, 07:57 Betreff: Fünf Jahre unschuldig in den Mühlen des Rechtsstaates
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Artikel in der Stuttgarter Zeitung vom 3. 4. 03
Fünf Jahre unschuldig in den Mühlen des Rechtsstaates Protokoll eines Justizirrtums:
Wie ein Pfarrer durch schludrige Beamte und Psychologen als Sittenstrolch gebrandmarkt wurde
Der Fall hat Schlagzeilen gemacht: Erst wurde ein evangelischer Geistlicher aus Mosbach wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Jetzt ist er freigesprochen worden. Die Gesetzeshüter hatten einen Fehler an den anderen gereiht.
Von Wieland Schmid
Irgendwo im Schwarzwald verbringt der evangelische Pfarrer Gerhard B. (62) seinen vorzeitigen Ruhestand. Von 1990 bis 1998 war er geachtetes Vorstandsmitglied der Johannesanstalten in Mosbach (Kreis Neckar-Odenwald), wo 2500 Mitarbeiter ebenso viele Behinderte betreuen. Jetzt ist der Vater dreier Kinder wenigstens wieder ein unbescholtener Pensionär, nachdem er fünf Jahre lang zum Sittenstrolch abgestempelt worden war. Die Chronologie eines Justizirrtums zeigt, wie auch ein rechtsstaatliches System beinahe versagen kann.
"Als Theologe fühle ich mich in Gottes Hand", verkündete Pfarrer Gerhard B. vertrauensvoll, als er im Jahre 1998 Selbstanzeige bei der Mosbacher Staatsanwaltschaft erstattete. Der Geistliche litt unter Gerüchten, die in den Johannesanstalten umgingen: Den Lästermäulern zufolge hatte er sich drei geistig schwer behinderten Frauen im Alter zwischen 26 und 37 Jahren unsittlich genähert - angeblich bis hin zum Geschlechtsverkehr. Aber beim Staatsanwalt erlebte der Pfarrer seine erste Überraschung: "Er hat den Spieß umgedreht und gegen mich ermittelt."
Jetzt geht es Schlag auf Schlag. Eine Kriminalbeamtin und eine Psychologin vernehmen die vermeintlichen Opfer. Die Tonbandaufnahmen dokumentieren, wie die verwirrten Frauen unter Druck gesetzt werden. Frage: "Was hat er mit dir gemacht?" Antwort: "Gar nichts hat er gemacht." Behauptung der Befragerinnen: "Doch, er hat was mit dir gemacht, und du sagst uns jetzt, was." Oder: "Wenn du uns erzählst, was der Pfarrer gemacht hat, bekommst du den Nachtisch." In den schriftlichen Protokollen der Vernehmungen wird massiv verfälscht. Beispiel: Aus einer "Gymnastik mit dem Vater" wird eine Gymnastik mit dem Pfarrer.
Die Staatsanwaltschaft erhebt dennoch Anklage wegen Missbrauchs widerstandsunfähiger Schutzbefohlener. Die Erste Große Strafkammer des Mosbacher Landgerichts verurteilt den Angeklagten im Dezember 1999 zu drei Jahren Haft. "Auch Saubermänner sind nicht immer sauber", sagt der Vorsitzende Richter Alexander Ganter. Die zwei Berufsrichter und zwei Schöffen haben sich nicht die Mühe gemacht, die Tonbandaufnahmen der Vernehmungen mit den Protokollen zu vergleichen. Sie vertrauen voll auf den altgedienten Gutachter Professor Dr. Dr. Martin Schmidt, Chef des Zentralen Instituts für seelische Gesundheit in Mannheim. Der ist überzeugt, dass die behinderten Opfer "mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst Erlebtes" geschildert hätten. Der Verteidiger Alexander Keller aus Heidelberg meint vergebens, eine "Anhäufung von Risikofaktoren habe zu "verzerrten und falschen Aussagen" sowie zu "unbelegten Spekulationen des Gutachters" geführt. Das Gericht glaubt dem Professor, obwohl der bekennen muss, dass seine Mitarbeiterin eine ihm völlig unbekannte Methode bei der Begutachtung verwendet habe. Immerhin betätigt sich der damals 61-jährige Psychiater schon seit 1964 als Sachverständiger vor Gericht.
Nur wegen eines formalen Fehlers hebt der Bundesgerichtshof im Jahr 2000 in einem Revisionsverfahren das Urteil auf: Das Landgericht Mosbach hatte den Angeklagten bei der Vernehmung der angeblichen Opfer ausgeschlossen, und das ist nicht zulässig.
Vergangene Woche spricht die Zweite Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe den Angeklagten ohne Wenn und Aber frei. Nach zweieinhalb Tagen Verhandlung mit 29 Zeugen kommt der Vorsitzende Richter Udo Scholl zu dem Schluss, dass die in Mosbach gesammelten Beweismittel "katastrophal und unbrauchbar" seien. Nach Überzeugung der drei Berufsrichter und zwei Schöffen beruhen sämtliche Vorwürfe auf reiner Erfindung, unter anderem aus Geltungsbedürfnis erhoben von besonders leicht beeinflussbaren behinderten Frauen. Gutachter Martin Schmidt ist inzwischen auch zu der Überzeugung gekommen, dass die Aussagen der drei angeblichen Missbrauchsopfer "nicht auf eigenem Erleben beruhen" würden.
Sein berühmter Kollege Max Steller aus Berlin nahm nämlich als zweiter Gutachter kein Blatt vor den Mund: Die Vernehmungen in Mosbach, so sagte Steller empört, seien "suggestiv, menschenunwürdig und ethisch verwerflich" gewesen. Die Mosbacher Staatsanwaltschaft kommt sich "ein bisschen zu Unrecht geprügelt" vor. Ernst-Ludwig Mißler, Präsident des Mosbacher Landgerichts, beteuert, "alle, auch die Ermittlungsbehörden", hätten "unheimlich viel gelernt". Die Mitarbeiter der Johannesanstalten sind erleichtert, die Evangelische Landeskirche in Baden will nun auch das schwebende Disziplinarverfahren gegen Pfarrer Gerhard B. einstellen. "Fehler machen wir alle", sagt der Karlsruher Richter Scholl beschwichtigend. "Deshalb ist es wichtig, dass es Rechtsmittel gibt."
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