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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 25.02.09, 20:33 Betreff: Fußfetischist wegen Kindesmissbrauchs in Bad Berneck verurteilt
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Fußfetischist wegen Kindesmissbrauchs in Bad Berneck verurteilt
Berlin/Bad Berneck (ddp-bay). Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes hat das Landgericht Berlin gestern zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Zugleich wurde die Unterbringung des alkoholkranken Mannes in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen, sich mehrfach an dem anfangs siebenjährigen Sohn seines in Bad Berneck im Fichtelgebirge lebenden Cousins vergangen zu haben. Die Taten geschahen zwischen 1998 bis 2004.
Einem Gutachter zufolge ist die sexuelle Ausrichtung des 48-Jährigen «auf den Fuß des Menschen konzentriert». Aufgrund seiner schweren Alkoholerkrankung sei er nicht mehr in der Lage gewesen, Beziehung zu Frauen zu führen, hieß es. Daher habe sich sein Interesse auf den Jungen konzentriert.
Das Gericht war überzeugt, dass ein enger Bezug zwischen den sexuellen Übergriffen und der Alkoholerkrankung des Angeklagten besteht. Da ohne Behandlung eine Wiederholungsgefahr bestehe, ordnete das Gericht seine Unterbringung in einer Entzugsklinik an. Im Prozess hatte der 48-Jährige die Taten gestanden und damit dem heute 18-jährigen Opfer eine Vernehmung erspart.
25.02.2009 SR http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=93831
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