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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 14.03.09, 20:54 Betreff: Heimkinder sexuell missbraucht: Berufsverbot für Erzieher
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Heimkinder sexuell missbraucht: Berufsverbot für Erzieher
Berlin (ddp-bln). Wegen sexuellen Missbrauchs von Heimkindern hat das Landgericht Berlin am Freitag einen Erzieher zu sechs Jahren Haft verurteilt. Gegen den 48 Jahre alten Mann wurde zugleich ein lebenslanges Berufsverbot verhängt.
Der frühere Angestellte eines Heims der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Hellersdorf wurde schuldig gesprochen, von Juli 1999 bis Oktober 2006 fünf Jungen im Alter von anfangs 9 bis 13 Jahren sexuell missbraucht zu haben. Teilweise hatte er die Übergriffe, die im Heim und in seiner Moabiter Wohnung stattfanden, sogar gefilmt.
Entschuldigung bei den Opfern In der Einrichtung waren Kinder und Jugendliche aus Problemfamilien untergebracht. Dem Gericht zufolge fehlte es dem Angeklagten, der seit 1998 bei der AWO angestellt war, an der «erzieherisch gebotenen Distanz zu den Kindern». Er habe Grenzen überschritten und ein «zu enges Verhältnis» zu ihnen gehabt. Seine eingestandene Distanzlosigkeit brachte dem Erzieher 2003 sogar eine Abmahnung ein. Die Übergriffe hatte er im Wesentlichen gestanden und sich im Schlusswort bei den Opfern entschuldigt.
Der Angeklagte habe gewusst, wie empfänglich gerade diese Jungen für Wärme und Zuneigung seien, sagte die Staatsanwältin. Sie hatte neben einer Haftstrafe von sieben Jahren eine Sicherungsverwahrung verlangt. Sie sei sich bewusst, dass dies das «schärfste Schwert» einer Sanktion sei. «Aber wir haben auch eine große Verantwortung, unsere Kinder zu schützen», sagte sie. Sie war überzeugt, dass sich der Mann als «Kernpädophiler» nicht von Kindern fernhalten werde.
Dem Antrag auf Sicherungsverwahrung folgte das Gericht jedoch nicht, weil der Erzieher bislang nicht vorbestraft ist und sich im Prozess therapiewillig zeigte. Sein Anwalt hatte vier Jahre Haft gefordert.
14.03.2009 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=94181
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