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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 26.03.09, 17:22 Betreff: Re: Kinderpornos: SPD-Bundestagsabgeordnete Tauss in Erklärungsnot |
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Donnerstag, 26. März 2009 Keine BundestagskandidaturTauss verzichtet
Der Karlsruher SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss zieht weitere Konsequenzen aus der Kinderporno-Affäre und verzichtet auf eine Kandidatur für die Bundestagswahl im September. Das verlautete aus SPD-Kreisen in Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ermittelt wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie gegen Tauss. Er hatte sein Amt als medienpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion abgegeben und war als Generalsekretär der Südwest-SPD zurückgetreten. Noch vor kurzem hatte SPD-Landeschefin Ute Vogt gesagt, Tauss solle bis Ostern Zeit haben, eine Entscheidung zu treffen. Der 55-jährige Politiker hatte in einer fünfstündigen Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingeräumt, Pornofotos und entsprechende Filme besessen zu haben. Er habe das Material im Zusammenhang mit seinen Recherchen als Abgeordneter und Medienexperte genutzt, sagte Tauss nach Angaben der Anklagebehörde. Die Staatsanwaltschaft glaubt ihm das nicht. "Die bisherige Einschätzung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu seiner Einlassung besteht fort", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Gunter Spitz nach der Vernehmung. Seine Behörde sieht zwischen den beschlagnahmten Fundstücken und der Arbeit von Tauss als Abgeordneter keinen Zusammenhang. Tauss' Anwalt Jan Mönikes sagte nach der Vernehmung, sein Mandant sei "auf alle Details" umfassend eingegangen. "Es war ein sehr faires Gespräch." Er zeigte sich nach wie vor überzeugt von der Unschuld des Politikers. http://www.n-tv.de/1127468.html
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