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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 27.11.08, 19:07 Betreff: Minderjährige an Freier vermittelt: Mehrjährige Haftstrafe
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Minderjährige an Freier vermittelt: Mehrjährige Haftstrafe
Berlin (ddp-bln). Wegen der Vermittlung von Jungen an Freier hat das Landgericht Berlin am Donnerstag den früheren Betreiber einer Kreuzberger Schwulenbar zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der 40-jährige Mann wurde wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, sexuellen Missbrauchs von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen sowie der Verbreitung pornografischer Schriften in 42 Fällen bestraft.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der einschlägig vorbestrafte Angeklagte als Betreiber der Szenebar «JaysonŽs» in den Sommerferien 2007 drei Jungen im Alter von 15 und 16 Jahren an verschiedene Freier gegen Entgelt vermittelt hatte. Außerdem hatte er sieben zum Teil noch minderjährige Jungen entweder beim Anschauen von Pornofilmen sexuell missbraucht oder sie erst betrunken gemacht und sich dann an ihnen vergangen.
Gezielte Ausbeutung Im Vergleich zu anderen Missbrauchsfällen sei der Angeklagte «aus materiellem Vorteilsstreben so etwas wie ein Zuhälter gewesen». Er habe die Jungen, wie diese selbst sagten, an «alte, fette Säcke» vermittelt und davon profitiert, hieß es im Urteil. Er habe «ganz geschickt die Jungs geködert» indem er ihnen anbot, für Geld in seinem Lokal zu arbeiten.
«Die Beziehung zu sehr jungen Menschen und ihre sexuelle Vorliebe für Jungen im Alter von 13 bis 16 Jahren ist ihr Problem im Leben», betonte der Richter. Wegen Vermittlung eines 16-Jährigen an einen Freier war er bereits im März 2003 in Hamburg zu einer Geldstrafe verurteilt worden und hatte seinen Job als Jugendclubleiter verloren. Der Richter wies ihn daraufhin, dass «eine Sicherungsverwahrung verdammt realistisch ist, wenn er wieder so was macht». Sein umfassendes Geständnis wurde jedoch erheblich strafmildernd gesehen, hieß es im Urteil. Zudem habe die «Geldgier der Jungen» sein Tun erleichtert.
27.11.2008 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=91995
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