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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 20.01.08, 17:14 Betreff: Eltern boten ihre Kinder im Internet an
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Sachsen Eltern boten ihre Kinder im Internet an Jugendamt Kamenz fand keine Anhaltspunkte, den Eltern die Kinder zu entziehen erstellt 17.01.08, 20:18h, aktualisiert 17.01.08, 23:30h Kamenz/ddp. Obwohl Eltern in einer Gemeinde bei Hoyerswerda ihre Kinder für einen Tag über das Internet versteigern wollten, bleibt der Nachwuchs in ihrer Obhut. Das Jugendamt Kamenz habe bei einem Hausbesuche im Dezember 2007 keine Anhaltspunkte dafür gefunden, den Eltern die Kinder zu entziehen, teilte das Landratsamt am Donnerstag in Kamenz mit. «Bild» hatte berichtet, dass eine 40-jährige Frau und ihr 47-jähriger Ehemann ihre 11 Jahre alte Tochter sowie ihren 13-jährigen Sohn bei Ebay versteigern wollten.
Für einen gemeinsamen Tag mit den Kindern sollten die Bieter mindestens 1000 Euro bezahlen, hieß es. Die Staatsanwaltschaft ermittle deshalb gegen die Mutter wegen des Verdachts des Kinderhandels, berichtete das Blatt weiter. Die im Bericht zitierten Aussagen des Vaters, wonach er mit der Versteigerung der Kinder nur darauf aufmerksam machen wollte, dass die Familie staatenlos sei und vom Ausländeramt keine Ausweise sowie Reisedokumente erhalte, bestätigte das Landratsamt nicht. http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1200570350480
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