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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 02.09.07, 11:21 Betreff: Richter verhöhnt behindertes Kind mit Hitlergruß |
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Deutsche Richterwitze zum Hitlergruß http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/justiz/lg_mainz_hitlergruss.html
Mainzer Richter soll ein behindertes Kind verhöhnt haben Einem Richter am Landgericht Mainz wird vorgeworfen, sich bezüglich der Behinderung eines türkischen Kindes verbal komplett vergriffen zu haben. Gegen den Richter wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Während einer Verhandlung, bei der es um die Behinderung eines Jungen ging, ließ der Richter den Anwalt des Geschädigten vorführen, im welchen Umfang der Junge beeinträchtigt ist. Als der Anwalt zur Demonstration seinen Arm hob, kam es zu dem Eklat. Der Richter kommentierte die eingeschränkte Bewegungsfähigkeit mit den Worten: "Für 1933 hätte es gelangt", offenbar als Anspielung an den Hitlergruß. Laut dem Gerichtspräsidenten hatte die Aussage aber keinen rassistischen Hintergrund. Stern Shortnews (Samstag, den 01. September 2007 - 14:04 Uhr) http://www.shortnews.de/start.cfm?id=680878
Donnerstag, 30. August 2007, 16:57 Uhr Mainzer Richter witzelt über Hitlergruß
Wegen einer Anspielung auf den Hitlergruß läuft gegen einen Mainzer Richter ein Untersuchungsverfahren. In einem Zivilprozess sei es darum gegangen, ob ein Krankenhaus bei der Geburt eines türkischen Jungen einen Fehler gemacht hatte, sagte der Landgerichtspräsident. Das Kind ist seither im Schulterbereich gelähmt. Der Vorsitzende Richter habe den Anwalt gefragt, welche Beeinträchtigungen der Junge habe. Der Anwalt demonstrierte dies mit ausgestrecktem Arm, den er nur bis zu einer bestimmten Höhe hob. Daraufhin soll der Richter in Anlehnung an den Hitlergruß gesagt haben: „Für 1933 hätte es gelangt.“ http://www.bild.t-online.de/BTO/news/telegramm/Newsticker,rendertext=2414016 .html?o=RSS
Regionalnachrichten Bemerkung eines Mainzer Richters über Hitlergruß Bamberger bestätigt Prüfung
Vom 30.08.2007
MAINZ (dpa) Einem Mainzer Richter werden verbale Anspielungen auf den Hitlergruß in einer Gerichtsverhandlung vorgeworfen. Derzeit prüfe der Präsident des Landgerichts die Vorwürfe, sagte der rheinland-pfälzische Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) heute in einer Sitzung des Mainzer Landtags. Zuvor hatte der CDU-Fraktionsvorsitzende Christian Baldauf von einem Vorsitzendem Richter am Landgericht Mainz berichtet, der sich mit der Haftung bei Arztfehlern beschäftige. Dieser soll in Gegenwart eines türkischen Kindes, das seinen Arm nicht mehr richtig heben kann, eine Anspielung auf den Hitlergruß gemacht haben. http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2949050
zuletzt aktualisiert: 30.08.2007 - 17:37 Empörung über Mainzer Richter "Für 1933 hätt's noch gereicht"
Mainz (RPO). Die fragwürdige Äußerung eines Richters am Mainzer Landgericht hat für Empörung im rheinland-pfälzischen Landtag gesorgt.
Wie CDU-Fraktionschef Christian Baldauf berichtete, soll der Richter in einem Arzthaftungsprozess ein teilweise gelähmtes Kind aufgefordert haben, den rechten Arm zu heben. Als der Junge das tat, soll der Richter dies - offenbar mit Anspielung auf den Hitlergruß - mit der Äußerung quittiert haben: "Für 1933 hätt's noch gereicht."
Baldauf sagte, sollten sich die Vorwürfe bestätigen, sei dies eine unglaubliche Entgleisung, die an Menschenverachtung kaum zu überbieten sei. Auch Justizminister Heinz-Georg Bamberger (SPD) sagte, falls die Äußerung so gefallen sei, müsse dies als völlig indiskutabel eingestuft werden.
Bamberger verwies darauf, dass die Führung des Landgerichts zwischenzeitlich ein Disziplinarverfahren gegen den Richter eingeleitet hat.
Der Präsident des Landgerichts, Willi Kestel, widersprach der Darstellung Baldaufs teilweise. Nach dem Stand der Ermittlungen sei der als Folge eines Geburtsfehlers teilweise gelähmte Junge nicht aufgefordert worden, den Arm zu heben.
Vielmehr habe der Anwalt des Kindes unaufgefordert den Arm gehoben, um den Grad der Lähmung seines Mandanten zu verdeutlichen. Daraufhin habe der Vorsitzende Richter zumindest sinngemäß so reagiert wie von Baldauf widergegeben.
Kestel bezeichnete die Äußerung des Richters als "dämliche Bemerkung", aus der aber keine falschen Rückschlüsse gezogen werden dürften: "Der Kollege ist weit davon entfernt, rechtem Gedankengut anzuhängen." Der Richter gehe bislang seinen normalen Amtsgeschäften weiter nach, da es juristisch keine Grundlage für eine Beurlaubung oder Suspendierung gebe. http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/panorama/deutschland/474585
30.08.2007 Bemerkung eines Mainzer Richters über Hitlergruß wird untersucht Die Unschuldsvermutung gilt als einer der wichtigsten Grundsätze des Rechtsstaats (Symbolbild).
Blick auf Justitia (Archivbild)
Mainz (dpa) Wegen einer verbalen Anspielung auf den Hitlergruß läuft gegen einen Richter am Mainzer Landgericht ein Untersuchungsverfahren. Dabei habe es sich aber nicht um eine rassistische Bemerkung gehandelt, sagte der Mainzer Landgerichtspräsident Willi Kestel am Donnerstag. Es werde aber geprüft, ob es Konsequenzen für den Juristen gebe, der weiterhin im Dienst sei. Der Richter bedauert Kestel zufolge inzwischen die Äußerung sehr. Der Mann sei «weit davon entfernt, dem rechten Lager nahezustehen».
Die Bemerkung soll in einem Zivilprozess gefallen sein. Dabei sei es darum gegangen, ob ein Krankenhaus bei der Geburt eines türkischen Jungen einen Fehler gemacht hatte. Das Kind ist seither im Schulterbereich gelähmt. Der Vorsitzende Richter habe dabei den Anwalt gefragt, welche Beeinträchtigungen der Junge habe. Der Anwalt demonstrierte dies laut Kestel mit ausgestrecktem Arm, den er nur bis zu einer bestimmten Höhe streckte. Daraufhin soll der Richter in Anlehnung an den Hitlergruß gesagt haben: «Für 1933 hätte es gelangt.» Der Richter habe aber dabei keinen Bezug auf den türkischen Jungen genommen, erklärte der Gerichtspräsident.
Aus dem «Kreis der Richter» sei ihm der Vorfall dann später zugetragen worden, berichtete Kestel. Er räumte aber ein, dass man eine solche Bemerkung «eher am Stammtisch vermutet als in einem Gerichtssaal».
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, forderte die Landesregierung auf, die Vorwürfe «umgehend lückenlos aufzuklären». Baldauf hatte den Vorfall zuvor in einer ausführlichen Landtagsdebatte zum Thema Rechtsradikalismus öffentlich gemacht, zunächst aber versehentlich von einem türkischen Mädchen gesprochen.
Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) sagte, die gesetzlichen Vorgaben des Landesdisziplinargesetztes sowie des Landesrichtergesetztes seien von der Justiz eingehalten worden. Wenn dem Leiter eines Gerichtes Vorwürfe über ein dienstrechtlich zu beanstandendes Verhalten eines Richters bekannt würden, müsse er umgehend ein Disziplinarverfahren einleiten. «Dies ist vorliegend geschehen», sagte Bamberger. Die Leitung dieses Disziplinarverfahrens sei gegenwärtig aber ausschließlich Sache der Gerichte, das Ministerium werde nach dem Willen des Gesetzgerbers zu diesem Zeitpunkt nicht tätig. Es werde aber über den Fortgang des Verfahrens informiert, sagte Bamberger. Er kündigte an, er werde in der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses auf Antrag der SPD-Fraktion weiter Stellung zu dem Fall nehmen. http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&id=3956973
30. August 2007 Richter-Äußerung sorgt für Empörung
Mainz - Die fragwürdige Äußerung eines Richters am Mainzer Landgericht hat am Donnerstag für Empörung im rheinland-pfälzischen Landtag gesorgt. Wie CDU-Fraktionschef Christian Baldauf berichtete, soll der Richter in einem Arzthaftungsprozess ein teilweise gelähmtes Kind aufgefordert haben, den rechten Arm zu heben. Als der Junge dieser Forderung nachkam, soll der Richter dies - offenbar mit Anspielung auf den Hitlergruß - mit der Äußerung quittiert haben: «Für 1933 hätt"s noch gereicht.»
Baldauf sagte, sollten sich die Vorwürfe bestätigen, sei dies eine unglaubliche Entgleisung, die an Menschenverachtung kaum zu überbieten sei. Auch Justizminister Heinz-Georg Bamberger (SPD) sagte, falls die Äußerung so gefallen sei, müsse dies als völlig indiskutabel eingestuft werden. Bamberger verwies darauf, dass die Führung des Landgerichts zwischenzeitlich ein Disziplinarverfahren gegen den Richter eingeleitet hat.
Der Präsident des Landgerichts, Willi Kestel, widersprach der Darstellung Baldaufs teilweise. Nach dem Stand der Ermittlungen sei der als Folge eines Geburtsfehlers teilweise gelähmte Junge nicht aufgefordert worden, den Arm zu heben. Vielmehr habe der Anwalt des Kindes unaufgefordert den Arm gehoben, um den Grad der Lähmung seines Mandanten zu verdeutlichen. Daraufhin habe der Vorsitzende Richter zumindest sinngemäß so reagiert wie von Baldauf widergegeben.
Kestel bezeichnete die Äußerung des Richters als «dämliche Bemerkung», aus der aber keine falschen Rückschlüsse gezogen werden dürften: «Der Kollege ist weit davon entfernt, rechtem Gedankengut anzuhängen.» Der Richter gehe bislang seinen normalen Amtsgeschäften weiter nach, da es juristisch keine Grundlage für eine Beurlaubung oder Suspendierung gebe. http://www.net-tribune.de/article/300807-143.php
30.08.07, 20:08 Richter Ärger nach Bemerkung über Hitlergruß Ein schlechter Scherz über den Hitlergruß bringt einen Mainzer Richter in Bedrängnis. Ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet. Die CDU-Fraktion fordert lückenlose Aufklärung.
Die umstrittene Bemerkung soll in einem Zivilprozess gefallen sein. Dabei sei es darum gegangen, ob ein Krankenhaus bei der Geburt eines türkischen Jungen einen Fehler gemacht hatte. Das Kind ist seither im Schulterbereich gelähmt. Der Vorsitzende Richter habe dabei den Anwalt gefragt, welche Beeinträchtigungen der Junge habe. Der Anwalt habe dies mit ausgestrecktem Arm demonstriert, den er nur bis zu einer bestimmten Höhe streckte. Daraufhin soll der Richter in Anlehnung an den Hitlergruß gesagt haben: „Für 1933 hätte es gelangt.“
„Eher im Stammtisch als im Gerichtssaal“
Dabei habe es sich aber nicht um eine rassistische Bemerkung gehandelt, sagte der Mainzer Landgerichtspräsident Willi Kestel am Donnerstag. Es werde aber geprüft, ob es Konsequenzen für den Juristen gebe, der weiterhin im Dienst sei. Der Richter bedauert Kestel zufolge inzwischen die Äußerung sehr. Der Mann sei „weit davon entfernt, dem rechten Lager nahezustehen“. Kestel räumte ein, dass man eine solche Bemerkung „eher am Stammtisch vermutet als in einem Gerichtssaal“.
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, forderte die Landesregierung auf, den Vorgang „umgehend lückenlos aufzuklären“. Baldauf hatte den Vorfall zuvor in einer ausführlichen Landtagsdebatte zum Thema Rechtsradikalismus öffentlich gemacht. Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) bestätigte, dass eine Untersuchung gegen den Richter eingeleitet wurde. hal/dpa http://www.focus.de/politik/deutschland/richter_aid_131226.html
Empörung über Mainzer Richter "Für 1933 hätt's noch gereicht"
Mainz (RPO). Die fragwürdige Äußerung eines Richters am Mainzer Landgericht hat für Empörung im rheinland-pfälzischen Landtag gesorgt.
Wie CDU-Fraktionschef Christian Baldauf berichtete, soll der Richter in einem Arzthaftungsprozess ein teilweise gelähmtes Kind aufgefordert haben, den rechten Arm zu heben. Als der Junge das tat, soll der Richter dies - offenbar mit Anspielung auf den Hitlergruß - mit der Äußerung quittiert haben: "Für 1933 hätt's noch gereicht."
Baldauf sagte, sollten sich die Vorwürfe bestätigen, sei dies eine unglaubliche Entgleisung, die an Menschenverachtung kaum zu überbieten sei. Auch Justizminister Heinz-Georg Bamberger (SPD) sagte, falls die Äußerung so gefallen sei, müsse dies als völlig indiskutabel eingestuft werden.
Bamberger verwies darauf, dass die Führung des Landgerichts zwischenzeitlich ein Disziplinarverfahren gegen den Richter eingeleitet hat.
Der Präsident des Landgerichts, Willi Kestel, widersprach der Darstellung Baldaufs teilweise. Nach dem Stand der Ermittlungen sei der als Folge eines Geburtsfehlers teilweise gelähmte Junge nicht aufgefordert worden, den Arm zu heben.
Vielmehr habe der Anwalt des Kindes unaufgefordert den Arm gehoben, um den Grad der Lähmung seines Mandanten zu verdeutlichen. Daraufhin habe der Vorsitzende Richter zumindest sinngemäß so reagiert wie von Baldauf widergegeben.
Kestel bezeichnete die Äußerung des Richters als "dämliche Bemerkung", aus der aber keine falschen Rückschlüsse gezogen werden dürften: "Der Kollege ist weit davon entfernt, rechtem Gedankengut anzuhängen." Der Richter gehe bislang seinen normalen Amtsgeschäften weiter nach, da es juristisch keine Grundlage für eine Beurlaubung oder Suspendierung gebe.
zuletzt aktualisiert: 30.08.2007 17:37
http://www.ngz-online.de/public/article/aktuelles/panorama/deutschland/47458 5
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Deutsche Richterwitze zum Hitlergruß
Nationale innerstaatliche Ebene Strafrechtliche Verfolgung von deutschen Richterwitzen zum Hitlergruß http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/justiz/lg_mainz_hitlergruss.html
Zunächst erging am 31.08.2007 an den Präsidenten des Landgerichts Mainz Willi Kestel der Antrag auf Aufhebung des Urteils des Hitler-Putsch-Urteils vom 1. April 1924.
Anschließend erging am 1. September 2007 der Antrag auf Strafrechtliche Verfolgung der Verunglimpfung und Beleidigung der Opfer des Nationalsozialismus durch deutsche Richterwitze zum Hitlergruß.
Offensichtlich beabsichtigt der deutsche Richter am Landgericht Mainz mit seinem Hitlergrußwitz in einem deutschen Gerichtssaal während einer deutschen Gerichtsverhandlung die nationalsozialistische rassische Verfolgung salon- und hoffähig zu machen. Eine Entschuldigung für derartiges Verhalten, dass dieser deutsche Richter unbeabsichtigt gehandelt habe und nicht dem rechten Lager nahe stehen würde, kann ebenfalls nur grundgesetzlich abgesichert die sofortige Amtsenthebung, den Verlust sämtlicher Pensionsansprüche sowie strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Dieser Vorfall eines deutsch-richterlichen Handelns belegt, dass nicht nur erhebliche Bildungslücken bei deutschen Staatsjuristen in Bezug auf Geschichte und Verhältnis von Justiz und Nationalsozialismus bestehen, sondern dieser Vorfall belegt auch die Tendenz innerlicher Haltung und Gesinnung von deutschen Staatsjuristen (Richtern und Staatsanwälten), rechtsextremes bzw. nationalsozialistisches Gedankengut zu verharmlosen, zu akzeptieren oder gar zu verherrlichen.
Im konkreten hier vorliegenden Fall macht sich der vorsitzende Richter am Landgericht Mainz über die Klägerpartei des behinderten türkischen Jungen lustig, der in einem Arzthaftungsprozess gegen die Arztfehler klagt, die zur Lähmung seiner Schulter geführt haben sollen.
Der Richter am Landgericht Mainz verharmlost und befördert mit seinen Hitlergrußwitzen die rassenpolitische Verfolgung der Nicht-Arier im Nazi-Terrorregime unter anderem durchgeführt mit dem Instrument des Justizapparates und den entsprechend willigen sowie fanatischen Staatsjuristen. Diese damaligen Umstände gipfelten in der Vernichtung der Verfolgten in Nazi-Konzentrationslagern.
Der Richter am Landgericht Mainz verharmlost und befördert mit seinen Hitlergrußwitzen die rassenhygienische Verfolgung der körperlich und geistig behinderten Ballastexistenzen im Nazi-Terrorregime unter anderem durchgeführt mit dem Instrument des Justizapparates und den entsprechend willigen sowie fanatischen Staatsjuristen. Diese damaligen Umstände gipfelten in der Vernichtung der Verfolgten in der Nazi-Euthanasie. http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/justiz/lg_mainz_hitlergruss.html
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